Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnimmobilien

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Makelnder Verwalter – Die V... / 4 Käufer als Verbraucher

Mit Ausnahme der Bestimmung des § 656a BGB über das Erfordernis der Textform eines Maklervertrags über den Nachweis oder die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, gelten die Spezialvorschriften der §§ 656c und 656d BGB gemäß § 656b BGB nur, wenn es sich beim Käufer der Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses um einen Verbraucher handelt. Typischerweise w...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 1 Das modifizierte "Bestellerprinzip"

Die Tatsache, dass gerade Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen in den heutigen Zeiten erhebliche Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden, hatte den Gesetzgeber erneut aktiv werden lassen. Nach den im Jahr 2015 in Kraft getretenen Neuregelungen über das sog. "Bestellerprinzip" im Rahmen der Vermietung von Woh...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 3 Informationspflicht und Werbung (§ 11 MaBV)

Relevant ist die Bestimmung des § 11 MaBV lediglich bezüglich ihres Satz 1 Nr. 3 sowie der Sätze 2 und 3. Berufsspezifische Qualifikationen Nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV haben Verwalter von Wohnimmobilien auf Anfrage des Auftraggebers unverzüglich Angaben über ihre berufsspezifischen Qualifikationen und der unmittelbar bei der Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu machen. Die ...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 1.2 Gewerbeerlaubnis

Alle Wohnimmobilienverwalter, also insbesondere die Wohnungseigentumsverwalter, benötigen seit 1.8.2018 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Gewerbeerlaubnis kann versagt oder mit Auflagen verbunden werden. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann auch widerrufen werden. Fehlende Gewerbeerlaubnis Fehlt eine Gewerbeerlaubnis, wird unterschiedlich beurteilt, ob di...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.5.1 Grundsätze

Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser"[1] hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform entsprechen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 14.1 Überblick

Rz. 772 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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BelWertV-Novelle: Bafin passt Beleihungswerte an

Zusammenfassung Die Bafin hat die neuen Regeln der sog. BelWertV veröffentlicht. Mit der Novelle der Verordnung über die Ermittlung des Beleihungswerts bei Immobilien sinken u. a. die Kapitalisierungssätze. Damit hat die Finanzaufsicht Forderungen der Pfandbriefbanken umgesetzt. Die Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wurde von der Bafin am 4. Oktober v...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Brüggemann, Bestandsaufnahme: Steuerbefreiung für Wohnimmobilien, Erbstg 2017, 72; Halaczinsky, Die ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Kritik

Rz. 6 Diese Ausführungen sind vergleichsweise allgemein und beziehen sich nur am Rande auf die konkrete Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke. Die vom Gesetzgeber beabsichtigten Ziele dürften durch den Verschonungsabschlag von 10 % kaum zu erreichen sein.[1] Private Investitionen in Immobilien werden sicherlich nicht zunehmen, weil der Erwerber im Fall ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1 Überblick

Rz. 314 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 812 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 815 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 962 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäude...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Abschlag von 10 %

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach der Zweiten Berechnungsverordnung war es möglich, bei Ein-/Zweifamilienhäusern einen pauschalen Abschlag von 10 % von der Wohnfläche zu berücksichtigen, um die auf Verkehrsflächen – wie beispielsweise Treppen, Treppenabsätze und Flure – entfallenden Grundflächen abzugelten. Ein derartiger Abschlag ist innerhalb der WoFlV nicht mehr vorgesehen. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Vorüberlegungen

Rz. 40 Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, die im Zuge der Abwicklung veräußert werden soll, bedeutet dies zunächst, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich auf Kosten des Nachlasses einen Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie einschalten darf. Da der Testamentsvollstrecker aufgrund von § 2219 Abs. 1 BGB den Erben gegenüber persönlich für einen etwaigen Sc...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.3 Exkurs: Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche

Rz. 30 Nach welchen Vorschriften die Wohn- und ggf. Nutzflächen zu ermitteln sind, wird weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien explizit vorgegeben. Ausgehend von den Verwaltungsanweisungen für die Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche zur Abgrenzung der Grundstücksarten[1] ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass die Wohnfläche nach der Wohnflä...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.2 Betriebskosten

