Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 41 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 25: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / i) Vollstreckungserinnerung

Rz. 169 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / l) Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 176 Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV, weil das Verfahren nach § 769b ZPO kein Verfahren der Zwangsvollstreckung ist. Vielmehr soll erst ein Vollstreckungstitel geschaffen werden. Die Anwaltsgebühren berechnen sich deshalb so wie im Zivilprozess.[91] Rz. 177 Der Streitwert für das Verf...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Drittschuldnerauskunft

Rz. 152 Auf die Vertretung des Drittschuldners zur Abgabe der Drittschuldnererklärung wendet die Rspr. zum Teil ebenfalls die Nrn. 3309 ff. VV an.[83] Das ist jedoch unzutreffend, da der Drittschuldner nicht Partei des Vollstreckungsverfahrens ist und er auch keine Erklärung im Hinblick auf die Vollstreckung abgibt, sondern außergerichtlich eine Auskunft über den Bestand der...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Vollstreckung nach den Vorschriften des FamFG

Rz. 214 Soweit nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt wird, gilt Vorbem. 3.3.3. S. 1 Nr. 2 VV. Danach findet Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auch auf die Vollstreckung nach dem FamFG entsprechende Anwendung. Insoweit gilt grundsätzlich das Gleiche wie auch in der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. Beispiel 133: Vollstreckung einer Umgangsregelung Das Gericht erläs...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Ordnungsgeldverfahren

Rz. 37 Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu se...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung

Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Bei Urteilen auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf es keiner Vollstreckung, weil die Rechtskraft d...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Abrechnung

Rz. 241 Aus der Landeskasse erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Wahlanwalt, allerdings ab Gegenstandswerten über 4.000,00 EUR lediglich nach den Beträgen des § 49 RVG. Rz. 242 Für die Berechnung der Postentgeltpauschale sind nicht (mehr) die gesetzlichen Gebührenbeträge des § 13 RVG heranzuziehen,[109] sondern die nach § 49 RVG reduzierten Beträge. Das ist durch A...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 210 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 211 Überwiegend folgt die Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Geldforderungen

Rz. 16 Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil über 3....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / III. Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

Rz. 192 Die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird wie eine Vollstreckung vergütet (Vorbem. 3.3.3 Nr. 4 VV). Rz. 193 Jede Vollziehungsmaßnahme, die sich nicht auf die Zustellung beschränkt, ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 194 Lediglich für die Zustellung einer Gebots-, Verbots- oder Unterlassungsverfügung steht de...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 218 Im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) vor der Verwaltungsbehörde würde der Anwalt an sich die Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 3 VV verdienen, also die der Nrn. 2300, 2301 VV, da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Zu beachten ist jedoch Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV. Danach sind auch im Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltun...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XI. Vollstreckungsmaßnahmen aus Entscheidungen über die Erstattung von Kosten

Rz. 235 Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über die Erstattung von Kosten ergangen sind, gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG als eigene Angelegenheiten. Die Gebühren richten sich wiederum nach Teil 3 VV, und zwar nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Beispiel 129: Anzeige der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbescheid Nachdem die Verwaltungsbehörde di...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 42 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung[10] und einstweilige Einstellung des Verfahrens sowie für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 1. Überblick

Rz. 75 In der Zwangsverwaltung wird unterschieden nach der Vertretung des Antragstellers und der eines sonstigen Beteiligten. Rz. 76 Für die Vertretung eines Antragstellers kommen wiederum zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 30 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung ermäßigt sich die 1,0-Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV gem. Nr. 3337 VV auf 0,5, sofern die ermäßigte Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, nicht ohnehin schon darunter liegt. Beispiel 15: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, vorzeitige Erledigung (Antragsteller) Der Anwalt wird...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 24 Vertritt der Anwalt den Gläubiger oder einen sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG. Diese Vorschrift ist schwer verständlich. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 5. Vollziehung

Rz. 18 Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests richtet sich gem. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Konsequenterweise erhält der Anwalt daher auch die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV).mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Pauschale Abrechnung

Rz. 63 Anstelle der konkreten Abrechnung nach Nr. 7001 VV kann der Anwalt auch pauschal abrechnen. Voraussetzung ist, dass mindestens 0,01 EUR an Post- oder Telekommunikationsentgelten angefallen ist. Sind keine Post- und Telekommunikationsentgelte angefallen, besteht auch kein Anspruch auf die Pauschale, da dann nichts zu pauschalieren ist.[21] Rz. 64 Die Kosten für die Über...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Betriebsgebühr

Rz. 106 Neben der Grundgebühr entsteht in jeder Angelegenheit – auch in der Strafvollstreckung, in der eine Grundgebühr nicht entstehen kann – immer eine Betriebsgebühr. In der Regel handelt es sich um eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts entsteht und bereits mit Entgegennahme der Information ausgelöst wird (Vorbem. 4 Abs. 2 VV). Nur für die Vorbereitun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIV. Sonstige Angelegenheiten

Rz. 92 In sonstigen Angelegenheiten wie Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, in der Zwangsvollstreckung etc. gelten die gleichen Gebühren wie in allgemeinen Verwaltungssachen (siehe § 29 Rdn 208 ff.). Rz. 93 Für das selbstständige Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren gelten die Regelungen der ZPO (§ 82 FGO). Insoweit kann auf die Ausführungen zu den zivilrechtlich...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / b) Beschwerden in Bußgeldsachen

Rz. 47 Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen lösen grundsätzlich ebenfalls keine besonderen Gebühren aus, sondern werden durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10a RVG, Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV). Die Mehrarbeit kann auch hier lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 48 Besteht nur ein Auftrag für das Beschwerdeverfahren...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 97 Ist der Anwalt beauftragt, anlässlich des Zwangsverwaltungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens zu führen, erhält er nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV eine weitere 0...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sind in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV geregelt (Nrn. 3311, 3312 VV). Rz. 2 Die Vorschriften gelten nur für Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind (einschließlich der Teilungsversteigerung). Rz. 3 Ni...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / a) Beschwerden in Strafsachen

Rz. 43 Beschwerdeverfahren in Strafsachen lösen grundsätzlich keine besonderen Gebühren aus, sondern werden durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 10a RVG; Vorbem. 4.1 Abs. 2 VV). Die Mehrarbeit kann lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 44 Besteht nur ein Auftrag für das Beschwerdeverfahren, ist diese Tätigke...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / a) Vergütung

Rz. 5 In der Zwangsversteigerung kommen zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Beschwerden in Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 50 Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach Teil 6 VV lösen grundsätzlich ebenfalls keine besonderen Gebühren aus, sondern werden auch hier durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 10a RVG; Vorbem. 6.2 Abs. 1 VV). Die Mehrarbeit kann auch hier lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 51 Besteht nur ein Auftr...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XIX. Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Rz. 211 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung gelten die Gebühren nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 Teil 3 VV. Dies gilt für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs) gem. Vorbem. 3.3.3 VV sowie für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren (Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV). Dies gilt auch, sofern lediglich die Au...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 39 Für die Vertretung eines Gläubigers oder eines sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten richtet sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG.mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 3. Vollstreckung

Rz. 78 Soweit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung stattfindet, gilt Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV. Anzuwenden sind die Nrn. 3309 ff. VV. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Vollstreckung nach der ZPO richtet, etwa bei Vollstreckungen wegen Geldforderungen, oder ob sich die Vollstreckung nach dem FamFG r...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert eines Verfahrens über einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens richtet sich mangels eines gerichtlichen Streitwerts und mangels einer gesonderten Regelung in § 26 RVG nach § 25 Abs. 2 RVG. Sein Wert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der BGH[13] geht von der Hälfte des Werts des Versteigerungsverfahrens aus, da die Einstellung nur einen Au...mehr