Fachbeiträge & Kommentare zu Zuzahlung

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.6 Anpassung der Festbeträge (Abs. 6)

Rz. 22 Abs. 6 enthielt bis zum 31.12.2010 eine Verweisung auf das förmliche Verfahren bei der Beschlussfassung der Spitzenverbände und auf die Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Im Übrigen richteten sich gemäß Abs. 6 weitere Einzelheiten des Festsetzungsverfahrens nach § 213 Abs. 2 und 3 (vgl. dort). Das Arzneimittel...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Zuzahlungsfreiheit

Rz. 13 Weil die Leistungen wegen Schwangerschaft/Mutterschaft nicht wegen der Folgen einer Krankheit notwendig werden, sind von der Mutter keine Zuzahlungen zu entrichten, wenn sie wegen der Schwangerschaft/Entbindung Leistungen der GKV in Anspruch nimmt. Die Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung gilt für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (vgl. § 24e SGB V), für die...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist die ursprünglich auf den 1.1.1992 festgelegte erhöhte Zuzahlungspflicht um 1 ½ Jahre hinausgeschoben und gleichzeitig verringert worden. Eine grundlegende Änderung mit Abkehr von diesem Zahlungssystem hatte das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG (BGBl. I S. 2266) gebracht. Dadurch wurde erstmals eine einheitlich...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.3 Freistellung von der Kostenpflicht

Rz. 5 § 2 GKG, der die Befreiung von Kosten im GKG regelt, gilt entsprechend für die Erhebung der Pauschgebühr (§ 184 Abs. 3). Der von § 2 GKG erfasste Personenkreis wird als Gebührenpflichtiger von der Zahlung der Pauschgebühr freigestellt. Dazu gehören vor allem der Bund und die Länder mit ihren nachgeordneten Behörden. Kommunale Gebietskörperschaften unterfallen – auch im...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) haben sich lediglich einige kleinere technische Änderungen ergeben. Abs. 4 ist gestrichen worden. Durch das 7. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1558) ist § 35 mit Wirkung zum 1.1.1997 um den Abs. 1a erweitert worden. Abs. 5 Sätze 2 und 3 sind durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-So...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.10.1 Abs. 5 in der Fassung bis zum 19.6.2021

Rz. 51 Das BSG hatte mit Urteil v. 28.2.2008 (B 1 KR 16/07 R – Lorenzos Öl) klargestellt, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in Abs. 1 Satz 2 abschließend die 4 Produktgruppen diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, nämlich Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung die medizinisch notwendigen Fallgruppen festgelegt hat...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.7 Übersichten über Festbeträge (Abs. 8)

Rz. 23 Abs. 8 in seiner bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung enthielt Übergangsregelungen. Danach fanden die Abs. 1 bis 7 in der Zeit vom 3.8.2001 bis zum 31.12.2003 mit Ausnahme der Verweisung in § 36 Abs. 3 und zur Vorbereitung der Festsetzung von Festbeträgen, die ab dem 1.1.2004 gelten sollten, keine Anwendung. Die nach Abs. 7 und § 35a Abs. 5 bekannt gemachten Festbeträ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Vor dem Hintergrund der unentwegt gestiegenen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung – bereits im Jahre 2009 wurden einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten mehr als 32 Mrd. EUR für Arzneimittel ausgegeben – ist der Gesetzgeber seit Jahren auf der Suche nach Mechanismen, diesen Kostenanstieg zu bremsen. Dabei sieht er sich vor die Aufgabe gest...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.3 Abgrenzung: Zuzahlung des Arbeitgebers als Entgelt von dritter Seite

Schließlich kann auch der Fall auftreten, dass der Arbeitgeber nicht zuvor mit einem einzelnen Fitnessstudio-Betreiber in Vertragsbeziehungen tritt, sondern den Arbeitnehmern z. B. im Rahmen einer sog. Gesamtzusage verspricht, die Kosten einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ihrer Wahl (ganz oder teilweise) zu übernehmen. Hier kann es sich, soweit der Arbeitgeber die Z...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.4 Überblick

Wenn der Arbeitgeber Leistungen zur Verbesserung der Fitness zugunsten seiner Arbeitnehmer erbringt, dann ist zunächst zu prüfen, ob der Arbeitgeber nicht lediglich eine Zuzahlung zu den monatlichen Kosten einer Mitgliedschaft des Arbeitnehmers im Fitnessstudio leistet. In diesem Fall kann es sich allenfalls um ein Entgelt von dritter Seite handeln; der Arbeitgeber erbringt ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.5 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers

Im Gegenzug steht dem Arbeitgeber, da er vollentgeltliche Umsätze ausführt, sowohl im Falle einer Zuzahlung des Arbeitnehmers als auch im Falle eines tauschähnlichen Umsatzes der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG aus sämtlichen Eingangsleistungen zu. Insbesondere kann daher die Vorsteuer in Abzug gebracht werden, welche auf den Betrag entfällt, den der Arbeitgeber für den Firmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.1 Sachverhalt

