Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die Nutzungen des Vorerben an der Vorerbschaft in bestimmtem Umfang von dem Zugriff seiner persönlichen Gläubiger aus (MünchKomm/ZPO-Smid, § 863 Rn. 1). Soweit die Nutzungen (Einnahmen) erforderlich sind, damit der Schuldner seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann, sind sie für "ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstellung von Listen (Absatz 5)

Rz. 7 Gem. Abs. 5 dürfen die Kammern die Abdrucke in Listen zusammenfassen oder hiermit Dritte beauftragen und solche an ihre Mitglieder auf Antrag weitergeben. Eine Weitergabe an die Mitglieder anderer Kammern scheidet daher aus. Voraussetzung der Weitergabe ist auch hier, dass dem berechtigten Auskunftsinteresse des Listenbeziehers durch Einzelauskünfte nicht ausreichend R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Klageantrag

Rz. 9 Der zutreffende Klageantrag hat dahin gehend zu lauten, den Kläger aus dem Reinerlös (Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten) der (exakt bezeichneten) Sache bis zur Höhe seiner (exakt bezifferten) Forderung vor dem Beklagten zu befriedigen. Auch wenn der Reinerlös bereits nach Abs. 4 hinterlegt ist, gilt diese Formulierung des Antrags. Ein formulierter Leistu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz

Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben, anderenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.1 Allgemeines

Rz. 161 Rz. 161a Nach BGH (Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW 2005, 681 = WM 2005, 288 = WuM 2005, 138 = NZM 2005, 192 = FamRZ 2005, 436 = Rpfleger 2005, 206 = JurBüro 2005, 210 = KKZ 2005, 254 = MDR 2005, 650) waren Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar. Die Notwendigkeit, zur Sicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Folgen des Pflichtverstoßes

Rz. 3 Unterlässt der Gläubiger die Streitverkündung und verliert er den Prozess gegen den Drittschuldner, dann macht er sich u. U. dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig (RGZ 83, 121). Der Gläubiger muss sich so behandeln lassen, als ob er mit Unterstützung des Schuldners geklagt hätte. Dessen Anspruch geht daher auf Freistellung von der titulierten Forderung in der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kein materieller Rechtsverlust

Rz. 12 Hat der Gläubiger den Widerspruch unterlassen und auch keine Widerspruchsklage erhoben bzw. ist diese unzulässig (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.9.2015, 1 U 10/15 – Juris) , kann er die Ausführung des Teilungsplans nicht aufhalten. Ein dem Gläubiger (u. U.) zustehendes materielle Recht geht allerdings nicht verloren. Er kann es nur nicht im Verteilungsverfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Volljährige Kinder

Rz. 23 Gleiches wie bei minderjährigen Kindern gilt für ein volljähriges Kind, das weiter in der elterlichen Wohnung lebt und Gemeinschaftseinrichtungen mitbenutzt. Hier ist von einer fortdauernden Mitbenutzung ohne eigenen Besitzwillen auszugehen. (AG Ludwigshafen, WuM 2010, 45; OLG Hamburg, MDR 1991, 453; vgl. im Ergebnis ebenso AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Fälle von Lohnverschiebung

Rz. 4 der Arbeitgeber überweist den Lohn an den nicht bei ihm beschäftigten Ehegatten oder an sonstigen Dritten; beide Ehegatten arbeiten in demselben Betrieb, der nicht schuldnerische Ehegatte erhält ein wesentlich höheres Einkommen als der Schuldner, obwohl dieser an sich die höher dotierte Stelle hat (Goebel, Vollstreckung effektiv 2000, 124); zugunsten des schuldnerischen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Fehlen bzw. Wegfall des Eintragungsgrundes (Nr. 2)

Rz. 7 Die Norm bestimmt die vorzeitige Löschung bei Kenntnis des Gerichts vom Fehlen oder Wegfall des Eintragungsgrundes. Hierunter fällt insbesondere: die Feststellung des Fehlens eines Eintragungsgrundes, die Feststellung des Bestehens eines Eintragungshindernisses im gerichtlichen Widerspruchsverfahren nach § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Aufhebung des zu vollstreckenden Titel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Unterlassen

