UV-Strahlung erhöht das Risiko einer Hautkrebserkrankung
Zum Schutz der Haut liegt der Grenzwert für eine tägliche Bestrahlung in unseren Breitengraden bei einer Standard Erythmen-Dosis pro Tag (= 1 SED/d). Statistiken belegen allerdings, dass Beschäftigte im Freien einer täglichen Strahlung von bis zu 5 SED/d ausgesetzt sind.
#UVStrahlung erhöht das Risiko einer #Hautkrebs-Erkrankung für Beschäftigte im Freien.
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Arbeitsmedizinische Vorsorge und nachhaltige Prävention können Beschäftigte vor Hautkrebs schützen
Trotz dieser fünffachen Belastung und dem hohen Krebsrisiko stellte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Notwendigkeit einer Hautkrebsvorsorge in Frage. Mit dieser Äußerung traf der Verband bei Prof. Hans Drexler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), allerdings auf Unverständnis.
Prof. Hans Drexler plädiert für arbeitsmedizinische Vorsorge und nachhaltige Prävention von Hautkrebs am Arbeitsplatz. Damit ließen sich die Gesundheit der Beschäftigten schützen und Krankheitskosten sparen.
Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung der Belastung durch UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien
Der Arbeitgeber muss laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen. Außerdem muss er gegebenenfalls präventive Maßnahmen ergreifen. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, wie viel UV-Strahlung ein Beschäftigter ausgesetzt ist. Sind hohe Werte nicht zu vermeiden, sind technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zu ergreifen. So ist z. B. für Beschattung zu sorgen oder die Arbeitszeiten sind zu verlegen und es ist Sonnenschutzkleidung zu tragen.
Hautkrebs-Screening trägt zur Früherkennung bei
Wer regelmäßig und dauerhaft im Freien arbeitet, sollte am besten jährlich ein Hautkrebs-Screening beim Arzt durchführen lassen. Dabei ist die Chance groß, dass eine Hautkrebserkrankung früh erkannt wird und erfolgreich behandelt werden kann.
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