Der Bau- und Gartenmarkt B aus Singen (DE) hat an seinen deutschen Kunden K Ende Juni 2023 Zaunteile für insgesamt 1.500 EUR verkauft. K wollte diese Zaunteile zur Abgrenzung seines Hausgartens verwenden, war aber unsicher, ob dieser Zaun auf Zustimmung bei seinem Nachbarn stoßen wird. Er vereinbarte deshalb mit B den Umtausch innerhalb von 1 Woche. Da der Nachbar eine pflanz...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.4 Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Wenn die Vorteilsgewährung an die Arbeitnehmer als steuerbare sonstige Leistung qualifiziert, dann ist im nächsten Schritt die Bemessungsgrundlage zu bestimmen, damit der Arbeitgeber ermitteln kann, wie viel Umsatzsteuer er anzumelden und abzuführen hat. Wenn der Arbeitnehmer eine Zahlung an den Arbeitgeber leistet, sind als Bemessungsgrundlage im Regelfall die (monatlichen) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 5 UStG

Leitsatz 1. Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung e...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten und behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.6 Künftige Zuzahlungen aufgrund entstandener Steuernachforderungen

Rz. 41b Die OFD Niedersachsen[1] führt aus: Bei der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen wegen entstandener Steuernachforderungen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Eine Rückstellung für derartige Verpflichtungen setzt voraus, dass am Bilanzstichtag eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung vorliegt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Steuernachforderu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 25 Wandelanleihe

Wandelanleihen verbriefen dem Inhaber oder der Gesellschaft neben den Rechten aus einer traditionellen Anleihe ein Umtauschrecht in Aktien der emittierenden Unternehmung. Bei Wandelanleihen haben die Gläubiger und seit 2016 die Gesellschaft das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Verhältnis und gegebenenfalls unter Zuzahlung eines bestimmten Betrags...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 11 Genussscheine

Als Genussscheine werden Wertpapiere bezeichnet, die sog. Genussrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte, die i. d. R. eine Gewinnbeteiligung, teilweise auch eine Beteiligung am Liquidationserlös beinhalten. Ferner kann eine Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genussscheine können wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Bei Genussscheinen handelt es sich also...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.1 Tausch/Tauschähnliche Umsätze: Es kommt auf die Gegenleistung an

Von einem Tausch ist die Rede, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht.[1] Bei einem tauschähnlichen Umsatz besteht das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung. Kein tauschähnlicher Umsatz liegt laut FG München im folgenden Fall vor: Wenn der Pächter eines Daches im Zuge der ihm gestatteten Installation einer Photov...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringung mit Ausgleichszahlung (Zuzahlung, Darlehensgewährung)

3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung) Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.5 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Entgelt

Tz. 69 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei der Aufnahme einer (oder mehrerer) natürlichen Person(en) als Gesellschafter in einen Einzel-Gew, landwirtsch Betrieb oder der Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis mit Zuzahlung in das Vermögen des (einbringenden) Betriebsinhabers ist stlich eine kombinierte Einbringung in die neu entstehende Pers-Ges und zugleich Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1. und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s Schr des BMF v 21.08.2001, BStBl I 2001, 543 unter Rn 24.12a; s UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.8 Gewinnrealisierende sonstige Gegenleistung unterhalb des Buchwerts des Einbringungsgegenstands

Tz. 129o Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Gesetzesmaterialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp mit einer detaillierten Berechnung enthalten, welches aufzeigt, wie der Gesetzgeber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung bei Einbringung in eine Kap-Ges, die die Grenzen des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG (eine mit § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung des Einbringungsgegenstands gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG unterhalb des Regelansatzes mit dem gW voraus. Bei der Neuregelung handelt es sich nämlich um die betragsmäßige Einschränkung einer Minderbewertung. Erfolgt also kein Antrag nach § 24 Abs 2 S 2 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 24 Abs 2 S 4 UmwStG)

Tz. 129q Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nicht nur die in Bsp 1 (s Tz 129o) angeführten Fälle der Einbringung gegen Mischentgelt, bei denen die "schädliche" sonstige Gegenleistung den Gesamt-(Netto-)Bw des Einbringungsgegenstands nicht überschreitet, werden (nunmehr) nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG beurteilt. Auch die Sachverhalte, bei denen das Zusatzentgelt höher als der stl Bw ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Übertragung gegen Entgelt, das nicht in Gesellschaftsrechten besteht

3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin) Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Behandlung der Anteilseigner der Übertragerin

Tz. 390 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Aufspaltung einer Kö können die AE der übertragenden Kö Anteile an mehreren übernehmenden Kö, im Falle der Abspaltung neben Anteilen an der übertragenden auch Anteile an der übernehmenden Kö erhalten (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.42). Wegen der stlichen Folgen der Spaltung für die AE der übertragenden Kö erklärt § 15 Abs 1 UmwStG den § 13 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens"

Tz. 129f Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag auf Bw-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw des eingebrachten BV" vorhanden ist (s § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b) UmwStG; sog Mittelstandskomponente; als zu niedrig bemessen kritisiert s K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111). Die unterschiedlichen Definitionen lauten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kinderbetreuung

Rn. 235 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind ab 1992 steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG), wenn es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr