Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Im Achten Buch der ZPO ist die Zwangsvollstreckung aus bürgerlichrechtlichen Forderungen geregelt, deren Berechtigung von Zivilgerichten festgestellt wurde oder sonst förmlich dokumentiert worden ist. Die Zwangsvollstreckung findet also statt aus sog Vollstreckungsansprüchen, denen vollstreckbare zivilrechtliche Ansprüche iSv § 194 BGB zugrunde liegen. Zwangsversteigeru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fehler in der Zwangsvollstreckung.

I. Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme. Rn 14 Fehlerbehaftet ist die Zwangsvollstreckung, wenn überhaupt nicht hätte vollstreckt werden dürfen oder wenn der Vollstreckungszugriff nicht so hätte erfolgen dürfen, wie er konkret durchgeführt wurde. In der Regel führen Mängel in der Zwangsvollstreckung nicht zur Nichtigkeit der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme, sondern zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Beschränkung, die vorläufige Einstellung der Vollstreckung im Wege der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zwangsvollstreckung und Erkenntnisverfahren.

Rn 4 Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist vom Erkenntnisverfahren organisatorisch getrennt. Zwar ist die Vollstreckung aus einem Endurteil, das einen Rechtsstreit im Erkenntnisverfahren abschließt, der Regelfall, von dem auch das Achte Buch der ZPO ausgeht (s § 704). Es ist jedoch nicht zwingend, dass der Zwangsvollstreckung ein Rechtsstreit vorausgeht (Zö/Seibel Vor § 704 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 An jedem Vollstreckungsverfahren sind Gläubiger und Schuldner notwendig beteiligt. Sie sind idR, aber nicht zwingend auch die Parteien eines Erkenntnisverfahrens, das mit dem Erlass einer Entscheidung abgeschlossen wurde, die als Vollstreckungstitel taugt. So sind Gläubiger und Schuldner dann nicht Kl und Bekl, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem anderem als einem ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 707 ZPO – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 846 ZPO – Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften. A. Normzweck. Rn 1 Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 829–845 in Herausgabeansprüche des Schuldners ist für den Gläubiger wenig günstig. Auf Gegenstände des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 857 ZPO – Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882a ZPO – Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Gesetzestext (1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 756 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug.

Gesetzestext (1) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise angeboten hat, sofern nicht der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im V...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Einführung Maßnahme gegen die hybride Antragstellung Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, dessen Hauptziel in der Vermeidung hybrider Vollstreckungsanträge besteht, lag bereits im August des letzten Jahres vor und eigentlich war der Beschluss durch die Bundesregierung für den 22.11.2023 vorgesehen. Doch daraus wurde lange n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 778 ZPO – Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme.

Gesetzestext (1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den Nachlass zulässig. (2) Wegen eigener Verbindlichkeiten des Erben ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor der Annahme der Erbschaft nicht zulässig. A. Normzweck. Rn 1 § 778 befasst sich mit der vorläufi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 788 ZPO – Kosten der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. 2Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. 3Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 750 ZPO – Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. 2Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 784 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren.

Gesetzestext (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Im Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 796 ZPO – Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden.

Gesetzestext (1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 870a ZPO – Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk.

Gesetzestext (1) 1Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch Eintragung einer Schiffshypothek für die Forderung oder durch Zwangsversteigerung. 2Die Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Sch...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckungsfähiger Titel, insbesondere die vorläufige Vollstreckbarkeit

a) Vollstreckungstitel Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwalts...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

aa) Rechtskraft des Vollstreckungstitels Rz. 18 Damit das Urteil als Zwangsvollstreckungstitel in Betracht kommt, muss es gem. § 704 Abs. 1 ZPO rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar sein. Ein Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist demgegenüber unmittelbar vollstreckbar. Rz. 19 Die Rechtskraft des Titels wirft keine besonderen Probleme auf. Ist das Urteil mit Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 748 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker.

Gesetzestext (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvollstreckung in diese Gegenstände nur zulässig, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 781 ZPO – Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis auf Grund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden. A. Normzweck. Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 737 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch.

Gesetzestext (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 740 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut.

Gesetzestext (1) Leben die Ehegatten oder Lebenspartner in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten oder Lebenspartner das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 779 ZPO – Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners.

Gesetzestext (1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) 1Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 775 ZPO – Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 794a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich.

Gesetzestext (1) 1Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. 2Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Rn 1 Dem Gläubiger einer Geldforderung stehen zur Zwangsvollstreckung in ein Grundstück drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. I. Zwangsversteigerung. Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 23 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen, wenn das Zeugnis des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts vorgelegt wird, dass die Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Nach § 544 VII kann das Revisionsgericht im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auf Antrag eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts die Zwangsvollstreckung einstweilen unter den gleichen Voraussetzungen einstellen, unter denen dies bei der Revision selbst möglich ist (§ 719 II 1). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Durch Abs 2 wird diese Wirkung erweitert auf die Fälle, in denen durch gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 732 I, 767, 771) und zugleich die Aufhebung der erfolgten Maßnahmen angeordnet wird. Auch hier muss eine gerichtliche Entscheidung, idR ein Beschl vorliegen. Der Beschl über die einstweilige Einstellung der Zwangsvolls...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Zwangsvollstreckung

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als bei der Verwertung von Sicherungsgut/Pfandgut kommt es bei der Zwangsvollstreckung lediglich zu einer Lieferung zwischen dem Vollstreckungsschuldner und dem Erwerber. Im Zeitpunkt des Zuschlags wird dem Erwerber das Eigentum an dem versteigerten Gegenstand direkt vom Vollstreckungsschuldner verschafft. Dem mit der Verwertung beauft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gegen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer KG.

Rn 12 Für die Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer KG gelten gem § 161 II HGB die Vorschriften über die OHG soweit nichts anderes bestimmt ist. Deswegen kann auf die Ausführungen zur OHG (Rn 10 f) und GbR (Rn 3 ff) verwiesen werden. Gepfändet werden kann sowohl der Anteil eines Komplementärs als auch eines Kommanditisten. Die Kündigung ist selbst bei einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinterlegung eines Geldbetrages im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Es muss ein Geldbetrag iRd Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen hinterlegt worden sein, entweder durch den Gerichtsvollzieher nach § 827 II oder durch den Drittschuldner nach § 853 und eine Anzeige der Sachlage an das Amtsgericht erfolgt sein. Die Hinterlegung des Schuldbetrags durch den Drittschuldner unter Anzeige der Hinterlegung an das Vollstreckungsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Nach § 1065 II 2 kann der BGH im Verfahren über die Rechtsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Antrag durch Beschluss anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. §§ 707, 717 gelten entsprechend. Dabei sind die widerstreitenden Inte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen. a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis. Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer GbR (Abs 1).

I. Gegenstand. Rn 3 Gepfändet wird gem § 859 I 1 insb nach Ansicht der Rspr der Gesellschaftsanteil als Wertrecht, das die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Vermögensrechte repräsentiert (BGHZ 97, 392, 394; St/J/Würdinger § 859 Rz 3). Überzeugender erscheint es demgegenüber, von einer Pfändung der Mitgliedschaft als solcher auszugehen, in welcher die Rechte und Pflichten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil (Abs 2).

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Von der Zwangsvollstreckung umfasste Gegenstände.

I. Haftungsverband der Hypothek. Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verlauf der Zwangsvollstreckung.

I. Beginn. Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

I. Allgemeine. Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 70...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht zur Zwangsvollstreckung gehörendes Räumungsgut (Abs 2, 3, 5).

1. Vorgehen bei der Räumung. Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und d...mehr