Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 7 Als Zeugen kommen nur natürliche Personen in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nochmalige Vernehmung.

Rn 5 § 400 stellt außerdem klar, dass der ersuchte oder beauftragte Richter auch die Befugnis hat, eine wiederholte (§ 398 I) Vernehmung des Zeugen anzuordnen (Musielak/Voit/Huber § 400 Rz 1 aE).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Form und Verfahren: § 381 II.

Rn 17 § 381 II ermöglicht dem Zeugen, die Entschuldigungsgründe (für sein Ausbleiben und für die Verspätung der Entschuldigung) schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle, oder auch mündlich in dem erneuten Termin, also unmittelbar vor dem Prozessgericht vorzutragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweisrecht.

Rn 73 Auch das Beweisrecht wird von der lex fori bestimmt. Im Zusammenhang mit den Begrenzungen der deutschen Gerichtsbarkeit kann daher eine Beweisaufnahme durch ein deutsches Gericht ebenso wie die Ladung von Zeugen und von Sachverständigen grds nur im Inland erfolgen. Zur Beweisaufnahme im Ausland vgl iE §§ 363, 364. Allerdings enthält nunmehr Art 18 der Rom I-VO Auflocke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In der Berufungsinstanz.

Rn 13 Wird der Beschl gem § 380 vom Berufungsgericht erlassen, so ist die Beschwerde nicht statthaft (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). Statthaft ist allenfalls die Rechtsbeschwerde, sofern sie zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 9 EuGFVO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht bestimmt die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme, die im Rahmen der für die Zulässigkeit von Beweisen geltenden Bestimmungen für sein Urteil erforderlich sind. Es wählt die einfachste und am wenigsten aufwendige Art der Beweisaufnahme. (2) Das Gericht kann die Beweisaufnahme mittels schriftlicher Aussagen von Zeugen oder Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 4 Ein förmlicher Antrag einer beteiligten Person muss nicht gestellt werden. Es genügt, dass eine Beanstandung durch das Vorbringen konkludent zum Ausdruck kommt. Zur Beanstandung berechtigt sind alle an der Verhandlung beteiligten Personen, also sowohl die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten als auch Streithelfer, Zeugen oder Sachverständige, nicht jedoch Richter (...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / II. Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1010 VV fällt die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten, wenn mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige und Zeugen vernommen werden. Diese Gebühr entsteht für den durch besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallenden M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisführer.

Rn 2 Beweisführer (Vorschlagender iSd § 399) ist diejenige Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat.mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur 1. Abwandlung

Der Gesetzeswortlaut der Nr. 1010 VV erfordert eindeutig, dass mindestens drei gerichtliche Termine stattgefunden haben, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen worden sind. Diese Mindestanzahl ist hier nicht erfüllt, sodass die Zusatzgebühr nicht angefallen ist.[3] Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift scheidet bereits deshalb aus, weil es an einer für eine Ana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Prüfungsumfang des Gerichts.

Rn 13 Das Gericht darf sich nicht mit der Feststellung begnügen, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht zu den Akten gelangt ist, denn die Frist ist bereits dann gewahrt, wenn der Schriftsatz rechtzeitig in den Empfangsbereich des Gerichts gelangt ist, also vor Fristablauf in den Briefkasten des Gerichts geworfen wurde. Kann dies festgestellt werden, so ist die Frist gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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zfs 04/2024, Zur Räum- und ... / 1 Aus den Gründen:

(gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO) I. Die Berufungen beider Parteien sind zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat nur die Berufung der Beklagten Erfolg. Ansprüche der Klägerin bestehen nicht. Im Einzelnen: 1. Die Klägerin hat keinen Anspruch gem. § 839 Abs. 1, § 253 BGB; Art. 34 GG; § 256 Abs. 1 ZPO. Die Beklagte hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 6 Die Partei kann weiterhin nach § 177 GVG aus dem Sitzungsraum entfernt werden. Auch 247 StPO analog ist anwendbar. Das Gericht kann mithin anordnen, eine Partei solle während einer Zeugenvernehmung den Sitzungsraum verlassen (Saarbr Beschl v 10.11.16 – 4 U 26/15 –, juris; Frankf OLGR 03, 130; einschränkend Höffmann S 101 ff: nur in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 13 Ungeschriebene weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde ist die Beschwer des Beschwerdeführers. Die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung nachteilig betroffen und somit im konkreten Fall beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 22, 43, 46; 50, 261, 263 f; BGH NJW-RR 23,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Verurteilung oder Undurchführbarkeit eines Strafverfahrens (Abs 1).

Rn 3 Wegen der in § 580 Nr 1–5 genannten Straftaten muss der Prozessgegner, Zeuge, Richter etc (s § 580 Rn 5–9) rechtskräftig verurteilt sein. Ob diese strafgerichtliche Verurteilung richtig ist, spielt für die Zulässigkeit der Restitutionsklage keine Rolle. Dem Strafurteil stehen der Strafbefehl und ein ausländisches Strafurteil gleich (Zö/Greger § 581 Rz 2). Alternativ zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater im Umfang ihrer Befugnisse nach § 10 I 1 Nr 2 RDG; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Personen und Vereinigungen iSd § 3a StBerG sowie Gesellschaften iSd § 3 Nr 2 und 3 StBerG, die durch Personen iSd § 3 Nr 1 StBerG handeln, in Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren 15a EGZPO 4 Nachbesserung 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung 326 ZPO 1 Unterbrechung 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung 239 ZPO 10 Nachforderungsklage 323 ZPO 22; 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände 859 ZPO 2 einzelne 859 ZPO 6 Nachlässigkeit 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung 239 ZPO 17a Unterbrechung 243...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO L

Ladung 141 ZPO 8; 214 ZPO 1 Begriff 214 ZPO 1 Entbehrlichkeit 218 ZPO 1 erforderliche Belehrung 215 ZPO 2 Exterritorialität 214 ZPO 5 Form 214 ZPO 3 notwendiger Inhalt 214 ZPO 2 vAw 214 ZPO 1 Zeuge 377 ZPO 2; 381 ZPO 5 Ladungsfrist Terminsverlegung 217 ZPO 3 Lancray/Peters und Sickert 328 ZPO 20 Landesblindenhilfe Rechtsweg 13 GVG 9 Landesrecht Angelegenheiten 1 FamFG 6 Zuständigkeit 1 FamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 174 GVG – [Verhandlung über Ausschluss der Öffentlichkeit].

Gesetzestext (1) 1Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. 2Der Beschluss, der die Öffentlichkeit ausschließt, muss öffentlich verkündet werden; er kann in nicht öffentlicher Sitzung verkündet werden, wenn zu befürchten ist, dass seine öffentliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Widerruf des Einverständnisses.

Rn 58 Das Einverständnis kann nach S 4 nur bis zum Beginn der Beweiserhebung, auf die sie sich bezieht, widerrufen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Widerruf erst erfolgt, wenn die Beweiserhebung bereits begonnen und sich zuungunsten einer Partei entwickelt hat (BTDrs 15/3482, 17). Ferner ist der Widerruf nur möglich bei einer wesentlichen Änderung der Prozessla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entsprechend teils nach § 415, teils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsatzfelder.

Rn 3 Im Regelfall hat die Aufnahme des Protokolls durch den Vorsitzenden zu erfolgen, der sich in der forensischen Praxis regelmäßig eines Ton- oder Datenträgers (§ 160a I) bedienen wird. Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist nur aus wichtigem Grund hinzuzuziehen. Diese im Ermessen des Vorsitzenden liegende Maßnahme kommt insb dann in Betracht, wenn bei der Vernehmung v...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Inhalt des Antrags

Rz. 30 Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 KSchG ist mit dem Antrag die Klageerhebung zu verbinden. Ist die Klage bereits eingereicht, so ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Die Klageerhebung kann aber auch noch nach Antragseinreichung nachgeholt werden, wenn dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist geschieht.[71] Rz. 31 Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KSchG muss der Antrag ferner die Angabe der die na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Fälle der Kostentrennung nach den §§ 94, 95, 96.

Rn 11 Soweit eine Kostentrennung nach den §§ 94–96 ergeht und der Gegner der unterstützen Hauptpartei danach bestimmte Kosten zu tragen hat, gilt diese Kostenentscheidung auch zugunsten des Nebenintervenienten (Abs 1 Hs 1). Auch dies folgt aus der Kostenparallelität, zumal die §§ 94–96 in der Verweisung des Abs 2 nicht ausgenommen sind. Soweit die unterstützte Hauptpartei be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antragsberechtigte (Abs 3).

Rn 53 Das Ablehnungsrecht steht beiden Parteien zu, auch derjenigen, deren Bevorzugung zu besorgen ist. Sie muss sich nämlich nicht dem Makel aussetzen, sachwidrig begünstigt zu sein (Wieczorek/Schütze/Niemann § 42 Rz 21). Der Parteibegriff ist weit zu fassen. Dazu gehört der Nebenintervenient gem §§ 66, 67 (BGH NJW-RR 20, 1321 [BGH 15.09.2020 - VI ZB 10/20]), der nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 14 EuBVO – Beweisaufnahme in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts.

Gesetzestext (1) Sofern mit dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchenden Gerichts vereinbar, haben die Beauftragten des ersuchenden Gerichts das Recht, bei der Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht zugegen zu sein. (2) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Begriff ›Beauftragte‹ Gerichtsangehörige, die vom ersuchenden Gericht nach Maßgabe des Rechts seines nationalen Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fragerecht der Parteien.

Rn 20 Die Parteien haben daher gem § 373 ohne Weiteres das prozessuale Recht, die unmittelbare Befragung der Zeugen zu beantragen (München 30.11.06 – 19 U 2203/06, Rz 11); hierauf und auf den geringeren Beweiswert einer im Wege des Urkundsbeweises eingeführten früheren Aussage der Auskunftsperson hat das Gericht hinzuweisen (§§ 139, 273; BGH NJW 04, 1324, 1325 [BGH 12.11.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 3, 4 und Abs 3.

Rn 5 Im Protokoll sind nach Nr 3 die Namen derjenigen Personen zu vermerken, mit denen der GV im Verlauf der Vollstreckung verhandelt hat. Das sind der Gläubiger, der Schuldner, deren Bevollmächtigte, Personen, die an der Stelle des Schuldners betroffen werden, zu seiner Familie gehörig sind oder ihr dienen gem § 759, zur Herausgabe bereite Dritte nach § 809, aber auch die z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verantwortlichkeit des Richters.

Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referendars im Aufgabenbereich des § 10 GVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Kein Formerfordernis

Rz. 251 Die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast für die vorherige ergebnislos gebliebene und wirksam erteilte Abmahnung (vgl. Rdn 217). Dieser Beweis lässt sich in der Praxis durch Zeugen häufig nur schwer führen, weil diese in der Verhandlung entweder das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mangelnde Bestimmtheit des Beweisantrages.

Rn 46 Der Beweisantrag muss das Beweisthema und das Beweismittel genau bezeichnen. Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist deshalb die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen. Daran fehlt es ins beim Beweisermittlungsantrag (Rn 24), der darauf gerichtet ist, durch die Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Tatsachen erst in Erfahrung zu bringen...mehr