Rz. 14 Betriebskosten sind nach § 556 Abs. 1 S. 2 BGB die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt gem. § 556 Abs. 1 S. 3 BGB die Bet...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Mietniveaustufe

Bei der Bewertung von Wohnimmobilien im Rahmen des Ertragswertverfahrens spielt beim Bundesmodell das Mietniveau eine Rolle. Zunächst sieht das Bewertungsgesetz vor, dass pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte monatliche Nettokaltmiete angesetzt wird. Die entsprechenden Beträge können der Anlage 39 zum BewG entnommen werden. Zur Berücksichtigung von Mietniveauunterschiede...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Ausgewählte Literaturhinweise: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Crezelius, Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Regelungstechnik – Kernaussage und Wirkungsweise

Rz. 12a Bestimmte Grundstücke erhalten einen Wertabschlag von 10 % auf den zuvor nach BewG oder durch Wertgutachten nachgewiesenen gemeinen Wert. Allerdings führt der Wertabschlag im Zusammenhang mit § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG auch zu einer entsprechenden Kürzung des Schuldenabzugs für die mit dem begünstigten Grundvermögen zusammenhängenden Schulden. De facto führt diese Reg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Grundregelung

Rz. 52 Die Stundungsregelung steht nur der auf den begünstigten Erwerben nach § 13d Abs. 3 ErbStG entfallenden Steuer zur Verfügung (BT-Drs. 16/11107), d. h. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Dabei muss es sich um bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile handeln, die zu Wohnzwecken vermietet werden, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.6.3 Erfordernis eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 182 Zudem ist die steuerliche Privilegierung an das Erfordernis eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO geknüpft. § 14 AO stellt ab auf eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Rz. 183 Ob der Begriff des wirtschaftlichen G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.1 Definition Wohnzwecke (Nr. 1)

Rz. 33 Der Verschonungsabschlag von 10 % wird nur für bebaute Grundstücke gewährt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Für die Abgrenzung der Wohngrundstücke ist der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgebend, der in § 181 Abs. 2 BewG erstmals gesetzlich definiert ist (zuvor z. B. in R 175 Abs. 2 ErbStR 2003 für das alte Recht; s. Drosdzol, ZEV 2008, 10, 12; R E 13d Abs....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge der Verschonung des Grundvermögens anhand eines Beispiels

Rz. 10 Die Anwendung der Regelung des § 13d ErbStG mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Praxis-Beispiel Der Sohn erbt vom Vater ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Hamburg mit einem Verkehrswert von 400.000 EUR, eine vermietete Wohnimmobilie in Frankreich im Verkehrswert von 1.000.000 EUR und eine vermietete Wohnung in Florida, USA mit Verkehrswert 200.000 EUR. Zudem gehö...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73g Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Leerstand

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Leerstand eines Mietobjektes ist für den Abzug der WK von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es zu differenzieren. Der vorübergehende Leerstand einer Ferienimmobilie ist anders zu beurteilen als der Leerstand einer Wohnimmobilie, die auf eine Dauervermietung ausgerichtet ist. Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der vorübergehende Leerstand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

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Liebhaberei – ABC / Erbengemeinschaft

Vorab entstandene Aufwendungen für eine im Eigentum einer Erbengesamthandsgemeinschaft stehenden Wohnimmobilie können nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn die Erbengemeinschaft die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich des Immobilienobjekts – nach Maßgabe der Bestimmungen in § 2038 BGB "gemeinschaftlich"...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohn-Riester zum Zweiten: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

Leitsatz Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen. Normenkette § 82 Abs. 1 Satz 3, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Sätze 1, 2 und 7, § 92b, § 93 Abs. 1, § 94 Abs. 2 ES...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3051]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnung der vergl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Stempelsteuer

Rz. 576 Die maßgeblichen Steuersätze betragen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Qualifizierte Vermögenswerte

Tz. 6 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Ein qualifizierter Vermögenswert (qualifying asset) ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen (IAS 23.5). Für diese Vermögenswerte ist eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten grundsätzlich Pflicht. Als Beispiele werden aufgef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 830 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr