Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

Für Gefahrstoffe gibt es normalerweise Arbeitsplatzgrenzwerte. Für krebserzeugende Stoffe gibt es die jedoch nicht. Trotzdem muss man sich davor schützen können. Ein neues Risikokonzept soll dafür sorgen, dass das besser als bisher funktioniert.

Dass es keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gibt, liegt daran, dass für krebserzeugende Stoffe keine Wirkungsschwelle bestimmt werden kann. Doch Gefahrstoffe werden mit Hilfe dieser technisch messbaren Werte eingestuft. Daraus lassen sich dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ableiten. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat nun ein Konzept veröffentlicht, das weitere und neue Bewertungsmaßstäbe aufzeigt. Das Risikokonzept soll im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis angewendet, erprobt und bei Bedarf optimiert werden.

Arbeit sicher gestalten

Auch wenn sich in der Arbeitswelt nicht alle Risiken auf Null reduzieren lassen, muss die Arbeit so sicher wie möglich gestaltet werden. Deshalb wurde 2004 die Technische Richtkonzentration (TRK) für krebserzeugende Stoffe eingeführt. Sie basiert allerdings nicht wie der Arbeitsplatzgrenzwert auf der Gesundheit der Mitarbeiter sondern ausschließlich an der geringst möglichen Konzentration einer Substanz nach Stand der Technik.

Verzögerungen bei technischen Neuerungen

Der größte Nachteil der TRK war der, dass an Arbeitsplätzen mit geringen Werten eine technischen Optimierung nicht oder nur sehr verspätet durchgeführt wurde. Rechnerisch notwendig war diese Investition ja nicht, selbst wenn technisch längst bessere Ergebnisse möglich gewesen wären. So traten die TRK bereits 2005 außer Kraft.

Restrisiko einzelner Stoffe ausschlaggebend

Das neue risikoorientierte Konzept für die Beurteilung der Gefährdung durch krebserzeugende Stoffe orientiert sich am Restrisiko einzelner Stoffe. Es ist transparenter und wird in der Praxis erprobt. Der neue Ansatz erhöht den Minimierungsdruck abhängig vom Risiko.

„Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Von der Grenzwertorientierung zur Maßnahmenorientierung“ soll weiterentwickelt und spätestens 2015 Bestandteil der Gefahrstoffverordnung werden. Ausführlichere Informationen dazu gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.


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