Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Nach der Neuregelung des § 1568b BGB obliegt bei Haushaltsgegenständen (hier: Kunstwerken), die während der Ehe angeschafft worden sind, der Beweis für das Alleineigentum an einem Gegenstand dem Ehegatten, der sich darauf beruft. Bei bestehender Lebensgemeinschaft erwirbt der Ehegatte einen Haushaltsgegenstand grundsätzlich mit der stillschweigenden Bestimmung, gemeinschaftl...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / Leitsatz

1. Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. 2. Bei der Bewertung des Goodwills ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowi...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Leitsatz

1. Auch bei einer Ehedauer von 28 Jahren und einer mehrjährigen Berufspause infolge der Geburt eines gemeinsamen Kindes kommt eine Befristung des Aufstockungsunterhalts in Betracht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingten Nachteilen, die die Antragstellerin durch die Gestaltung der Ehe erlitten haben könnte, beruht, sondern auf ei...mehr

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FF 03/2011, Bewertung von V... / Leitsatz

a) Wird die Art und Weise der Bewertung eines Vermögensgegenstandes vom Gesetz nicht geregelt, ist es Aufgabe des Tatrichters, im Einzelfall eine geeignete Bewertungsart sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 130, 298, 303 und v. 17.7.2002 – XII ZR 218/00, FamRZ 2003, 153, 154). b) Lässt sich die Werthaltigkeit eines in den Zugewinn...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch [2] Die 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 8.9.2003 zugestellten Antrag rechtskräftig geschieden. Die Beklagte betreibt selbstständig eine Steuerberaterpraxis und ist zu ½-Anteil an einer GmbH beteiligt, die sich ebenfalls mit Steuerberatung befasst. Beide Parteien hatten kein Anf...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 2. Billigkeitsabwägung

Die Billigkeitsprüfung hat die Frage zu beantworten, welches Ergebnis im Blick auf die Herabsetzung, die Befristung und die Fristen billig ist. Dies ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu entscheiden. Auf folgende Gesichtspunkte kann abgestellt werden: Die Billigkeitsabwägung hat die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten einzubeziehen. OLG Celle FamRZ 2009, 56 Bedeuts...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Sachverhalt

Im Rahmen einer Honorarklage machte die Klägerin, eine aus zwei Rechtsanwältinnen bestehende BGB-Gesellschaft, vor dem AG Tostedt gegen ihre frühere Mandantin als Beklagte Honoraransprüche geltend. Die Beklagte hatte eine der Rechtsanwältinnen in den Kanzleiräumen aufgesucht, um sich wegen einer Trennungsvereinbarung beraten zu lassen. Diese sollte am nächsten Tag beurkundet...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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AGS 10/2009, Streitwert ein... / 3 Anmerkung

Anders bewertet hatte bislang der BGH.[22] Dieser hat nämlich einen Bruchteil der Zugewinnforderung angenommen und diesen mit einem Viertel angesetzt. Das hätte hier einen Streitwert in Höhe von 205.375,00 EUR ergeben. Die Festsetzung des OLG Stuttgart ist allerdings überzeugender. Nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht handelt es sich bei einer Klage auf vorzeitigen Zugewi...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / I. Reformbedarf

Uns allen, die wir mit Familiensachen befasst sind, sind die Nachteile der bisher fehlenden Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die nicht im Güterrecht, dem Recht der Hausratsverteilung oder der Wohnungszuweisung ihre Grundlage haben, aus der täglichen Praxis vertraut: Zivilprozessgerich...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / I. Reformbedarf

Uns allen, die wir mit Familiensachen befasst sind, sind die Nachteile der bisher fehlenden Zuständigkeit der Familiengerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die nicht im Güterrecht, dem Recht der Hausratsverteilung oder der Wohnungszuweisung ihre Grundlage haben, aus der täglichen Praxis vertraut: Zivilprozessgerich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 2. Einzubeziehende Anrechte

Es werden weiterhin die in der Ehezeit durch Arbeit oder Vermögen für den Fall des Alters und der Invalidität erworbenen Versorgungen ausgeglichen (§ 2 VersAusglG). Bei den Betriebsrenten und den Anrechten nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltersVorsZertG) werden auch die Kapitalzusagen einbezogen, nicht jedoch bei anderen Versorgungsarten. Lebensversich...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 3. Sonderfall: Beendigung des Güterstandes vor dem 1.9.2009 aber mit einem entsprechenden Antrag zum Zugewinn erst nach dem 1.9.2009

Der von Schwab selber gebildete Fall schließt neues und altes Recht ein. Die Daten lauten wie folgt: Der Scheidungsantrag Romeos wird am 3.1.2008 rechtshängig, das Scheidungsurteil am 6.3.2009 rechtskräftig. Das Endvermögen zur Rechtshängigkeit beträgt 150.000 EUR, zum Zeitpunkt der Rechtskraft 0 EUR. Das Anfangsvermögen beträgt indexiert 50.000 EUR. Julia macht am 14.9.2009 ...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / III. Korrekturmöglichkeiten für den Ausgleichsschuldner

Die Frage in allen Fällen ist demnach: Kann und soll dem "verarmten" Ausgleichsschuldner noch eine Verteidigungsmöglichkeit eröffnet werden, um der Zahlung zu entgehen? Zumindest der Rechtsvertreter, der den Verpflichteten vertritt, wird versuchen, das holzschnitzartige Ergebnis unter Anwendung von juristischer Filigranargumentation zu korrigieren. Schwab [18] weist zutreffen...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 1. Bisherige Rechtslage, Fallgestaltung mit Lösung nur nach altem Recht

Romeo und Julia haben sich am 24.12.2005 getrennt. Das Scheidungsverfahren wird am 3.1.2007 rechtshängig. Zu diesem Zeitpunkt verfügt Romeo über ein hoch spekulatives Aktiendepot von 150.000 EUR. Die Ehe wird am 15.12.2007 rechtskräftig geschieden. Der Wert des Depots ist zu diesem Zeitpunkt auf 200.000 EUR gestiegen. Romeo verfügt über ein Anfangsvermögen von 50.000 EUR. Am...mehr

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei einem allein beherrschenden Gesellschafter einer GmbH sind dessen Geschäftsführergehälter/Entnahmen unterhaltsrechtlich wie das Einkommen eines Selbständigen zu behandeln. Lässt der Mittelwert eines Mehrjahreszeitraums bei einem steten Anstieg oder Rückgang der Einkünfte keine zuverlässige Prognose zu, so ist dabei das jeweils erzielte Einkommen zugrunde zu legen. Ist ei...mehr

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FF 10/2008, Kabinett beschl... / 1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

Nach geltendem Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem sog. "negativen Anfangsvermögen" führen, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem zuerworbenen Vermögen nur seine anfänglich vorhandenen Schulden tilgt, muss diesen Vermögenszuwachs bisher nicht ausgleichen. Viele Menschen finde...mehr

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Zugewinn

Schwiegereltern können vom Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe für unentgeltlich zugewandtes Vermögen aus § 313 BGB Ausgleich verlangen, wenn das eigene Kind güterrechtlich an der Zuwendung nicht beteiligt wird, etwa weil sich rechnerisch kein Zugewinnausgleich ergibt. Ist der Zweck der Zuwendung während der Ehe schon teilweise erreicht – wie zum Beispiel bei Nutzung eines ...mehr

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FF 10/2008, Kabinett beschl... / 3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

Der Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist derzeit nur gering ausgeprägt. Das belegt das folgende Beispiel: Sabine ist als erfolgreiche Unternehmerin u.a. Alleineigentümerin einer vermieteten Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung stellt als Kapitalanlage einen nicht unerheblich Teil ihres Vermögens dar. Sie will sich von ...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Eheliches Güter- und Vermögensrecht

Ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs gem. § 1381 BGB wegen schwerwiegenden persönlichen Fehlverhaltens des Ausgleichsberechtigten scheidet aus, wenn das Endvermögen des anderen Ehegatten von ihm erwirtschaftet wurde, um eine Alterssicherung für beide Parteien zu schaffen, die bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens des Ausgleichsberechtigten gegen den Zugriff ...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / Leitsatz

1. Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die intern...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines (des "betreuenden") Elternteils und volljähriger Kinder

