Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 03/2011, Bewertung von V... / 2 Anmerkung

I. 1. Ein 10-jähriges Kind verunglückt und erleidet schwerste Verletzungen. Nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wird es entlassen. Mit erheblichen Folgebehandlungen ist zu rechnen. Seine Eltern klagen gegen den Schädiger ein Schmerzensgeld ein. Zusätzlich machen sie einen bezifferten, abgezinsten Zahlungsanspruch wegen aller denkbaren, späteren Behandlungskosten geltend....mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... /  Eheliches Güterrecht

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich auch der Wert einer freiberuflichen Praxis (Tierarztpraxis) zu berücksichtigen. Um eine doppelte Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt zu vermeiden, ist neben dem Substanzwert der good will dadurch zu ermitteln, dass von dem Ausgangswert nicht ein pauschal angesetzter kalkulatorischer Unternehmerlohn...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der am 22.2.1958 geborene Antragsteller und die am 2.1.1966 geborene Antragsgegnerin hatten am 15.6.1985 die Ehe geschlossen, aus der zwei am 18.10.1984 und am 9.7.1988 geborene Söhne hervorgegangen sind. Nachdem sich die Parteien Ende 2001/Anfang 2002 getrennt hatten...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / II. Der Auskunftsanspruch vor der Trennung

Vor der Trennung können Ehegatten Auskunft über den Bestand des jeweiligen Vermögens nur nach § 1353 BGB verlangen. Dieser Auskunftsanspruch vermag dem Ehegatten vielfach nicht die gewünschte Klarheit zu vermitteln. Geschuldet wird nur eine Auskunft über den Bestand des Vermögens, laufende Einkünfte und deren wesentliche Veränderungen in groben Zügen.[1] Die Auskunft entspri...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. [2] Die Ehe der Parteien wurde auf den am 8.10.2003 zugestellten Antrag der Klägerin am 30.8.2005 rechtskräftig geschieden. Die Parteien, die beide nicht über Anfangsvermögen verfügten, waren zu je 1/2 Miteigentümer einer Eigentumswohnung. Der Wert der Immobilie belief sich zum 8.10.2003 auf 304.000 EUR; zu diesem Betrag wurde d...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Eheliches Güterrecht

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend der gemeinsamen Vorstellung der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Vermögen erworben hat (BGH FamRZ 2008, Heft 4).mehr

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AGS 12/2009, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte den Beklagten auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommen. Dem Beklagten wurde für seine Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe bewilligt. Durch Prozessvergleich haben sich die Parteien in der Sache geeinigt und vereinbart, dass die Kosten des Rechtsstreits zu 1/4 von der Klägerin und zu 3/4 vom Beklagten zu tragen sind. Durch den angefochtenen Kostenfestsetz...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Eheliches Güter- und Vermögensrecht

Eine nachträglich erhobene Klage wegen einer Einzelforderung wird aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) der Erfolg insoweit zu versagen sein, als eine Stattgabe einen bereits durch Vergleich abgeschlossenen Zugewinnausgleich nachträglich verfälschen würde (BGH, Urt. v. 12.11.2008 – XII ZR 134/04, FamRZ 2009, 193 m. Anm. Hoppenz = FuR 2009, 102).mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Anmerkung

1. Zur vorläufigen Festsetzung Zunächst einmal fragt es sich, wie das FamG hier überhaupt auf die Idee kommen konnte, einen vorläufigen Verfahrenswert für die Folgesachen festzusetzen. Die vorläufige Wertfestsetzung richtet sich nach § 55 Abs. 1 FamGKG. Danach setzt das Gericht durch Beschluss einen Verfahrenswert vorläufig fest, wenn Gebühren, die sich nach dem Verfahrenswert ...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Leitsatz

Gegen die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts nach § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG besteht für den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten kein Beschwerderecht. Wird wechselseitig Zugewinnausgleich beantragt, ist von Gegenstandsverschiedenheit auszugehen und eine Wertaddition vorzunehmen. OLG Celle, Beschl. v. 25.10.2010–10 WF 313/10mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, sondern die Gesamteinigung darüber hinaus weitere zw...mehr

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / Leitsatz

Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, sondern die Gesamteinigung darüber hinaus weitere zwischen den Parteien...mehr

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FF 03/2008, Rückgewähr unen... / Anmerkung

Anmerkung Das Urteil macht einmal mehr deutlich, welch merkwürdige Rechenwege die Judikatur anwendet, um ein vermeintlich als gerecht angesehenes Ergebnis zu begründen. 1. Zunächst fällt auf, dass die Vorgaben so gerechnet werden, bis ein Ergebnis "passt". Dem Ehemann verblieb ein Nettovermögen von 35.000 EUR. Die Zuwendungen und der Ehezeitanteil wurden so kalkuliert, dass ex...mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / Leitsatz

Zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich (Fortführung von BGHZ 157, 379). BGH, Urt. v. 20.6.2007 – XII ZR 32/05 (OLG Düsseldorf, AG Kempen)mehr

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FF 06/2008, Zurechnung eine... / Anmerkung

Anmerkung Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt einmal mehr, wie schwierig die prozessuale Lage eines Ehegatten sein kann, wenn es darum geht, zur erfolgreichen Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das Bestehen und die konkrete Höhe einzelner Positionen des Endvermögens des anderen Ehegatten sowie dessen illoyale Vermögensminderungen darzulegen und zu beweisen. ...mehr

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ZErb 01/2011, Wechsel des e... / Leitsatz

1. Das Ehegattenerbrecht der koreanischen Ehefrau eines deutschen Erblassers erhöht sich um den pauschalen Zugewinnausgleich, wenn die Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Korea und ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. 2. Die seit der Neufassung des koreanischen IPR im Jahr 2001 geltende Wandelbarkeit d...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / Leitsatz

Der gebührenrechtliche Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Bestimmung des Begriffs der "Angelegenheit" i.S.d. BerHG maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Angelegenheit. OLG Brandenburg, Besch...mehr

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FF 10/2008, Vertragsanpassu... / Leitsatz

1. Bei einem Vergleich über den Zugewinnausgleich kann eine beiderseitige Fehlvorstellung über den Wert einer im Endvermögen vorhandenen Immobilie nach § 313 Abs. 1 BGB zur Vertragsanpassung führen. 2. § 282 ZPO verpflichtet die Parteien, sich umfassend und vollständig zu erklären; er verbietet eine gleichsam "scheibchenweise" Rechtsverteidigung. (Leitsätze der Redaktion) OLG Z...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 13.6.1996 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 15.3.2003 zugestellten Antrag durch Verbundurt. v. 14.7.2004 geschieden (insoweit rechtskräftig) und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Aus der Ehe ist ein am 30.12.1997 geborener Sohn hervorgegangen...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 1 Sachverhalt

Frau D. beauftragte die Antragstellerin mit der Vertretung wegen eventueller Ansprüche auf Versorgungsausgleich, auf Zugewinnausgleich, auf Ehegattentrennungsunterhalt sowie auf nachehelichen Unterhalt. Die Antragstellerin reichte daraufhin vier Kostenrechnungen nebst Beratungshilfeanträgen für Frau D. ein und zwar betreffend den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, d...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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FF 06/2008, Zurechnung eine... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Parteien – seit dem 6.2.1981 verheiratet – sind getrennt lebende Eheleute. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht beendet. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zugewinnausgleich in Höhe von 235.538 EUR in Anspruch mit der Behauptung, sein Zugewinn habe zum Stichtag (18.7.2003) 5.076,77 EUR, der der Beklagten dagegen 476.000 EUR betragen. Widerklagend ...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / c) Vertrauensschutz

Die Abänderung muss dem Gegner unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar sein. Dies bedeutet, dass das Vertrauen der anderen Partei in den Bestand der Regelung gegen das Interesse an der Anpassung an die neue Rechtslage abzuwägen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterhaltsvereinbarung Teil einer Gesamtregelung ist, die auch andere Gege...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / VI. Neugestaltung des § 1378 Abs. 2 BGB

Bisherige Rechtslage: § 1378 Ausgleichsforderung (2) Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. Nach der Novellierung: § 1378 Abs. 2 BGB Ausgleichsforderung Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den hälftigen Wert des Vermögens des Ausgleichspflichtigen begren...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VI. Behandlung des Wohnvorteils während der Trennung (Senatsurteile vom 28. März 2007 – XII ZR 21/05 – FamRZ 2007, 879 und vom 5. März 2008 – XII ZR 22/06 – FamRZ 2008, 963)

Bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Gebrauchsvorteile eines im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehenden, selbst bewohnten Familienheims einzubeziehen. Danach ist der Wert derartiger Nutzungsvorteile den Einkünften der Ehegatten hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskost...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 3. Die gemeinsame Zweckverfehlung, insbesondere die Mitarbeit im Geschäft des Partners

Ein Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen kann entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH nicht mehr in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB, sondern nur dann erfolgen, wenn ein ausdrücklich oder konkludent geschlossener Gesellschaftsvertrag vorliegt. Eine rein faktische Willensübereinstimmung reicht nicht aus.[17] Keine Klarheit herrscht darüber, ob b...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 3 Anmerkung

1. Die Frage, wie gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Zugewinnausgleich zu behandeln sind, stellt sich in der Praxis recht oft und nicht nur bei der Finanzierung von gemeinsamen Immobilien, sondern auch bei Zusammenveranlagung und daraus resultierenden Steuerschulden. Der BGH beantwortet in der vorliegenden Entscheidung Fragestellungen dazu im Ergebnis zutreffend. Irri...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Die Beteiligten betreiben aufgrund eines am 18.1.2007 beim AG eingegangenen Antrages der Ehefrau ein Scheidungsverfahren. Zum Zeitpunkt des Antragseinganges verfügten die Antragstellerin über ein Nettoeinkommen in Höhe von 5.000,00 EUR monatlich und der Antragsgegner über ein solches in Höhe von 2.000,00 EUR monatlich. Im Versorgungsausgleichsverfahren sind bislang drei ausz...mehr

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FF 12/2008, Vorrang der Zivilehe

Der Bundesrat möchte, dass Paare künftig wieder nur dann kirchlich heiraten dürfen, wenn sie sich vorher standesamtlich vermählt haben. Dies geht aus einer Entschließung hervor, die er heute im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur Personenstandsverordnung gefasst hat. Da die religiös geschlossene Ehe zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkung hat, gehöre der Zivilehe d...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 1. § 1382 BGB Stundung

Die Stundung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die typischerweise durch den Zugewinnausgleich eintretenden Belastungen hat der Ausgleichsschuldner zu tragen. Notfalls muss er deshalb ein Darlehen aufnehmen oder vorhandenes Vermögen verkaufen.[19] Anerkannt ist hingegen, dass die Stundungsmöglichkeit vor einer unwirtschaftlichen oder überstürzten Veräußerung unter Wert schüt...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage a)

Weil dadurch der erwartete Scheidungsantrag des M in Deutschland blockiert wird und sich so zugunsten der wirtschaftlich schwächeren F die Stichtage im Versorgungs- und Zugewinnausgleich verschieben und ggf. auch die Ehedauer verlängert wird – denken Sie an den nachehelichen Unterhalt![13] Denn nach Art. 16, 19 der Brüssel IIa-Verordnung kommt dem früher angerufenen Gericht ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Bisher waren die Eheleute im Rahmen des § 1587 o BGB für den Fall von Vereinbarungen abweichend von der gesetzlichen Regelung auf die Genehmigung des Familiengerichts angewiesen.[12] Die Genehmigungspraxis wich in den verschiedenen Gerichtsbezirken erheblich voneinander ab. Entscheidende Frage war in der Regel, ob die Eheleute nach Auffassung des Familiengerichts bei Ausschlu...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Bereits § 1573 Abs. 5 BGB war als Ausnahmetatbestand konzipiert. Die Vorschrift hatte unterhaltsbegrenzenden Charakter. Es oblag dem Unterhaltspflichtigen, die Voraussetzungen der Vorschrift darzulegen und zu beweisen. Sein Vortrag musste sich auch auf den Zeitraum der Befristung beziehen (So BGH FamRZ 1990, 857, 859). Der Unterhaltsberechtigte hatte die Tatsachen vorzutragen...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Ehegüterrecht

Die Erweiterung der Auskunftspflicht nach § 1379 BGB auf den Trennungszeitpunkt begegnet auch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reformgesetzes zum 1.9.2009 bereits geschiedene Ehen unter dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot keinen Bedenken, weil ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer Manipulationsmöglichkeit gerade nicht besteht und einer rasch...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. Die auszugleichenden Anrechte

Neben den bereits bisher auszugleichenden Versorgungsanrechten fallen nunmehr auch nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG-E[10] betriebliche Kapitalzusagen wie auch Kapitalversicherungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in den Versorgungsausgleich. Damit wird die Rechtsprechung des BGH,[11] dass Kapitalversorgungen auch dann dem Zugewinnausgleich zuzuordnen si...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB

Ehegatten können nach dieser Vorschrift unabhängig vom Güterstand untereinander Auskunft verlangen. Sie wird grundsätzlich erst nach der Beendigung des Güterstandes geschuldet. Wird jedoch Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe gestellt, kommt die Auskunftspflicht eher zum Tragen, nämlich zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (§§ 1375 Abs. 1, 1384 BG...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat sich beim Zugewinn für eine "holzschnitzartige" Abrechnungsstruktur entschieden. Die vermögensrechtliche Entwicklung in der Ehe wird dem Gericht nicht wie in einem Dokumentarfilm dargestellt. Vielmehr werden Einzelaufnahmen bezogen auf Stichtage unterbreitet. Bei diesem Abspann waren bisher nur drei Zeitpunkte maßgebend: – das Vermögen bei Eheschließung, §...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Nach der Neuregelung des § 1568b BGB obliegt bei Haushaltsgegenständen (hier: Kunstwerken), die während der Ehe angeschafft worden sind, der Beweis für das Alleineigentum an einem Gegenstand dem Ehegatten, der sich darauf beruft. Bei bestehender Lebensgemeinschaft erwirbt der Ehegatte einen Haushaltsgegenstand grundsätzlich mit der stillschweigenden Bestimmung, gemeinschaftl...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / Leitsatz

1. Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. 2. Bei der Bewertung des Goodwills ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowi...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Leitsatz

1. Auch bei einer Ehedauer von 28 Jahren und einer mehrjährigen Berufspause infolge der Geburt eines gemeinsamen Kindes kommt eine Befristung des Aufstockungsunterhalts in Betracht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingten Nachteilen, die die Antragstellerin durch die Gestaltung der Ehe erlitten haben könnte, beruht, sondern auf ei...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 3. Sonderfall: Beendigung des Güterstandes vor dem 1.9.2009 aber mit einem entsprechenden Antrag zum Zugewinn erst nach dem 1.9.2009

Der von Schwab selber gebildete Fall schließt neues und altes Recht ein. Die Daten lauten wie folgt: Der Scheidungsantrag Romeos wird am 3.1.2008 rechtshängig, das Scheidungsurteil am 6.3.2009 rechtskräftig. Das Endvermögen zur Rechtshängigkeit beträgt 150.000 EUR, zum Zeitpunkt der Rechtskraft 0 EUR. Das Anfangsvermögen beträgt indexiert 50.000 EUR. Julia macht am 14.9.2009 ...mehr

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FF 03/2011, Bewertung von V... / Leitsatz

a) Wird die Art und Weise der Bewertung eines Vermögensgegenstandes vom Gesetz nicht geregelt, ist es Aufgabe des Tatrichters, im Einzelfall eine geeignete Bewertungsart sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 130, 298, 303 und v. 17.7.2002 – XII ZR 218/00, FamRZ 2003, 153, 154). b) Lässt sich die Werthaltigkeit eines in den Zugewinn...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch [2] Die 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 8.9.2003 zugestellten Antrag rechtskräftig geschieden. Die Beklagte betreibt selbstständig eine Steuerberaterpraxis und ist zu ½-Anteil an einer GmbH beteiligt, die sich ebenfalls mit Steuerberatung befasst. Beide Parteien hatten kein Anf...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 2. Billigkeitsabwägung

Die Billigkeitsprüfung hat die Frage zu beantworten, welches Ergebnis im Blick auf die Herabsetzung, die Befristung und die Fristen billig ist. Dies ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu entscheiden. Auf folgende Gesichtspunkte kann abgestellt werden: Die Billigkeitsabwägung hat die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten einzubeziehen. OLG Celle FamRZ 2009, 56 Bedeuts...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Sachverhalt

Im Rahmen einer Honorarklage machte die Klägerin, eine aus zwei Rechtsanwältinnen bestehende BGB-Gesellschaft, vor dem AG Tostedt gegen ihre frühere Mandantin als Beklagte Honoraransprüche geltend. Die Beklagte hatte eine der Rechtsanwältinnen in den Kanzleiräumen aufgesucht, um sich wegen einer Trennungsvereinbarung beraten zu lassen. Diese sollte am nächsten Tag beurkundet...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr