Workation – Spaßfaktor für privilegierte Beschäftigte?

Im Urlaub die ein oder andere berufliche E-Mail bearbeiten, an einem Meeting teilnehmen und zwischendurch im Meer schwimmen gehen? Mit Workation ist das möglich und wird für Beschäftigte immer attraktiver, da Urlaubstage eingespart werden können und zugleich der Stress aufgrund des übervollen Postfachs am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub ausbleibt. Doch welche gesundheitlichen Aspekte sind dabei zu beachten?

Was genau ist Workation?

Für diese Mischung aus Arbeit und Urlaub entstand der Begriff Workation, ein Kunstwort aus Work und Vacation. Flexible Arbeitszeiten sind ohnehin hoch im Kurs, da sie auch unabhängig von Workation eine bessere Möglichkeit zur Gestaltung von Arbeit und Freizeit darstellen. Neben diesen Vorteilen sollten Betriebe aber auch die möglichen Problembereiche bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten und dem Arbeitsort beachten.

Krummer Rücken aufgrund unzureichender Ergonomie


Arbeiten im Homeoffice, in der Bahn, im Hotel oder im Urlaub findet selten unter guten ergonomischen Bedingungen statt. Aufgrund der subjektiv wahrgenommenen Vorteile dieser Arbeitsweisen werden Gesundheitsrisiken oftmals ignoriert – sowohl durch die Beschäftigten als auch durch die Unternehmen. Kontrovers wird hierbei die Diskussion hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutzes geführt. Hin und wieder 1 bis 2 Stunden im Homeoffice oder im Urlaub die E-Mails bearbeiten wird nur geringfügig das Risiko für Rückenschmerzen und weitergehenden Erkrankungen erhöhen. Die Realität sieht aber oftmals anders aus. 2 bis 3 Tage in der Woche komplett Homeoffice sowie im Urlaub auch mal mehrere halbe Tage am Laptop können durchaus das Risiko erhöhen. Daher braucht es Lösungen zur Vermeidung dieser Risiken, weshalb auch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu prüfen ist. 

Rechtliche Risiken müssen bei neuen Arbeitsformen beachtet werden

Unabhängig von der ergonomischen Situation und der daraus resultierenden Gesundheitsrisiken müssen Arbeitgeber auch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung neuer Arbeitsformen prüfen. So kann sich bei einem längeren Aufenthalt im Ausland eine Einkommenssteuerpflicht in dem betreffenden Land ergeben, eventuell auch die Annahme einer Betriebstätte mit den entsprechenden Folgen. Zugleich braucht es eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag zur Klärung von Arbeitszeiten, darüber hinaus muss die Situation eines Arbeitsunfalls im Rahmen von Workation mit der Berufsgenossenschaft geprüft werden.

Workation nur für privilegierte Beschäftigte?

Arbeiten wo andere Urlaub machen und dabei noch selbst Urlaubszeiten wahrnehmen können? Wer hätte nicht auch Lust darauf. Für die Generation Z (ab 1995 geborene) sind neue Arbeitsformen, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen sehr attraktiv. Für Beschäftigte in der Produktion, Logistik, im Handel oder auf Baustellen sowie in Rettungsbereichen, in der Pflege und Gesundheitseinrichtungen besteht keine Chance für Workation. Zunehmend breitet sich Unmut bei diesen Beschäftigten aus, welche neidisch auf die Kollegen im Büro schauen, die mal eben in Spanien den Strand genießen können, während sie selbst stets vor Ort in der Betriebsstätte bleiben müssen. Auch hier braucht es langfristig Lösungen!

Weitere Informationen:

Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement:  https://www.dhfpg.de/

BSA-Akademie:  https://www.bsa-akademie.de

sowie unter: https://www.gesundheitimbetrieb.de