Rz. 8 Unterlassen bedeutet ein untätiges Verhalten, ein Nichthandeln, das auf einen bestimmten Kausalverlauf nicht mitgewirkt bzw. diesen nicht beeinflusst hat (Zöller/Seibel, § 890 Rn. 2). Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, aktiv zu handeln und einen zuvor geschaffenen Störungszustand zu beseitigen. Verstößt er gegen diese Pflicht, liegt eine Verletzung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Dem Gläubiger, dessen Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses zurückgewiesen wurde, steht die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Gegen den Pfändungsbeschluss können der Schuldner und der Drittschuldner, soweit verfahrensrechtliche Rügen geltend gemacht werden (z. B. Unpfändbarkeit nach § 811 Abs. 1 ZPO), Erinnerung nach § 766 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Regelung des Absatzes 1 Satz 2

Rz. 4 Der für den praktisch bedeutsamen Fall der Lohnpfändung geltende § 833 Abs. 1 Satz 2 ZPO sieht vor, dass die Pfändung das Einkommen des Schuldners nach einer Änderung des Dienstherrn nicht erfasst, da hierdurch ein Drittschuldnerwechsel eintritt. Das an den ursprünglichen Drittschuldner zugestellte (vgl. § 829 Abs. 3 ZPO) Arrestatorium nach § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 3 Die Norm bezweckt die Gleichstellung des Schuldners mit sonstigen Einkünften, die keinem besonders geregelten Pfändungsschutz wie z. B. Arbeitseinkommen und Sozialleistungen unterliegen. Insofern werden insbesondere Schuldner mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern gleichgestellt (LG Halle, Rpfleger 2001, 440; BGH, NJW-RR 2004, 644 = ZVI...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 15a Gerichtskosten: Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) entsteht eine Festgebühr gem. Nr. 2114 in Höhe von 20 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 270 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 39 EUR. Wird der Gerichtsvollzieher auf Verlangen zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO) oder an einem Sonnabend, Sonnt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 3 Gegen die Ablehnung des Pfändungsbeschlusses steht dem Gläubiger, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Der Schuldner sowie ein unterhaltsberechtigter Dritter können, da der Beschluss regelmäßig ohne Anhörung ergeht (§ 834 ZPO), ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang des Pfändungsschutzes

Rz. 4 Dem Pfändungsschutz unterliegen nur laufende Leistungen. Hierzu gehören auch monatliche Leistungen, wenn bis zwölf Monatsleistungen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden. Nicht erfasst wird damit insbes. eine in gewissem Umfang zu Beginn der Auszahlungsphase nach dem AltZertG mögliche Einmalkapitalauszahlung. Kein Pfändungsschutz besteht außerdem, wenn der Berecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.2 Vorpfändung und Hauptpfändung liegen vor der Krise

Rz. 22 Liegen sowohl Vor- als auch Hauptpfändung vor der Krise, genießen sie in der Insolvenz des Schuldners Bestandsschutz und sind anfechtungs- und daher insolvenzfest. Der Gläubiger hat somit ein Recht auf abgesonderte Befriedigung gem. § 50 Abs. 1 InsO mit der Folge, dass ein Anspruch darauf besteht, dass er aus dem Erlös der Forderung vorzugsweise aus der Insolvenzmasse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten

Rz. 9 Die Klage zählt nicht zur Vollstreckungsangelegenheit und ist daher nicht mit der Gebühr nach Nr. 3309 RVG VV abgegolten. Sie ist vielmehr eine gesonderte bürgerliche Rechtsstreitigkeit i. S. d. Teils 3 nach VV RVG, sodass der beauftragte Rechtsanwalt die Verfahrens- und Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr (Nrn. 3100, 3104, 1000, 1003 RVG VV) zu beanspruchen hat. An Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ist ein Gegenstand von mehreren Gläubigern gepfändet worden (§ 826 ZPO), dann sind diese aus dem Vollstreckungserlös zu befriedigen, wobei der Rang der Pfandrechte (§ 804 ZPO) zu berücksichtigen ist. Reicht der Erlös für alle Gläubiger aus oder einigen sich die beteiligten Gläubiger über die Verteilung des Erlöses, treten keine Probleme auf. Dies ist aber dann der Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinterbliebenenbezüge

Rz. 13 Zu den Hinterbliebenenbezügen gehören nach dem Tod des Arbeitsnehmers bzw. Dienstverpflichteten durch den Arbeitgeber oder an dessen Stelle tretende Versorgungseinrichtung an den/die Hinterbliebenen gewährten Leistungen. Nicht hierzu zählen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu derartigen Ansprüchen zählen auch Witwenrenten, soweit sie den jeweils pfändun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fehlerhafte Eintragung (Absatz 4)

Rz. 10 Der Schuldner kann gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Eintragung durch Widerspruch nach § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgehen. Mit dem Widerspruch kann er sowohl das Fehlen eines Eintragungsgrundes als auch Fehler des Inhalts der Eintragung rügen. Ist eine Eintragung zwar ursprünglich zu Recht erfolgt, der Eintragungsgrund aber später weggefallen, kann der Schuldner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.5 Prämiensparverträge

Rz. 146 Die Forderung aus einem nach dem Sparprämiengesetz begünstigten Sparvertrag ist pfändbar (LG Essen, JurBüro 1973, 257). Ein Sparguthaben, das aufgrund des Spar-Prämiengesetzes festgelegt ist, kann gepfändet werden und ist nach Kündigung durch den Gläubiger an diesen auszuzahlen (LG Bamberg, MDR 1987, 243). . Mit der Pfändung des Prämiensparguthabens hat der Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Mieten und Pachten in der Zwangsversteigerung

Rz. 33 Bei einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsversteigerung, unterliegen Miet- und Pachtforderungen des Eigentümers ggü. Mietern bzw. Pächtern des Grundstücks oder Grundstücksteilen nicht der Immobiliarvollstreckung (§ 21 Abs. 2 ZVG). Will ein Gläubiger ihre Beschlagnahme erreichen, muss er die Zwangsverwaltung beantragen (§ 148 Abs. 1 Satz 1 ZVG) oder die Pfändung der Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Für den überwiegenden Teil steuerlich geförderten Verträge ergibt sich ein Pfändungsschutz aus § 850 Abs. 3b ZPO. Danach können Renten, die aufgrund von Versicherungsverträgen gewährt werden, die zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Diesen Pfändungsschutz könn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.2 Nicht zu rechtfertigende Härte für Gläubiger

Rz. 8 Ist der Wert des Tieres hoch, muss zusätzlich die Unpfändbarkeit eine unbillige Härte für den Gläubiger bedeuten, die durch die Belange des Tierschutzes und die Schuldnerinteressen am Tier bei Abwägung aller Umstände nicht zu rechtfertigen ist. Dies ist gegeben, bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung eines Mieters auch wenn die wertvollen Haustiere (hier: Koi-Karpfen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.4 Leistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens (§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I)

Rz. 187e Eine vergleichbare Regelung enthält § 850a Nr. 8 ZPO (Blindenzulagen). Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich die Regelung nur auf laufende Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, einen körper- oder gesundheitsbedingten Mehraufwand auszugleichen. Erhält der Schuldner also Leistungen wegen seiner Behinderung, greift die Regelung nicht. Die Vorschrift § 54 Abs. 3 Nr....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren der Verhaftung (Abs. 2)

Rz. 16 Satz 1 bestimmt die funktionelle Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Verhaftung (zur örtlichen Zuständigkeit bei Wohnsitzwechsel des Schuldners vgl. RZ 13 u. § 802e RZ 4 f.). Satz 2 schreibt die Übergabe der beglaubigten Abschrift – nicht Ausfertigung – des Haftbefehls an den Schuldner vor (zum Verfahren bei der Verhaftung vgl. § 145 GVGA; zum Verfahren bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll vermeiden, dass der Vollstreckungsgläubiger bei gleichem Drittschuldner eine Vielzahl von Pfändungen für die jeweils fällig werdenden Bezüge erwirken muß. Die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach bestimmten Zeiträumen entstehenden Forderungen sollen vielmehr durch einen einzigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erfaßt werden können (BAG, NJW...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Ob die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, können Schuldner und Drittschuldner im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO überprüfen lassen (BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 94 = FamRZ 2009, 869 = MDR 2009, 648 = Rpfleger 2009, 393 = BGHReport 2009, 701 = NJW-RR 2009, 997 = JurBüro 2009, 377 = KKZ 2010, 93 = DGVZ 2011, 29 = ZErb 2009, 162 FoVo 2009, 114 = NotBZ 2009, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.2 Gläubigerzustimmung

Rz. 6 Die Stundungsbewilligung (Einräumung einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) setzt stets das Einverständnis des Gläubigers voraus, welches nach § 802a Abs. 2 Satz 1 ZPO konkludent (Seip, DGVZ 2008, 38) vermutet wirdi Die Gläubigerzustimmung muss sich also nicht nur auf das "Ob" einer gütlichen Erledigung beziehen, sondern auch auf deren konkrete Ausgestaltung, also insb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Der Rechtsanwalt des Schuldners verdient i. d. R. mit dem Änderungsantrag eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt jedoch nur dann, wenn zuvor eine solche Gebühr bei ihm nicht angefallen ist, weil er im Zwangsvollstreckungsverfahren noch nicht tätig geworden war (LG Konstanz, Rpfleger 2000, 463; vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18.2 Isolierte Pfändung des Auszahlungsanspruchs vom Notaranderkonto

Rz. 101d Wurde zwischen dem Schuldner als Verkäufer und dem Käufer als Drittschuldner vereinbart, dass der Kaufpreis beim Notar hinterlegt wird, kann der Auszahlungsanspruch gegen den Notar gepfändet werden. Drittschuldner ist der Notar. Eine solche Pfändung ist nur wirksam, wenn zugleich auch der der Verwahrung zugrunde liegende Anspruch gepfändet wird, also der Kaufpreisan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.4 Übersicht: Vorpfändung, Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Form

Rz. 3 Der Verzicht erfolgt durch eine dem Schuldner im Wege der Parteizustellung (§ 192 Abs. 2 ZPO) zuzustellende Erklärung, wobei allerdings bereits die Zustellung an den Schuldner den Verzicht wirksam macht, während die Zustellung an den Drittschuldner allein keine Wirkung entfaltet. Ein sachlich-rechtlicher Verzicht durch einfache Erklärung, also ohne Zustellung, kann abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.6 Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 28 Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist vom Mitbesitz an den herauszugebenden Räumlichkeiten auszugehen, sodass ein Vollstreckungstitel gegen beide Partner erforderlich ist (BGH, Vollstreckung effektiv 2005, 57; BGH, Vollstreckung effektiv 2008, 163 = FamRZ 2008, 1174 = NJW 2008, 1959 = MDR 2008, 824 = BGHReport 2008, 820 = Rpfleger 2008, 509 = ZMR 2008, 695 = Jur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 17 Bei Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts vgl. § 829 Rz. 225 ff. . Bei Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers (z. B. Briefwegnahme) ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO gegeben. Gegen die Tätigkeit des Grundbuchamts ist das Rechtsmittel der Beschwerde gem. § 71 GBO zulässig. Wenn der nachpfändende Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich einer Briefg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt zum einen die Zuständigkeit für das weitere Vollstreckungsverfahren bis zur Verwertung in dem Fall, dass eine Sache von verschiedenen Gerichtsvollziehern gepfändet worden ist (Abs. 1); im Interesse der Effektivität des Verfahrens wird eine einheitliche Zuständigkeit geschaffen. Im Übrigen ist das weitere Verfahren zur Verteilung des Erlöses bei me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Regelung der Absätze 1 und 2

Rz. 2 Die Schiffshypothek ist als Sicherungshypothek immer Buchhypothek (§ 8 Abs. 1 SchiffsRG). Die Schiffshypothekenforderung wird durch Pfändungsbeschluss gepfändet. Die Pfändung wird mit der Eintragung in das Schiffsregister oder Schiffsbauregister wirksam (Abs. 1 Satz 1). Die Eintragung erfolgt aufgrund des Pfändungsbeschlusses. Die Regelung entspricht insgesamt derjenig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm wurde zum 1.5.2013 durch das MietRÄndG eingeführt (BGBl. I 13, 434). Sie enthält Bestimmungen, mit denen die Praxis der sog. Berliner Räumung (vgl. hierzu § 885 Rz. 41 ff.) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll (BT-Drucks. 17/10485 S. 31 re. Sp.). Hierbei beschränkt der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag auf die bloße Besitzverschaffung an de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Aufbewahrung / Verwertung von vorgefundenen beweglichen Gegenstände (Abs. 3, 4)