Die gerade noch unproblematische Situation ändert sich, wenn die im Haushalt des einen Ehegatten lebenden Kinder volljährig werden. Sofern Elternteil und Kinder aus einem gemeinsamen Topf leben und Einvernehmen herrscht, liegen auch hier gleichgerichtete nicht konkurrierende Interessen vor.[18] Vor dem Hintergrund, dass Lebenssituationen und Eltern-Kind-Beziehungen einem stet...mehr

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zfs 01/2011, Beck`sche Schmerzensgeldtabelle

Slizyk: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, 6. Aufl., C.H. Beck 2010, ISBN 978-3-406-59081-8, 45,00 EUR Beinahe parallel sind die beiden großen Schmerzensgeldübersichten in diesem Jahr neu aufgelegt worden. Das vorliegende Kompendium von Slizyk fasst mit Stand September 2009 mehr als 2.700 Urteile zusammen und kann mittlerweile auf mehr als 15 Jahre seit der ersten Aufl. zurückb...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Aus den Gründen

Der als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsbehelf ist als befristete Beschwerde gemäß den §§ 58 ff, 63 Abs. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft, über die gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, nachdem der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts (§§ 3 Nr. 2 c), 16 Abs. 1 Nr. 7 RpflG) ihr nicht gemäß § 68 Abs. 1 FamFG abgeholfen hat. 1. Zwar ging der E...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… [7] a) Die Einigungsgebühr soll die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzen und gleichzeitig inhaltlich erweitern. Während die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hat, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren. Durch den Wegfa...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VIII. Interner Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten für gemeinsame Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung (Senatsurteil vom 31. Mai 2006 – XII ZR 111/03 – FamRZ 2006, 1178 und vom 23. Mai 2007 – XII ZR 250/04 – FamRZ 2007, 1229)

Werden Doppelverdienerehegatten zusammen zur Steuer veranlagt und zahlt einer von ihnen die sich ergebende gemeinsame Steuerschuld allein, werden beide im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt von ihrer Steuerschuld befreit, da die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner nach § 44 Abs. 2 AO auch für die übrigen Schuldner wirkt. Im Innenverhältnis besteht zwischen den Ehegatte...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Bewertung eines Depots

Vorab stellt sich die Frage, wie das Aktiendepot zum Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu bewerten ist. Bergschneider [3] hat einmal die Ansicht vertreten, dass der Wert des Aktiendepots mit dem "wahren Wert" anzusetzen sei. Im Auge hatte er hierbei wohl die Rechtsprechung des BGH[4] zur Bewertung von Grundstücken, die unabhängig von Vermögensabschlägen s...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 1. Darlegung ausreichend konkreter Verdachtsmomente

Der Auskunftsberechtigte kann in der Regel nur Vermutungen zu den vermögensmindernden Manipulationen des anderen Ehegatten anstellen. Diese Vermutungen müssen, um dem Vorwurf einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung zu begegnen, indiziell unterlegt werden. Es dürften die mittlerweile seltensten Fälle sein, in denen der um Auskunft nachsuchende Ehegatte überhaupt keine ...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / IV. Die Schaffung von negativem Anfangs- und Endvermögen

Bisherige Fassung: § 1374 Anfangsvermögen Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. § 1375 Endvermögen (1) Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Gütersta...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Lösung des Falles nur nach neuem Recht

Unterstellt man, dass die jetzt geltende Rechtslage bereits vor Jahren eingetreten wäre und der Fall insgesamt (nur) neuem Recht unterläge, müsste der Beispielsfall wie folgt gelöst werden: § 1384 BGB hatte bislang für den Fall der Scheidung alleine den Berechnungszeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zurückverlegt. Dies ist nun anders. Jetzt wird auch für...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 5. BGH, Urt. v. 29.1.2003 – XII ZR 92/01 – zum nachehelichen Einkommensrückgang

Ausgangsentscheidung für die Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen ist das Urt. v. 29.1.2003.[13] In diesem Fall hatte der Ehemann mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung geschlossen, wonach sein Arbeitsverhältnis endete und er eine Abfindung von 240.000 DM netto erhielt. Er fand nur noch eine schlechter bezahlte Arbeitsstelle. Der BGH ließ die Fr...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr