Nanomaterial: Was ist das und warum ist es gefährlich?
Mit Nanotechnologie lassen sich die Eigenschaften von chemischen Materialien beeinflussen und gestalten. Nanomaterialien werden z. B. gemischt mit Farben, Lacken oder in Klebe- und Schmierstoffen oder bei der Oberflächenversiegelung und Imprägnierung eingesetzt. Es können mit Nanomaterialien besonders leichte und energieeffiziente Produkte entwickelt werden. Während die Nanotechnologie sich rasant entwickelt, muss beim Schutz vor Nanotechnologie-Risiken noch deutlich zugelegt werden.
Nanomaterialien: Besondere Gefährdung am Arbeitsplatz?
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Nanomaterial: Was ist das und warum ist es gefährlich?
Nanomaterialien entalten zu mindestens 50 Prozent Partikel im Größenbereich von 1 nm bis 100 nm (Empfehlung einer Definition der EU-Kommission, 2011) .
Relevant für eine Risikobewertung von Nanomaterialien sind neben der chemischen Zusammensetzung z. B. die Größe, Form und Oberflächeneigenschaft. Daraus und aus weiteren Eigenschaften ergeben sich ihre besonderen Gefährdungen:
- Löslichkeit und sonstige physikalische und chemische Eigenschaften,
- Biobeständigkeit/Abbaubarkeit,
- toxikolgische Eigenschaften,
- u. a.
Nanomaterialien gelangen über die Haut oder durch Verschlucken in den Körper.
Nanotechnologie - neue Leitlinie zum Schutz vor möglichen Gesundheitsrisiken
Die Leitlinie dient dem Schutz der Beschäftigte vor möglichen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch Nanomaterialien. Denn Nanomaterialien sind eine Herausforderung für den Arbeitsschutz. Neben der chemischen Zusammensetzung gefährden sie die Gesundheit durch ihre spezifische Materialgestaltung.
Risiken von Nanopartikeln
Am Arbeitsplatz können Stäube und Fasern in der Atemluft langfristig zu chronischen Erkrankungen der Atemwege führen. Einige starren, nanotechnischen Fasermaterialien haben eine ähnliche Wirkung wie Asbest. Damit es zu keinen vergleichbar verheerenden gesundheitlichen Folgen kommt, ist der Schutz vor Nanopartikeln so wichtig.
Nanomaterialien - WHO-Leitlinie teilt sie in drei gefährdungsbezogene Gruppen ein
An der Leitlinie hat auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mitgearbeitet. So wurden wichtige Erkenntnisse aus der Forschungsarbeit der BAuA und Schlussfolgerungen aus der technischen Regelsetzung im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) mit eingebracht.
Die WHO-Leitlinie „ WHO guidelines on protecting workers from potential risks of manufactured nanomaterials“ ist auf Grundlage systematischer Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur erstellt worden. Wesentlich für alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ist dabei
- die Einteilung der Nanomaterialien in drei gefährdungsbezogene Gruppen sowie
- die Differenzierung zwischen starren und nicht-starren Faserstäuben.
Nanomaterialien - Schutzmaßnahmen beim Umgang
Es empfiehlt sich auch beim Umgang mit Nanomaterialien nach dem STOP-Prinzip vorzugehen:
- Substitution (z. B. Pulver durch Pasten oder Sprühanwendungen durch Tauchverfahren ersetzen),
- Technische Maßnahmen (z. B. geschlossene Anlagen mit Absaugung),
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Minimierung der Expositionszeiten),
- Persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzmasken).
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