Risiko Gefahrstoff
Gefahrstoffe müssen deutlich gekennzeichnet sein und dürfen niemals in Lebensmittelbehälter umgefüllt werden. Zu groß ist die Verwechslungsgefahr, wenn sich z. B. in einer Wasserflasche eine klare, aber ätzende oder giftige Flüssigkeit befindet. Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil im Betrieb Gefahrstoffe in Gurkengläser oder Joghurtbecher aufbewahrt werden.
Wie Sparen zur Gefahr werden kann
Es ist günstiger, Stoffe in großen Gebinden zu kaufen. Im beruflichen Alltag braucht man aber nur einen Teil des Inhalts auf einmal. Deshalb wird eine entsprechende Menge in kleinere Gefäße abgefüllt. Dabei wird oft Geld gespart und es kommen Behältnisse zum Einsatz, die nicht geeignet sind.
Darauf sollten Sie achten
- Füllen Sie Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelbehälter um.
- Entsorgen Sie leere Gebinde und Reste, die niemand mehr braucht, umgehend und sachgerecht.
- Kennzeichnen Sie alle Behälter so, dass Beschäftigte einen Gefahrstoff erkennen können.
- Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) müssen Stoffe oder Gemische in deutscher Sprache gekennzeichnet sein und Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie ergänzende Informationen enthalten.
- Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) empfiehlt, einfach das Originaletikett abzufotografieren, auszudrucken und auf dem Umfüll-Behälter anzubringen.
- Auch Rohrleitungen im Betrieb sind entsprechend zu kennzeichnen.
Dazu sind Arbeitgeber verpflichtet
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Pflichten des Arbeitgebers. Er ist dafür verantwortlich, dass Gefahrstoffe von den Beschäftigten als solche erkannt werden können. Außerdem muss er darauf achten, dass die gefährlichen Stoffe sicher und sachgerecht gelagert werden und nicht zum Risiko für Mensch und Umwelt werden können. Zudem müssen die Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten, regelmäßig mündlich unterwiesen werden.
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