Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Der Streit einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer anderen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder den dort wohnenden Wohnungseigentümern um gemeinsame Einrichtungen bzw. diesbezügliche Verträge sei keine WEG-Streitigkeit. Zwischen den Parteien liege kein wohnungseigentumsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis vor. Dieses gebe es nur inne...mehr

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Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, wann ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum zwangsverwaltet wird, nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen Beschlüsse vorgehen kann. Parteien kraft Amtes Gesetzliche Verwalter eines Wohnungseigentums sind klagebefugt. Gesetzliche Verwalter sind z. B. der Insolvenz-, Zwangs- oder Nachlassverwalter. Die Klagebefugnis dieser Dritte...mehr

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Beschlusskompetenz: Sondere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird bei einer Erhaltungsmaßnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum, einer Strangsanierung, zwangsläufig Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. Die Wohnungseigentümer wissen, dass durch die Strangsanierung Sondereigentum ganz oder teilweise zerstört wird, z. B. Wandbeläge oder Putz. Somit stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümer ...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der X von der Baubehörde B erteilte Baugenehmigung für den Teilabbruch eines Bürogebäudes sowie den Neubau eines Apartment-Hotels. Es geht um ein Allgemeines Wohngebiet. Das VG lehnt den Antrag ab. Der Antrag sei zwar zulässig. K sei analog § 42 Abs. 2 VwGO zwar nicht in ihrer Eigenschaft al...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten eine bereits errichtete Dachterrasse vor dem Wohnungseigentum 25 und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer hinsichtlich der bereits errichteten Dachterrasse, deren Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Auffassung, der Beschluss widerspreche einer ordnun...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird einem Wohnungseigentümer, der ohne Beschluss und damit rechtswidrig gebaut hat, der Bau nachträglich gestattet. Ferner wird ihm die Fläche, die er bebaut hat (einen Teil des Dachs), vermietet. Dagegen geht ein Wohnungseigentümer vor. Gestattung einer baulichen Veränderung Gestatten die Wohnungseigentümer freiwillig eine bauliche Veränderung, kommt ...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

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Haftungsklausel: Folgen bei... / 3 Das Problem

Nach § 11 einer Gemeinschaftsordnung haften die Sondernachfolger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für rückständige Lasten und Kosten (…) sowie für andere Forderungen aller Art. Vor diesem Hintergrund will Wohnungseigentümer K sein Wohnungseigentum unentgeltlich auf den Minderjährigen B übertragen. Die Beteiligten bewilligen den Eigentumsübergang un...mehr

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Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann Hausgeld fällig ist und wann Verzug eintritt. Dies hat sich geändert, was das LG allerdings übersehen hat. Denn es kommt nicht mehr auf einen Abruf durch den Verwalter an. Diesen kannte das WEG nur im alten Recht. Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auch nicht mehr den Wirtschaftsplan oder eine Son...mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer aus einer Vereinbarung berechtigt ist. Diese Frage ist eine Streitigkeit über Rechte der Wohnungseigentümer untereinander und damit zweifellos eine WEG-Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung galt nichts anderes. Das LG hätte sich für dieses al...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer geht gegen einen Beschluss vor, den man seit dem 1.12.2020 nicht mehr fassen kann. Fraglich ist, ob dieser Umstand sein Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt. Dies verneint das LG zu Recht. Es erinnert dabei an die allgemeinen Grundsätze zum Rechtsschutzbedürfnis. Wie vom LG ausgeführt, besteht dieses in aller Regel. Ein Ausnahmefall li...mehr

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Angebote einholen! / 3 Das Problem

Das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flachdach ist undicht und komplett zu erneuern. Die Kosten für eine einmalige und komplette Gesamterneuerung des Flachdachs sind hoch und von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B nicht auf einmal tragbar. Deswegen entscheiden sich die Wohnungseigentümer, nach einem mehrjährigen Plan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: F... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer Z verkauft sein Wohnungseigentum an B. Der Notar beantragt unter Bezugnahme auf die dem Grundbuchamt vorliegende beglaubigte Abschrift des Kaufvertrags gem. § 15 GBO, die Auflassung auf B zu vollziehen. Dem Antrag ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, eine beglaubigte Abschrift einer Niederschrift vom 24.9.2019 sowie die beglaubigte Absch...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG parteifähig! Einer gesonderten Ermächtigung bedürfe der Verwalter gem. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG nicht mehr. K sei auch hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Kostenvorschuss prozessführungsbefugt. Die WEG-Reform habe an der Rechtslage hinsichtlich der Ansprüche ...mehr

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Anfechtungsklage: Unzulässi... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K möchte eine Klärung herbeiführen, welche Wohn- und/oder Nutzflächen es in der Wohnungseigentumsanlage gibt. Gegen diese Klärung haben die anderen Wohnungseigentümer nichts einzuwenden und beschließen sie sogar. Allerdings sind sie der Ansicht, Wohnungseigentümer K müsse die Kosten für das Flächenaufmaß tragen. Sie beschließen eine entsprechende Maßgabe. ...mehr

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Angebote einholen! / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussfassung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn diese über die Beauftragung eines Werkunternehmers entscheide. Dabei sei in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergab...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss verstoße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, da ein wichtiger Grund für eine Abberufung nicht vorgelegen habe. Maßgeblich für diese Bewertung sei die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung, die vor dem 1.12.2020 gelegen habe. Die Wohnungseigentümer hätten die Bestellungszeit befristet. Die Befristung enthalte die stille Übereinkun...mehr

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 1 Leitsatz

Der Streit einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer anderen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder den dort wohnenden Wohnungseigentümern über gemeinsame Einrichtungen bzw. diesbezügliche Verträge ist keine WEG-Streitigkeit.mehr

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Anfechtungsklage: Unzulässi... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Beschluss kann – sofern er teilbar ist – von einem Wohnungseigentümer auch teilweise angefochten werden. Im Fall geht es um die Frage, ob der Beschluss, den Wohnungseigentümer K angreift, teilbar ist. Teilbarkeit eines Beschlusses Ein Beschluss ist teilbar und kann dann auch teilweise im Wege der Anfechtungsklage angegriffen oder teilweise für ungültig oder...mehr

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Gerichtliche Verwalterbeste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ob ein Verfügungsgrund gegeben sei, könne offenbleiben. Angesichts des von K beschriebenen Verwaltungsbedarfs und der Tatsache, dass eine Vertretung nach § 9b Abs. 1 WEG nur durch den Verwalter oder alle Wohnungseigentümer gemeinsam möglich sei, spreche zwar viel dafür, dass zumindest für eine vorübergehende Verwalterbestellung eine Eilbedürftigkeit nicht von de...mehr

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Absenkungsbeschluss muss an... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um einen sog. Absenkungsbeschluss. Die Wohnungseigentümer wollten sich damit die Möglichkeit schaffen, mit einem Beschluss außerhalb der Versammlung eine bauliche Veränderung zu gestatten. Noch gibt es diesen zweiten Beschluss nicht – was das AG ggf. nicht erkennt –, jedenfalls nicht problematisiert. Absenkungsbeschlüsse Die Wohnungseigentümer k...mehr

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Absenkungsbeschluss muss an... / 3 Das Problem

Die Verwaltung beraumt eine "Präsenzversammlung mit freiwilliger Online-Teilnahme – Hybrid" an. Unter TOP 6 weist sie unter der Überschrift "Reparaturen/Instandsetzungen/Anschaffungen" darauf hin, das neue WEG habe den "Umlaufbeschluss vereinfacht". Die Wohnungseigentümer könnten "nunmehr beschließen, dass über einen bestimmten Gegenstand ein Umlaufbeschluss gefasst" werde. ...mehr

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Beschlusskompetenz: Sondere... / 3 Das Problem

Im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Rohrleitungen für die Be- und Entwässerung sollen repariert werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer holt 3 Angebote ein. Diese sehen eine konventionelle Strangsanierung durch Austausch der Leitungen nebst hierdurch bedingten Arbeiten am Sondereigentum vor, insbesondere in den Bädern der Wohnungen. Vor diesem Hintergrund beschli...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen den Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer am 10.8.2020 die Jahresabrechnung 2019 genehmigt haben. K rügt, weder habe die Gesamtabrechnung 2019 bei der Beschlussfassung vorgelegen, noch sei diese den Wohnungseigentümern im Vorfeld der Versammlung zugesandt worden. Auch in dem Service-Portal der Verwalterin sei die Gesamtabrechnung nicht ei...mehr

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Revision: Prüfungsumfang / 3 Das Problem

Bei einer Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um ein sog. "Boardinghouse". Es besteht aus 100 Appartements, einem Restaurant und 27 Tiefgaragenstellplätzen. Ursprünglich hieß es in den Wohnungsgrundbüchern: "verbunden mit Sondereigentum an dem Hotelappartement". Auf Betreiben der Wohnungseigentümer B bis Z hat das OLG das Grundbuchamt verpflichtet, den Begriff "Hotelappa...mehr

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Beschlusskompetenz: Sondere... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH auf Basis des Altrechts anders! Zwar fehle den Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum eine Beschlusskompetenz. Im Fall liege diese aber vor. Der Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG a. F. sei ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch, dem aufopferungsähnliche Grundgedanken zugrunde lägen. Auf ihn seien die allgemeinen Vorschriften ...mehr

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Gerichtliche Verwalterbeste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte ein Wohnungseigentümer, dass das Gericht einen Verwalter bestellt. Er erhebt keine Klage in der Hauptsache, sondern sucht Rechtsschutz durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dafür muss er einen Verfügungsgrund und einen Verfügungsanspruch glaubhaft machen. Beides gelingt ihm. Und dennoch hat der Antrag keinen Erfolg. Warum? Es ist nich...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG könnten einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden seien. Diese Voraussetzungen lägen vor. Als Beeinträchtigungen kä...mehr

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Anfechtungsklage: Unzulässi... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Anfechtungsklage sei unzulässig. Ein Beschluss könne nur dann von einem Wohnungseigentümer teilweise angefochten werden, wenn er teilbar sei. Ein Beschluss sei teilbar, wenn die Wohnungseigentümer mit einem Beschluss mehrere Willenserklärungen getroffen und damit mehrere Gegenstände geregelt hätten. Dies erkenne man u. a. daran, dass die Wohnungseigentümer d...mehr

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Gerichtliche Verwalterbeste... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Wohnungseigentümer K und B. Der Wohnungseigentümer B lehnt die Bestellung eines Verwalters ab. Nachdem ein im Jahr 2021 mit den Stimmen des K kurzzeitig bestellter Verwalter sein Amt aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit B niedergelegt hat, begehrt K mit einer einstweiligen Verfügung die gerichtliche Bestellung eines Verwa...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer berufen die Verwaltung K aus wichtigem Grund ab, weil diese bei der Bank ein Eigenkonto für die Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angelegt hat. Gegen diesen Beschluss wendet sich K.mehr

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Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 1 Leitsatz

Die Klagebefugnis eines Wohnungseigentümers, dessen Wohnungseigentumsrecht von einem Zwangsverwalter verwaltet wird, wird verdrängt, soweit es nicht um Rechte geht, deren Verletzung auch der Wohnungseigentümer noch geltend machen kann.mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 1 Leitsatz

Konten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kontoinhaberin ist.mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem stark gekürzten und auf seinen WEG-Kern reduzierten Fall geht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Bauträger vor. Das ist im aktuellen Recht problematisch, da jedenfalls § 9a Abs. 2 WEG eine Vergemeinschaftung nicht mehr ermöglicht. Es ist aber vorstellbar, dass § 19 Abs. 1 WEG hier weiterhilft – eine Bestimmung, die das OLG trotz se...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, einer Bauträgerin, u. a. Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum bzw. zu dessen Fertigstellung. Streitig ist, ob K überhaupt prozessführungsbefugt ist. K beruft sich insoweit auf einen Beschluss vom 25.10.2018 und einen vom 29.7.2021. Darüber hinaus beruft sie sich auf die Abtret...mehr

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Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K sei nicht anfechtungsbefugt. Die im Eigentum der K stehenden Wohnungseigentumsrechte stünden unter Zwangsverwaltung. Hieraus folge, dass dem Zwangsverwalter hinsichtlich aller der Beschlagnahme unterliegenden Ansprüche das aktive und passive Prozessführungsrecht obliege. Die Klagebefugnis des Wohnungseigentümers des verwalteten Wohnungseigentums werde insoweit...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Ver... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, im Treppenhaus eine Briefkastenanlage einbauen zu lassen, den Schließzylinder der Tür zum Hinterhof auszutauschen sowie den Wohnungs- als Sondereigentümern Schlüssel hierzu auszuhändigen. Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K zum BGH. Fraglich ist, ob seine Beschwer 20.000 EUR übersteigtmehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen die Bauträgerin B auf Grundlage eines am 19.3.2013 gefassten Vergemeinschaftungsbeschlusses Schadensersatz- und Vorschussansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geltend. Das LG gibt der Klage nach Einholung eines Gutachtens zum Bestehen der Mängel und der Höhe der Mängelbeseitigungskosten im Wesentlichen st...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall macht ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Fortbildung Aufwendungsersatz geltend. Fraglich ist, ob die Fortbildung "erforderlich" war. Aufwendungsersatz Üben die Verwaltungsbeiräte ihr Amt ehrenamtlich und ohne gesonderte Vergütung aus, können sie Ersatz ihrer Auslagen bzw. Aufwendungen verlangen, soweit diese im...mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K macht gegen Wohnungseigentümer B vor dem 1.12.2020 einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch geltend. Das AG gibt der Klage statt. Die Berufung wird nach dem 1.12.2020 eingelegt. Das LG weist sie zurück. Dagegen wendet sich B zum BGH. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Auch in diesem Fall geht es um das Schicksal eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte gegen die Bauträgerin vergemeinschaftet haben. Anders als das OLG in München erkennt das Düsseldorfer OLG, dass sich für diese Beschlüsse nach ganz h. M. durch die WEG-Reform nichts geändert hat. Was insoweit gilt, wird, wie ausgeführt, bald der BGH im V...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, K sei prozessführungsbefugt! Die Befugnis folge einerseits aus der Abtretung und andererseits aus dem Beschluss vom 25.10.2018. Nach dem aktuellen WEG sei es zwar nicht mehr möglich, die Rechte der Wohnungseigentümer als Erwerber zu vergemeinschaften. Dies ändere aber nichts an der Wirksamkeit eines vor dem 1.12.2020 gefassten Beschlusses. Werde nach der Vorna...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das LG meint, es bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis. Eine Anfechtungsklage diene zur Geltendmachung des materiellen Anfechtungsrechts, das jedem Wohnungseigentümer als altruistisches Mitgliedschaftsrecht eingeräumt sei. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährungsanspruchs sei das Rechtsschutzbedürfnis im Zweifel anzunehmen und nur ausn...mehr

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Revision: Prüfungsumfang / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Klage auf Änderung einer Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern eine WEG-Streitigkeit ist. WEG-Streitigkeit Bei der Klage handelt es sich, was der BGH nicht klären musste, um eine WEG-Streitigkeit. Denn es geht nach dem Verständnis der Parteien um den Inhalt des Sondereigentums. Dieser wird durch die Vereinbarungen der Wohnu...mehr

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 3 Das Problem

Bauträger T teilt ein Grundstück in 3 separate Flurstücke auf und errichtet dort jeweils Wohnungseigentumsanlagen. Nach einer "Flächenbaulast" sind die Grundstücke als "wirtschaftliche Einheit" zu behandeln. Die Wohnungseigentumsanlagen sind durch eine gemeinsame Tiefgarage sowie durch gemeinsame Ver- und Entsorgungsleitungen einander wirtschaftlich verbunden. Zur rechtliche...mehr

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welches Gericht bei einem Streit zwischen 2 Gemeinschaften der Wohnungseigentümer zuständig ist. Die eindeutige Antwort lautet: Nicht das WEG-Gericht! Denn es handelt sich nicht um eine WEG-Streitigkeit i. S. v. § 43 Abs. 2 WEG. Örtliche Zuständigkeit Für die Frage, welches Ausgangsgericht sachlich zuständig war, war das wirtschaft...mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 1 Leitsatz

Der Streit um die Frage, welcher Wohnungseigentümer aus einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung berechtigt ist, ist eine WEG-Streitigkeit.mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B nach einem vorangegangenen Verfügungsverfahren (dieses war beim LG auf die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gerichtet) in der Hauptsache auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch. K geht es um die Eintragung eines vermeintlich zu seinen Gunsten bestehenden Sondernutzungsrechts in das Grundbuch, wo ...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 1 Leitsatz

Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 ihre Mängelrechte gegen die Bauträgerin vergemeinschaftet hatten, sind weiterhin wirksam.mehr