Alkohol: Kein Versicherungsschutz bei Volltrunkenheit

Immer wieder kann es passieren, dass ein Mitarbeiter betrunken zur Arbeit kommt oder während der Arbeit Alkohol trinkt. Dass Alkoholkonsum die Arbeitsleistung beeinflusst weiß jeder, doch wie sieht es mit rechtlichen Konsequenzen aus? Bei Volltrunkenheit besteht kein Versicherungsschutz!

Je mehr Alkohol getrunken wird, desto größer wird die Unfallwahrscheinlichkeit. Ab einem gewissen Grad der Alkoholisierung erlischt dann auch noch der Versicherungsschutz.

Das bedeutet: Wer volltrunken arbeitet und dabei eine Unfall hat, für den besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Denn laut Rechtssprechung handelt es sich in diesem Fall um keinen Arbeitsunfall.

Versicherungsschutz bei Alkohol: entscheidend ist der Unterschied zwischen Leistungsabfall und Leistungsausfall

Wer „angeheitert“ ist, wie es umgangssprachlich gern bezeichnet wird, kann zumindest gewisse Tätigkeiten noch durchführen. Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung oder andere körperliche Beeinträchtigungen können vom Alkohol kommen, müssen aber nicht. Der alkoholbedingte Leistungsabfall verhindert in diesem Fall kein zweckgerichtetes Weiterarbeiten. Da die versicherte Tätigkeit also weiter ausgeführt werden kann, besteht auch der Unfallversicherungsschutz.

Wer dagegen volltrunken ist, ist nicht mehr „Herr seiner Sinne“. Eine berufliche Tätigkeit oder auch nur einzelne Arbeitsschritte auszuführen, ist in diesem Zustand nicht mehr möglich. Oder anders gesagt: die versicherte Tätigkeit, die normalerweise geleistet wird, kann nicht erbracht werden. Fällt aber die Leistung aus, verfällt der Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz - nach einem Unfall muss geklärt werden, welche Rolle der Alkohol gespielt hat

Wenn nach einem Arbeitsunfall zu klären ist, ob zur Zeit des Ereignisses ein alkoholbedingter Leistungsabfall oder ein volltrunkener Leistungsausfall vorlag, werden u. a. die Konzentration des Blutalkohols (Promille), die Verfassung des Mitarbeiters sowie die wesentlichen Arbeitsschritte seiner Tätigkeit berücksichtigt.

So soll ermittelt werden, ob es zwischen dem Alkoholkonsum und dem Unfall einen Zusammenhang gab und ob der Versicherungsschutz gegeben war.

Alkohol: Betriebliche Präventions- und Interventionsstrategien

In der Präsentation "Alkohol: Betriebliche Präventions- und Interventionsstrategien" finden Vorgesetzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Informationen zu den Folgen von Alkoholmissbrauch im Betrieb und zu den Möglichkeiten der betrieblichen Suchtprävention.

BGN

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