Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Zuständigkeiten

Rz. 7 In Steuersachen ist die Vollstreckungsbehörde (FA/Hauptzollamt; vgl. § 284 Abs. 5 AO) zust., in deren Bezirk sich der Wohnsitz oder – in Ermangelung eines solchen – der Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldner befindet. Die Vollstreckungsbehörde, die die Vollstreckung betreibt, kann bei dem zuständigen AG den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Für die Verhaftung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger und allen Beteiligten, die angehört wurden, steht die sofortige Beschwerde (§ 11 RPflG, § 793 ZPO) zur Verfügung. Wurde der Schuldner vor Erweiterung der Pfändung nicht gehört, hat er das Recht der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO. Gleiches gilt für den Gläubiger, wenn seine gebotene Anhörung unterblieben ist. Sind bereits beim Erlass unrichtige U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 9 Die Anordnung nach Abs. 1 löst keine Gerichtsgebühr aus. Der Antrag des Gläubigeranwalts nach Abs. 1 löst keine besondere Gebühr aus, da er als mit der Vollstreckungsgebühr abgegolten gilt (§§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 3 RVG). Lediglich der Schuldnerantrag auf Anordnung nach Abs. 1 löst eine besondere Anwaltsgebühr aus (0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Anwaltsgebühren sowie die Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse

Rz. 122 Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit im Sinne von § 851 Abs. 1 ZPO (BFH, NJW 2005, 1308 = ZSteu 2005, R285 = BB 2005, 814 = FamRZ 2005, 980 = Information StW 2005, 481 = InVo 2005, 317 = AGS 2005, 362 = NJ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck – Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 846 ZPO und betrifft eine dort genannte Sonderregelung bei der Pfändung von Herausgabe- und Leistungsansprüchen einer unbeweglichen Sache wie z. B. Grundstücke, Bruchteilseigentum an Grundstücken, Grundstückzubehör (§ 1120 BGB), Wohnungseigentum, Gebäudeeigentum oder Erbbaurecht (§§ 864, 865 ZPO). Unanwendbar ist § 866 Abs. 3 ZP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Verzichtserklärung gegenüber Schuldner

Rz. 11 An den Schuldner ... Sehr geehrte/r Herr/Frau, ... hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich als Gläubiger gemäß § 843 Satz 1 ZPO auf die Rechte des ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des AG ... vom ..., Az. ... M ... ./. ... verzichte und daraus keine Rechte mehr herleite. ( ) Überweisungsbeschlusses des AG ... vom ..., Az. ... M ... ./. ... verzichte und daraus kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf andere Verwertung

Rz. 14 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf andere Verwertung, § 844 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, die anderweitige Verwertung des mit Pfändungsbeschluss vom ..., Az. ..., gepfändeten Gesellschaftsanteils des Schuldners an der ... GmbH na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Mehrere Widerspruchsklagen (Absatz 2)

Rz. 2 Sind hinsichtlich ein und desselben Verteilungsplans mehrere Widerspruchsklagen erhoben worden, ist nach Abs. 2 das Landgericht für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der Widersprüche auch nur in einem Fall begründet wäre. Das gilt allerdings dann nicht, wenn sämtliche Kläger (Gläubiger) vereinbaren, dass das Verteilungsgericht (Amtsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Hinterlegung des Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet den Gerichtsvollzieher, das Vermögensverzeichnis bei dem nach § 802k Abs. 1 ZPO zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht zu hinterlegen. Nicht zu hinterlegen ist das nach § 762 ZPO über die Abnahme der Vermögensauskunft aufzunehmende Protokoll (BT-Drucks. 16/10069 S. 27). Dieses verbleibt in der Sonderakte des Gerichtsvollziehers (zum Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Abs. 1 regelt allein die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen mit erweiterten Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger, die wg. ihrer Bedürftigkeit von dem Schuldner in besonderem Maße abhängig sind (BGH, NJW 2003, 2832 = FamRZ 2003, 1176 = Rpfleger 2003, 514 = InVo 2003, 397 = BGHReport 2003, 1112 = MDR 2003, 1199 = KTS 2003, 605 = FF 2003, 176 = ZFE 2003, 279 = FPR 2003, 675...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung statuiert folgende Voraussetzungen: eine wirksame Sachpfändung gem. § 808 ZPO, die Versteigerung führt nicht zum Erfolg bzw. entspricht einem Ergebnis, dass durch Versteigerung nicht zu erzielen ist (LG Freiburg, DGVZ 1982, 186; LG Koblenz, MDR 1981, 236). Insbesondere wenn der Zuschlag wegen Nichterreichens des Mindestgebots (§ 817a Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten

Rz. 19 Da die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnisein Teil des Vollstreckungsverfahrens darstellt (§ 882c Abs. 1 Satz 2 ZPO), kann somit durch den Gerichtsvollzieher keine Gebühr gem. Nr. 100 KV GVKostG für die Zustellung der Eintragungsanordnung an den Schuldner verlangt werden (OLG Brandenburg, JurBüro 2018, 327 m. w. N.; AG Mettmann, JurBüro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bezweckt die Sicherung des Schuldners für dessen fortbestehende Haftung gegenüber dem Drittschuldner aufgrund eines für die gepfändete Forderung bestehenden Pfandrechts an einer beweglichen Sache (Zöller/Stöber, § 838 Rn. 1). Rz. 2 Der Begriff des Faustpfands meint im zivilrechtlichen Sprachgebrauch die Sicherung einer Forderung durch Einräumung eines Pfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Versteigerung vor Aberntung

Rz. 4 Sollen die reifen Früchte vor ihrer Aberntung versteigert werden, so soll der Gerichtsvollzieher den Termin in der Regel an Ort und Stelle abhalten (§ 103 Abs. 2 Satz 1 GVGA). In diesem Fall wird der Ersteher mit der Übergabe Eigentümer (Zöller/Herget; § 824 Rn. 2), nicht erst mit der Trennung. Eine Übergabe kann auch durch Besitzverschaffung mit der Gestattung der Abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kein Zuschlag (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass das Pfandrecht – gemeint ist die Pfändung i. S. v. § 803 ZPO mit ihren Folgen – bestehen bleibt, wenn der Zuschlag nicht erteilt wird, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot (oder auch gar kein Gebot) nicht abgegeben ist. Der Gläubiger kann in diesem Fall jederzeit die Anberaumung eines neuen Versteigerungstermins oder auch die anderw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Mängel der Pfändung und ihre Folgen

Rz. 18 Ist die Pfändung des Übereignungsanspruchs unwirksam oder erfolgreich angefochten, so ist eine Sicherungshypothek von Anfang an nicht entstanden, auch wenn sie eingetragen ist. Bei Aufhebung der Pfändung kann sie sich daher auch nicht in eine Eigentümergrundschuld umwandeln (Schuschke/Walker, § 848 Rn. 12). Die gerichtliche Bestellung eines Sequesters bleibt sowohl be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pflichtteilsanspruch (Abs. 1)

Rz. 3 Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1, § 1922 Abs. 1 BGB). Er fällt auch in die Insolvenzmasse, wenn der Erbfall vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt (BGH, ZInsO 2011, 45 = ZIP 2011, 135 = WM 2011, 79 = MDR 2011, 131 = FamRZ 2011, 212 = Rpfleger 2011, 231 = NJW 2011, 1448; OLG Köln, Beschluss v. 6.3.2013, 2 U 160/12 – Juris; LG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.1 Gebrauchs- Geschmacksmuster

Rz. 74 Das Urheberrecht an einem Gebrauchsmuster (§ 1 GebrMG) ist übertragbar und damit pfändbar (LG Berlin, WRP 1960, 291). Voraussetzung der Pfändbarkeit ist, dass es sich um ein bereits vorhandenes, übertragbares Recht handelt (Stöber, Rn. 1541). Die Pfändung erfolgt nach Abs. 2 durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner (als Urheber), weil ein Drittschuld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Gegen den, den Antrag des Schuldners (ganz oder teilweise) ablehnenden (Pfändungsschutz-) Beschluss und den die Pfändung ablehnenden Beschluss (Abs. 2) haben Schuldner und Gläubiger – soweit sie beschwert sind – den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO). Ebenfalls kann der Gläubiger im Falle des Erlasses des Pfändun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtschutzbedürfnis

Rz. 10 Für eine abschließende Entscheidung über den Ordnungsmittelantrag muss ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein (OLG Karlsruhe, MDR 1972, 699). Es fehlt, wenn die Hauptsache übereinstimmend und uneingeschränkt für erledigt erklärt wird (ebenso bei Klagerücknahme, Aufhebung im Rechtsmittelverfahren; Aufhebung einer eidesstattlichen Versicherung im Widerspruchsverfahren (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Entsprechende Anwendung der §§ 850 ff. ZPO

Rz. 24 Kein Arbeitseinkommen, sondern Sozialleistungsansprüche sind das Winter- und das Insolvenzausfallgeld. Ihre Pfändbarkeit richtet sich grundsätzlich nach den §§ 54, 55 SGB I. Für das Insolvenzausfallgeld allerdings gelten Besonderheiten (§§ 141a ff. AFG). Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (als Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsentgelts) haben Arbeitnehmer bei Zahlungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 13 An das AG – Vollstreckungsgericht, Az. ..., Ich beantrage zur Klarstellung den ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ( ) den Überweisungsbeschluss vom ... aufzuheben und dem Drittschuldner eine Beschlussausfertigung formlos zuzustellen. Begründung Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner durch Erklärung vom ... auf die Rechte des ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm ist anwendbar bei Forderungen aus dem Verkauf von – nicht erworbenen – Erzeugnissen eines Landwirts (VG München, Beschluss v. 24.5.2011, M 10 E 11.2155 – Juris). Zu den Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zählen auch solche Forderungen, die den Kaufpreis ergänzen bzw. an dessen Stelle treten (so für Ausgleichszahlungen im Rahmen der EG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Muster – Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln

Rz. 40 An das Amts-/Landgericht Antrag nach § 888 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, zur Erzwingung der in dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) erfolgten Verurteilung, nämlich zu ... (genaue Bezeichnung), ein Zwangsgeld und – für den Fall,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 5 Durch die Ernennung eines Sequesters fallen Gerichtsgebühren nicht an. Für den Rechtsanwalt des Gläubigers ist der Antrag auf Bestellung eines Sequesters durch die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV mit abgegolten (§§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 3 RVG). Der Rechtsanwalt des Drittschuldners erhält für seine Mitwirkung bei der Bestellung des Sequesters die 0,3 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht für den Bereich der Überweisung der Vorschrift des § 830a ZPO für den Bereich der Pfändung. Sie regelt in Anlehnung an die Besonderheiten die Voraussetzungen der Überweisung einer durch eine Schiffshypothek gesicherten Forderung. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst sie auch – wie § 830a ZPO für die Pfändung – die Überweisung im Falle einer durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 16 Muster – Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels

Rz. 42 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, gegen den Schuldner wegen Verstoßes gegen das Verbot ... (genaue Bezeichnung) ein Ordnungsgeld und – für den Fall, dass dies nicht beigetrieben we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 4 Der Ermächtigungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts ergeht gerichtsgebührenfrei. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit insoweit keine gesonderte Gebühr. Sie ist mitvergütete Nebentätigkeit zum freien Verkauf bzw. zur Versteigerung (KV Nr. 300 als Anlage zu § 9 GvKostG). Die Auslagen bestimmen sich hier ebenfalls nach dem KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Rechtshängigkeit

Rz. 5 Der Pflichtteilsanspruch ist mit Zustellung der Klage oder der Widerklage (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO) rechtshängig. Auch hier reicht bereits das Feststellungsbegehren aus. Im Mahnverfahren tritt die Rechtshängigkeit mit Zustellung des Mahnbescheides ein, wenn die Streitsache alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs bzw. Einspruchs abgegeben wird (§§ 696 Abs. 3, 7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Zweck der Vorschrift ist es, persönliche, sachliche oder örtliche Besonderheiten zur schnellen Erzielung eines günstigen Verwertungserlöses i. R.d. Sachpfändung zu nutzen (BGH, NJW 2007, 1276 = WM 2007, 364 = DGVZ 2007, 23 = MDR 2007, 682 = Rpfleger 2007, 213 = KKZ 2008, 112 = ZIP 2007, 355 = FamRZ 2007, 391 = JuS 2007, 688 = FoVo 2008, 140; BGH, BGHZ 119, 75). Die Nor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Löschung des Vermögensverzeichnisses (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Satz 3 regelt die Löschung der nach Satz 1 oder Satz 2 hinterlegten Vermögensverzeichnisse. Das jeweilige Vermögensverzeichnis wird bei dem zentralen Gericht für die Dauer von zwei Jahren nach seiner Abgabe (entsprechend der zweijährigen Sperrwirkung des § 802d Abs. 1 Satz1 ZPO bzw. des § 284 Abs. 4 Satz 1 AO) oder bis zum Eingang eines neuen Verzeichnisses gespeichert. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 25 Für die Pfändung (und Überweisung) entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG in Höhe von 20 EUR. Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Pfändung und Überweisung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, falls eine Anrechnung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG (z. B. durch ein vorläufiges Zahlungsverbot) nicht erfolgt. Rz. 26 Durch da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Bestellung eines Sequesters

Rz. 25 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Bestellung eines Sequesters In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y überreiche ich in der Anlage Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des ... vom ... (Az.: ...) nebst Zustellungsnachweis und stelle namens und in Vollmacht des dort bezeichneten Vollstreckungsgläubigers den Antrag, einen Sequester zu bestellen. A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umfang der Schadensersatzpflicht

Rz. 3 Die Vorschrift setzt zur Begründung einer Schadensersatzpflicht einen Rechtsverlust des Schuldners ggü. dem Drittschuldner voraus, nimmt jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen beiden. Die Verantwortlichkeit des Gläubigers kann daher nicht dazu führen, schon das Entstehen eines sekundären Ersatzanspruchs des Schuldners gegen den Rechtsanwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 26 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Gleiches gilt für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO; Nr. 261 KV als Anlage zu § 9 GvKostG). Ein Verzicht hierauf ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Antrag auf Pfändung des Taschengeldanspruchs

Rz. 35 Beantragt der Gläubiger unter Berufung auf die Ausnahmeregelung nach § 850b Abs. 2 ZPO die Pfändung aus Billigkeitsgründen, so muss er dazu vortragen. Hierzu kann im amtlichen Pfändungsformular (seite 9 bzw. 10) das letzte Kästchen, das sich vor dem Ausfertigungsvermerk befindet, verwendet werden. Es lässt auch Hinweise des Gläubigers zu, was die "Quick-Infos" des BMJ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt § 829 ZPO. Sie will sicherstellen, dass die Pfändung (Verwertung erfolgt nach § 837 ZPO) einer hypothekarisch gesicherten Forderung im Einklang mit dem materiellen Recht steht. Aus diesem Grund müssen neben den Voraussetzungen des § 829 ZPO auch die nach § 830 ZPO vorliegen. Gem. § 1113 Abs. 1 BGB kann ein Grundstück in der Weise belastet werden,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Aufhebung eines Beschlusses, durch den der Anspruch des Schuldners gegen Drittschuldner gepfändet worden ist, sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Der Gläubiger kann allerdings auf die durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung erworbenen Rechte verzichten. Die Norm soll Beweisschwierigkeiten bei einem Verzicht vermeiden (BGH, NJW 2002, 1788 = ZVI 2002, 110 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.6 Versicherungsforderungen

Rz. 21 Über §§ 1127 bis 1129 BGB erstreckt sich der Haftungsverband auch auf Versicherungsforderungen. Ein wichtiges Beispiel ist hier die Feuerversicherung: Brennt das auf dem Grundstück befindliche Gebäude ab, so gehört der Anspruch gegen den Versicherer zum Haftungsverband (Schmidt/Büchler, Insbüro 2007, 293).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Entscheidet das Gericht unzulässiger Weise über materiell-rechtliche Vorgänge, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde (§ 11 RPflG, § 793 ZPO) gegeben. Gleiches gilt, wenn ein Widerspruch übergangen bzw. außer Acht gelassen wird. Die Auszahlung durch die Hinterlegungsstelle kann bei Einlegung eines Rechtsbehelfs allein mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von Dienstbezügen nach den §§ 829, 832 ZPO klar. Es bleibt danach die schuldnerische Lohn- und Gehaltsforderung auch dann noch beschlagnahmt, wenn hinsichtlich ihrer Höhe Änderungen eintreten. Wäre das nicht der Fall, wären Abänderungsbeschlüsse notwendig, was unwirtschaftlich wäre und dazu noch die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2 Einmalige Geldleistungen

Rz. 185 Unter "einmalige Geldleistungen" des § 54 Abs. 2 SGB I fallen Leistungen, die vom Gesetz nicht als wiederkehrende (laufende) Leistungen ausgestaltet sind, z. B. (Schlegel/Voelzke/Pflüger, JurisPK-SGB I, § 54 SGB I Rn 56): Kostenerstattungen (z. B. bei kieferorthopädischer Behandlung, § 29 SGB V), Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, Beitragserstattungen nach § 210 SGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 13 Die Entscheidung des Gerichts über die anderweitige Verwertung löst keine Gerichtsgebühr aus. Der Gerichtsvollzieher erhält im Falle des § 825 Abs. 1 ZPO für seine Mitwirkung bei der Veräußerung die Gebühr in Höhe von 52 EUR nach KV Nr. 300 der Anlage zu § 9 GvKostG. Daneben können Auslagen anfallen (KV Nr. 711, 713 der Anlage zu § 9 GvKostG). Die Tätigkeit des Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Antrag

Rz. 5 Der Gläubiger muss den Erlass eines Haftbefehls ausdrücklich beantragen. Das AG Augsburg (FoVo 2015, 77) sieht hierzu eine Frist zur Antragstellung von sechs Monaten vor. Diese Ansicht ist abzulehnen. Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Wirkung der Herausgabe

Rz. 4 Mit der Herausgabe und ordnungsgemäßen Anzeige der Sachlage wird der Drittschuldner gegenüber seinem Gläubiger, dem Vollstreckungsschuldner, von seiner materiell-rechtlichen Schuld, gleichzeitig aber gegenüber allen pfändenden Gläubigern von seinen Pflichten aus den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen befreit. Die Inbesitznahme seitens des Gerichtsvollziehers und de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.3 Rechtsschutzversicherung

Rz. 98b Auch der Anspruch aus einer Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von einer Schuld gerichtet. Als solcher Anspruch ist er – gleich dem aus der Haftpflichtversicherung – nicht pfändbar. Auch hier gilt, dass der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umwandelt, wenn der Versicherte den Gläubiger (z. B. Rechtsanwalt) befriedigt. Der beantragten Pfändung steht ...mehr