Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Legionellenbefall: Nennung ... / 1 Leitsatz

Der Verwalter ist bei einem Legionellenbefall berechtigt, den Wohnungseigentümern die betroffene Wohnung, den Befall sowie den Wohnungseigentümer zu nennen.mehr

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Wohnung: Anspruch auf Betre... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, B müsse die Kosten tragen! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K habe einen Anspruch auf Duldung des Zutritts aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehabt. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermögliche es in Anlehnung an § 14 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG a. F. und unter Heranziehung der dazu entwickelten Grundsätze, unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen (und Grundrechtspos...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt ein selbstständiges Beweisverfahren. Er behauptet, es sei nach Arbeiten in der Wohnung von Wohnungseigentümer B in seiner Wohnung zu erheblichen Wassereintritten gekommen. K vermutet, dass B Abdichtungsschichten des gemeinschaftlichen Eigentums beschädigt hat. Das AG meint, K habe kein rechtliches Interesse an den Feststellungen. Er sei nämlich...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift noch vor dem 1.12.2020 einen Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt haben. Er meint, die Jahresabrechnung sei hinsichtlich der Darstellung der Einnahmen nicht ordnungsmäßig. Ferner erhebt er Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel, dass der Verwalter abberufen werden soll.mehr

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Kaufrechtliche Mängelansprü... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei seit dem 1.12.2020 bereits nach § 9a Abs. 2 WEG berechtigt, die Mängelrechte zu verfolgen. Es gehe um die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum. Im Übrigen folge die Berechtigung aus dem Beschluss der Wohnungseigentümer, der fortwirke.mehr

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Prozessführungsbefugnis von... / 4 Die Entscheidung

Der BGH weist zur Vorbereitung seiner mündlichen Verhandlung darauf hin, die Ansicht, K's Prozessführungsbefugnis für die geltend gemachten Unterlassungsansprüche könne (auch) aus dem Sondereigentum abgeleitet werden, erscheine zweifelhaft. Daher könnte es entscheidend darauf ankommen, ob K auf der Grundlage der Ausführungen des Senats (BGH, Urteil v. 7.5.2021, V ZR 299/19) i...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die von K beanstandete Einnahmen-Position sei zwar negativ formuliert. Dies sei aber nur geschehen, um die Saldierung zu erleichtern. Statt von einem "Saldo" spreche die Abrechnung hier von einer "Summe". Dies sei mathematisch auch gut nachvollziehbar, da die Addition einer großen positiven mit einer kleinen negativen Zahl der Subtrakt...mehr

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Benutzungsbeschluss: Grenzen / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss enthalte ein Benutzungsverbot. Dieses sei nicht ordnungsmäßig. Zwar könnten die Wohnungseigentümer im Grundsatz ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zweck der Gefahrenabwehr nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Wenn dadurch die zweckentsprechende Benutzung des Sondereigentums eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen ...mehr

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Kaufrechtliche Mängelansprü... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 2 WEG berechtigt, kaufrechtliche Mängelrechte des Erwerbers eines Wohnungseigentums zu verfolgen, wenn es um die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geht.mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 12.1.2021 zu einem TOP 1 wie folgt: "Die Eigentümerversammlung beschließt – unter Vorbehalt der positiven Prüfung – dass an allen Einheiten Balkone Richtung Hinterhof angebaut werden. Im Rahmen der Dachsanierung soll geprüft werden, ob Balkone angebaut werden können. Soweit ein Anbau von Balkonen möglich ist und eine entsprechende Baugen...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 4 Die Entscheidung

Die Revision hat Erfolg! Richtig sei, dass der Anspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen sei (Hinweis auf BGH, Urteil v. 16.7.2021, V ZR 284/19, Rn. 13). K habe aber die Prozessführungsbefugnis für den sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Anspruch auf Entstörung noch nicht verloren. Denn die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 3 Das Problem

Das LG weist die Klage nach mündlicher Verhandlung vom 4.2.2021 ab und lässt die Revision zu. Es meint, K sei nicht befugt, eine Beseitigung zu verlangen. Abwehrrechte aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG stünden nur noch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Ein Beseitigungsanspruch bestehe auch nicht in Bezug auf das Sondernutzungsrecht. Das Sondernutzungsrecht werde nicht beei...mehr

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Benutzungsbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

Im Fall geht es um ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Parkhaus mit 11 Ebenen. Auf den ersten 3 Ebenen stehen die Stellplätze im Eigentum von Teileigentümer K. Nur diese werden benutzt. Im Jahr 2016 fordert das Bauordnungsamt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf, Nachweise zu erbringen, dass die brandschutztechnischen Mindeststandards eingehalten sind und die...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Das AG erklärt den Beschluss für ungültig. Die Wohnungseigentümer seien durch die Formulierungen im Ladungsschreiben an ihrer Teilnahme und an einer Stimmabgabe gehindert und damit im Kernbereich ihrer Rechte verletzt worden. Die COVID-19-Pandemie ändere daran nichts. Im Übrigen hätte der Verwalter die Versammlung verschieben können. Denn es sei absehba...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 1 Leitsatz

Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters kann bestehen, wenn Pflichtenverstöße als so schwerwiegend anzusehen sind, dass die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht mehr vertretbar erscheint.mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 1 Leitsatz

Ein selbstständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern ist nach der WEG-Reform im Hinblick auf bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (nur) dann zulässig, wenn der Antragsteller eine davon ausgehende Störung im Bereich seines Sondereigentums geltend macht.mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 1 Leitsatz

Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als ihr Organ.mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, ihrem Verwalter, bis zum 24.4.2021 die Erstellung der Jahresabrechnung für das Jahr 2020. B meint, seine Verwaltertätigkeit sei nach seiner Abberufung mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss vom 24.4.2021 beendet worden. Außerdem sei er nicht mehr in der Lage und nicht mehr berechtigt, die Jahresabrechnung zu erste...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, dem nach einer Vereinbarung an einer Fläche oder einem Raum ein Sondernutzungsrecht zusteht, kann dieses ungeachtet § 9a Abs. 2 WEG selbst entstören und die Rechte aus § 1004 BGB ausüben.mehr

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Wohnung: Anspruch auf Betre... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG einen Anspruch auf Betretung einer Wohnung haben.mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 1 Leitsatz

Lädt ein Dritter die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung, den der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut hat und der faktisch für den Verwalter die Verwaltung führt, liegt eine systematische Missachtung der Regelungen des Wohnungseigentumsrechts vor. Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, für ungültig...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 1 Leitsatz

Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Gemeinschaftsordnung angelegten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs erfolgte Übertragung an einen anderen Wohnungseigentümer nicht als gänzlich...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg. K habe gegen B keinen Anspruch auf die Erstellung der Jahresabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnung) für das Kalenderjahr 2020. B sei nach dem Beschluss vom 24.4.2021 nicht mehr berechtigt und verpflichtet, die Jahresabrechnung zu erstellen. Seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) sei die Erstellung der Jahresabrechnung Aufgabe der Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es sei nicht auszuschließen, dass das Sondernutzungsrecht – isoliert außerhalb des Grundbuchs – auf einen anderen der mehr als 50 Wohnungseigentümer übertragen wurde (Hinweis u. a. auf OLG München, Beschluss v. 22.12.2017, 34 Wx 139/17 und OLG Zweibrücken, Beschluss v. 1.7.2013). Das Grundbuchamt dürfe die Eintragung deshalb (nur) vornehmen, wenn alle in Betrach...mehr

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Schwimmbad: Schutz- und Hyg... / 2 Das Problem

Der Verwalter B versperrt im Mai 2020 wegen der COVID-19-Pandemie das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 1 Leitsatz

Beschlüsse, die dazu führen, dass die Umsetzung eines rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlusses fortgesetzt wird, unterlaufen den Folgenbeseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer und widersprechen daher im Regelfall einer ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg! Ein rechtliches Interesse i. S. d. § 485 Abs. 2 ZPO liege vor, wenn die Beweistatsache zur Begründung eines materiell-rechtlichen Anspruchs des Antragstellers dienen könnte. Zwar sei K nach § 9a Abs. 2 WEG nicht befugt, Ansprüche in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum geltend zu machen. Im Fall gehe es insoweit um Fragen de...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um das Standardproblem, dass ein Beschluss "bestimmt" sein muss. Die Frage wird anhand eines in Bezug auf Verträge mehrdeutigen Beschlusses aufgeworfen. Grundsatz der Bestimmtheit Beschlüsse müssen "bestimmt" genug formuliert sein. Dies ist der Fall, wenn ein Beschluss aus sich heraus genau, klar, eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, w...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines Wohnungseigentum)

A. Zinshaus (Bestand) I. Muster Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ v...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / III. Begründung von Wohnungseigentum

1. Vertrag der Miteigentümer (§ 3 WEG) Rz. 57 Eine bereits bestehende Bruchteilsgemeinschaft kann durch Vertrag Wohnungseigentum begründen, § 3 Abs. 1 WEG. Dabei ist zur Einräumung von Sondereigentum die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Fo...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 1. Wohnungseigentum

Rz. 20 Wohnungseigentum ist Rz. 21 Es handelt sich immer um eine Kombination von (mindestens) zwei Elementen. Einerseits Quasi-Alleineigentum in Anlehnung an § 903 BGB (vgl. § 13 Abs. 1 WEG) und andererseits Miteigentumsbruchtei...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 24. Veräußerung

Rz. 25 Nach allgemeinen sachenrechtlichen Grundsätzen (§ 137 BGB) ist das Wohnungseigentum als echtes Grundstückseigentum frei veräußerlich und vererblich, nunmehr auch gegebenenfalls einschließlich der Freiflächen, auf die es erstreckt ist (Annex-Sondereigentum).mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 32. Anzeigepflicht

Rz. 33 Musterformulierungen ergänzen hier häufig die gesetzlichen Regelungen. Nach dem WEMoG differenziert § 14 WEG nunmehr zwischen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Pflichten gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern.mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 54. Aus- und Umbauten

Rz. 55 Nachträgliche Aus- und Umbauten sowie insbesondere Dachgeschossausbau sind sachenrechtlich nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen. Rechtstechnisch stellen sich im Wesentlichen dieselben Fragen wie im Falle der bauabschnittsweisen Errichtung von Mehrhausanlagen. Typologisch lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden, die unterschiedliche Regelungsdichten in der Teil...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 22. Sondernutzungsrechte

Rz. 23 Hierzu siehe oben (vgl. § 1 Rdn 51 ff.) sowie unten (vgl. § 5 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / B. Neubau Wohnungsanlage

I. Muster Rz. 62 Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage § 1 Grundstück und Bebauung 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück _________________________...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / III. Endaufteilung Neubau

1. Muster Rz. 70 Muster 3.3: Endaufteilung Neubau Muster 3.3: Endaufteilung Neubau Verhandelt zu (siehe Rdn 71) _________________________ am _________________________ (siehe Rdn 72) erschien: Herr A, (siehe Rdn 73) handelnd a) für sich persönlich b) für sämtliche Auflassungsvormerkungsberechtigten der Wohnungseigentumsanlage "XY-Straße", vorgetragen in den Wohnungsgrundbüchern von ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 1. Form

Rz. 2 Keine Besonderheiten (vgl. oben § 1 Rdn 15 ff.).mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 46. Eigentümerversammlung

Rz. 47 Ziff. 1 bis 3 des Mustervorschlages wiederholen und ergänzen partiell aus Zweckmäßigkeitsgründen die gesetzlichen Vorschriften.mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / C. Bauabschnittsweise Errichtung

I. Muster 1. Überdimensionaler Miteigentumsanteil Rz. 80 (Vgl. Rdn 83) Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Die aus den Blöcken 1–4 bestehende Wohnanlage wird bauabschnittsweise errichtet. Da für die Blöcke 3–4 noch keine Baugenehmigung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, kann insofern noch kein Sondereigent...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / II. Erläuterungen

1. Problem Rz. 82 Üblicherweise stellt sich das Problem der Sicherung weiterer Baumaßnahmen bei Neubauten. Rechtstechnisch geht es aber bei geplanten späteren Ausbauten oder Umbauten (zum Dachausbau vgl. auch unten § 6 Rdn 11 ff.) um dieselben Rechtsfragen. Die Erstreckung von Sondereigentum auf Freiflächen nach der WEG-Reform mit dem anschließenden Bau weiterer Gebäude auf d...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 19. Vereinigung

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / II. Erläuterungen

1. Besonderheiten Neubau Rz. 63 Kaum ein Neubau wird heute noch nach Maßgabe der ursprünglichen Planung realisiert. Die Ersterwerber wünschen häufig interne Grundrissänderungen, Änderungen des äußeren Zuschnitts der Wohnung oder es ergibt sich aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gründen die Notwendigkeit der Änderung einer Planung. Um vor Erteilung der endgültigen Bau...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 27. Rechtsnachfolger

Rz. 28 Zur Haftung des Rechtsnachfolgers für Wohngeldrückstände siehe Muster 3.1 § 12 Abs. 6, Rdn 1.mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 33. Besichtigungsrecht

Rz. 34 Es handelt sich um eine Ergänzung der gesetzlichen Pflichten.mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / A. Zinshaus (Bestand)

I. Muster Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbes...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Grundstück

Rz. 3 Keine Besonderheiten für das Grundstück im Rechtsinn (vgl. oben § 1 Rdn 6; § 2 Rdn 8).mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / g) Aufteilungsplan

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

1. Überdimensionaler Miteigentumsanteil Rz. 80 (Vgl. Rdn 83) Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Die aus den Blöcken 1–4 bestehende Wohnanlage wird bauabschnittsweise errichtet. Da für die Blöcke 3–4 noch keine Baugenehmigung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, kann insofern noch kein Sondereigentum gebild...mehr