Hohe Anforderungen in der Alten- und Krankenpflege
Arbeitsbeginn und -ende sind deutlich weniger flexibel gestaltet als dies in anderen Berufen der Fall ist. Und eine Pause machen, wenn es gerade einmal besonders anstrengend war, ist für Pflegekräfte weitaus seltener möglich, als für andere Beschäftigte, so die Ergebnisse einer Analyse von Daten der Arbeitszeitbefragung 2019, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte.
Hohe Anforderungen, wenig Ressourcen
Das Faktenblatt "Hohe Anforderungen, wenig Ressourcen: Arbeitszeiten in der Alten- und Krankenpflege" stellt kurz und knapp und mit Grafiken anschaulich dar, in welchen Bereichen Alten- und Krankenpflegekräfte, aber z. B. auch Hebammen, besonders stark gefordert sind. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung im Überblick:
- Der Anteil der Frauen in den Pflegeberufen liegt bei über 80 %.
- 58 % der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege arbeiten regelmäßig zu atypischen Arbeitszeiten, sprich vor 7 oder nach 19 Uhr.
- 86 % arbeiten regelmäßig am Wochenende.
- 61 % der Beschäftigten in der Krankenpflege und 37 % der Altenpflegekräfte arbeiten zumindest gelegentlich auch nachts.
- Rufbereitschaft kennen 20 %, die in der Altenpflege und 15 %, die in der Krankenpflege arbeiten. In anderen Berufen liegt der Anteil bei 6 %.
- Rund 52 % arbeiten in Teilzeit mit einer vertraglichen Wochenarbeitszeit von 32 bzw. 33 Stunden. Von den anderen Erwerbstätigen arbeiten nur 23 % in Teilzeit.
- Tatsächlich arbeiten Pflegekräfte wie alle Erwerbstätige durchschnittlich 4 Stunden pro Woche mehr, als vertraglich vereinbart.
Pflegekräfte haben seltener Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende
Nur 15 % der Krankenpflege- und sogar nur 8% der Altenpflegekräfte können auf Arbeitsbeginn und -ende (starken) Einfluss nehmen. 46 % sind es dagegen bei allen anderen Beschäftigten.
Mach mal Pause? Nur wenn es gerade passt ...
58 % der Beschäftigten in der Altenpflege haben kaum Einfluss darauf, wann sie eine Pause machen können. 43 % der Krankenpflegekräfte kennen dieses Problem ebenfalls. Von den Beschäftigten anderer Branchen haben lediglich 35 % keinen Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen.
Ausreichend Erholungszeiten und verlässliche Arbeitszeiten können entlasten
Durch gesetzliche, tarifvertragliche oder betriebliche Ausnahmeregeln ist in den Pflegeberufen eine Verkürzung der Mindestruhezeit möglich. Vor allem die Beschäftigten in der Krankenpflege sind mindestens einmal pro Monat davon betroffen, wie 51 % der Befragten angaben.
Doch ausreichend Erholung ist wichtig, denn die hohen physischen und psychischen Anforderungen und die schwierigen Arbeitszeiten belasten die Beschäftigten in der Pflege. Beim Erstellen von Schichtplänen sollte deshalb die persönlichen Belange der einzelnen Arbeitskraft berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass sich die Beschäftigten auf die vereinbarten Arbeitszeiten verlassen können, damit sie Beruf und Privatleben gut und gesund vereinbaren können.
Neue Methoden zur Leistungssteuerung belasten die Beschäftigten
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