Rz. 7 Der BGH (Vollstreckung effektiv 2006, 63 = NJW 2006, 848 = WM 2006, 626 ;BGH, NJW 2006, 3273 = Vollstreckung effektiv 2007, 44) hat darauf verwiesen, dass der Vermieter (Gläubiger) nach Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (sog. "Berliner Räumung"; vgl. § 885 Rz. 41 ff.) die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. den §§ 1215, 1257 BGB zu verwahren hat. Die bisherig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.2 Mutterschaftsgeld (§ 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I)

Rz. 187b Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) mit Lohnersatzfunktion (§ 24i SGB V), die während der Schutzfristen der §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG gezahlt wird. Die Höchstgrenze für eine Unpfändbarkeit bildet die Höhe des Elterngeldes nach § 2 BEEG i. R.d. anrechnungsfreien Beträge nach § 10 BEEG, somit grds. 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Widerspruchsklage

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht Widerspruchsklage nach § 878 ZPO In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) wegen Abänderung eines Teilungsplans Streitwert: ... zeige ich an, dass ich den Kläger vertrete. Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Der Widerspruch des Klägers gegen den Teilungsplan des ... vom ... im Verteilungsverfahren (Az.: ...) ist begründe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.4.1 Allgemeines

Rz. 187g § 54 Abs. 4 SGB I regelt, dass im Übrigen (§ 54 Abs. 3, Abs. 5 SGB I gilt somit nicht) Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Da solche Leistungen regelmäßig Lohnersatzfunktion haben, werden sie vollstreckungsrechtlich dem Arbeitseinkommen gleichgestellt. Laufende Sozialleistungen sind damit grds. pfändbar. Anzuwenden sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Dem Schuldner und Drittschuldner steht das Recht der Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Dem Gläubiger steht bei Antragszurückweisung die sofortige Beschwerde gem. § 11 RPflG, § 793 ZPO zu. Ein Dritter kann die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben. Bei Verfahrensverstößen des Grundbuchamts greift § 71 GBO als lex specialis. Im Eintragungsantragsverfahren ist jedoch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.1 (Isolierte) Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung vom Notaranderkonto

Rz. 147b Eine solche Pfändung ist nur wirksam, wenn zugleich auch der der Verwahrung zugrunde liegende Anspruch gepfändet wird, also der Kaufpreisanspruch (BGH, NJW 1998, 2134). Dies beruht auf der Erwägung, dass der Verkäufer ansonsten über seine Forderung noch frei verfügen könnte und dies mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar wäre.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.1 Hausgeld

Rz. 156 Unter Hausgeld (§ 47 StVollzG) versteht man alle Einkünfte, die der Gefangene nach den im Strafvollzugsgesetz geregelten Möglichkeiten bezieht, z. B. Arbeitsentgelt für Arbeitsleistungen in der JVA, Ausbildungsbeihilfe sowie Taschengeld. Geht er in einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der JVA seiner Berufstätigkeit nach, wird aus diesen Bezügen ein angemes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Versorgung etwaiger Haustiere des Schuldners

Rz. 2 Die Verhaftung des Schuldners ist bei Vorhandensein von Haustieren nur zulässig, wenn der Gerichtsvollzieher für eine ordnungsgemäß sichere Versorgung der dem Schuldner gehörenden Tiere die notwendigen Vorkehrungen ergreift. Für die hierdurch entstehenden Kosten hat der Gläubiger einen angemessenen Vorschuss zu leisten (AG Oldenburg, DGVZ 1991, 174). Der erteilte Volls...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 225 Hat das Vollstreckungsgericht die Pfändbarkeit einer Forderung zu Unrecht bejaht, ist die Pfändung zwar anfechtbar, die Wirksamkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Verhältnis vom Gläubiger zum Drittschuldner wird hiervon jedoch nicht berührt (LG Lüneburg, JurBüro 2008, 497). Als Staatsakt sind fehlerhafte Pfändungsbeschlüsse – bis zur Grenze der Nichtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.19 Miteigentumsanteile an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren

Rz. 102 Miteigentumsanteile an dem zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren (§ 6 Abs. 1 DepotG) sind als andere Vermögensrechte im Sinne von §§ 857 Abs. 1, 828 ff. ZPO pfändbar und verwertbar (BGH, Rpfleger 2008, 266 = MDR 2008, 338 = BGHReport 2008, 402 = NJW-RR 2008, 494; BGH, BGHZ 160, 121, 124; Stöber, Rn. 1787e). Der Pfändungsbeschluss muss bezüglich der...mehr