Fachbeiträge & Kommentare zu Witwenrente

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Vom BGH genannte Ausnahmefälle

Rz. 58 Da der BGH ausdrücklich betont hat, dass in Ausnahmefällen auch eine ehebezogene Zuwendung entgeltlich und damit ergänzungsfrei sein kann (siehe Rdn 52), hatte man eigentlich erwartet, dass diese Frage in der kautelarjuristischen Literatur, aber auch in der Rechtsprechung ausführlich behandelt werden würde. Jedoch fehlten hierzu lange Zeit erläuternde Urteile fast völ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Auflösung und Verbrauch von Pensionsrückstellungen

Rz. 106 Für Pensionsrückstellungen gilt der Grundsatz von § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB, wonach Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, soweit der Grund dafür entfallen ist (Rz 349). Dies gilt auch für Rückstellungen, die aufgrund eines Passivierungswahlrechts gebildet wurden (z. B. Altzusagen nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Rz. 107 Eine Auflösung einer Pensionsrückstellung ist dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Wiederheirat

Rz. 159 Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152] Rz. 160 Schlund/Schneider [153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,[154] nach dene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Gerichtsverfahren

Rz. 212 Soweit die Kapitalabfindung durch Urteil ausgesprochen wird, muss das erkennende Gericht nachvollziehbar darlegen, von welchen künftigen wirtschaftlichen Faktoren es bei der Schätzung nach § 287 ZPO ausgeht.[173] Rz. 213 Der Berechtigte soll (so der BGH [174] für die gerichtliche Kapitalisierung) denjenigen Kapitalbetrag erhalten, der – ausgerichtet an den individuelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Drittleistung

Rz. 183 Ob und wie lange der Drittleistungsträger seinerseits welche Leistungen erbringen muss, richtet sich nach seiner Rechtsbeziehung (Leistungsbeziehung) zu seinem Partner (versicherte/mitversicherte Person, Arbeitnehmer, Beamter pp.). Rz. 184 Die Leistungsverpflichtung kann zeitlich kürzer sein als der Schadenersatzanspruch (z.B. Lohnfortzahlung nur für sechs Wochen, Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 8 Anrechnungsbetrag

Das den Freibetrag übersteigende berücksichtigungsfähige Einkommen wird nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der so ermittelte Anrechnungsbetrag ist von der Rente abzuziehen. Praxis-Beispiel Witwe mit einem Kind Eine Witwe bezieht eine große Witwenrente. Gleichzeitig steht sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und erhält monatlich einen Bruttolohn in Höhe von 2.50...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträgen auf Zusatzversorgungsleistungen). Es kommt auf die Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf kleine als auch auf große Witwenrenten oder Witwerrenten. Rz. 19 Auch zu einer Witwenrente oder Witwerrente nach § 46 Abs. 3 oder zu einer nach § 307a Abs. 6 Satz 1 abgeleiteten Witwenrente oder Witwerrente kann ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden, wenn kein Fall i. S. d. § 255 Abs. 1 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 68 Sofern die Zuordnung einer Erziehungszeit zu einem Elternteil strittig ist und diese in einem Gerichtsverfahren nach § 56 Abs. 2 geklärt werden muss, ist der andere Elternteil i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung vgl. BSG, Urteil v. 11.5.2011, B 5 R 22/10 R). Rz. 68a Aufgrund der ab 1.7.2023 bereits angeglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Vorschriften

Rz. 13 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 88a (Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten) und in § 264c (Zuschlag bei Hinterbliebenenrente) i. d. F. v. 5.12.2012, der übergangsrechtlich bis 30.6.2024 eine Sonderregelung für Entgeltpunkte Ost enthält. Erhalten Kindererziehungszeiten ausschließlich Entgeltpunkte (Ost), besteht auch der Zuschlag nach § 78a aus persön...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anzahl der Zuschlagsmonate (Abs. 1) 2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1) 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.4 Kein Zuschlag (Satz 4)

Rz. 40 Beträgt der Rentenartfaktor mindestens 1,0, scheidet nach Satz 4 eine Erhöhung des Zuschlags ausdrücklich aus.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1 Anzahl der Zuschlagsmonate (Abs. 1)

2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1) 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. ins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1)

2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3 Zuschlagsregelungen für Sonderfälle (Abs. 2)

Rz. 47 § 78a Abs. 2 enthält Sonderregelungen zugunsten des überlebenden Ehegatten, wenn die/der Versicherte vor dem 3. Lebensjahr des Kindes oder bereits vor dessen Geburt stirbt. 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1) Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Der Sinn der Regelung folgt dem Sinn des zugrundeliegenden Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002) insgesamt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Altersvermögensgesetz 3 wesentliche Ziele: Erstens sollte di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.2 Ermittlung der Dauer (Satz 2)

Rz. 29 Satz 2 regelt die Bestimmung der Dauer. Die Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres ergibt sich aus der Summe der Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt; bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) in das SGB VI e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 14 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 78a erfassen. Die GRA der DRV zu § 78a hat den Stand 31.7.2023 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 69 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brosius-Gersdorf, Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Teil I, SGb 2016, 241; Teil II SGb 2016, 321. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.2 Tod der/des Versicherten vor der Geburt des Kindes (Satz 2)

Rz. 54 Nach Abs. 2 Satz 2 sind für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod der/des Versicherten geboren werden (vgl. hierzu §§ 1592, 1593 BGB), 36 Zuschlagsmonate zugrunde zu legen. Bei dieser Fiktion kommt es wie in den Fällen des Abs. 2 Satz 1 ebenfalls allein darauf an, dass das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt erzogen wird. Das kann der Geburtstag des Kindes s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.5 Kein Zuschlag bei Rente für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 41 Für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Ehegatten beträgt der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte 1,0 in der allgemeinen Rentenversicherung bzw. 1,3333 in der knappschaftlichen Rentenversicherung (vgl. § 67 Nr. 6, § 82 Nr. 7), d. h., der Witwe/dem Witwer steht während dieser Zeit Rente in Höhe der vollen Rente der/des Verstorbenen zu. Daher schließt § 78a A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.4 Keine Doppelleistungen (Abs. 3)

Rz. 63 Mit der Regelung in Abs. 3 sollen Doppelleistungen vermieden werden. Auch in anderen sozialen Sicherungssystemen hat sich das Versorgungsniveau gemindert mit der Folge, dass zum Ausgleich – wie in der Rentenversicherung – zusätzliche Leistungen beansprucht werden können. Sofern also die Witwe/der Witwer eine dem Zuschlag an Entgeltpunkten gleichwertige Leistung nach b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Berdysz, Rentensplitting unter Ehegatten – Eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Hinterbliebenenrentenanspruch?, Teil 1, Kompass/BKn 2002, Nr. 11/12, 8; Teil 2, Kompass/BKn 2003, Nr. 1/2, 8. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr fr...mehr