Soziale Medien: Wie Arbeitsschutz viral gehen kann

Mit einem Sicherheitstipp viral gehen, davon träumt jeder Arbeitsschützer. Denn dann wird er von Tausenden geklickt, geliked und geteilt. Mit einem gekonnten Einsatz von sozialen Medien lässt sich die notwendige Aufmerksamkeit erzielen.

Über soziale Netzwerke werden Informationen rasend schnell verbreitet. Und zwar nicht in Form von Einbahnstraßen-Kommunikation, sondern interaktiv. Jeder kann dazu einen Kommentar schreiben und so eine Diskussion anregen. Je mehr Interaktion zu einem Beitrag stattfindet, desto mehr verbreitet er sich. So kann ein Schneeballeffekt entstehen.

Unterschiedliche Personengruppen nutzen andere soziale Medien

Wer die sozialen Medien für sich nutzen will, sollte das passenden Medium wählen. Nicht jedes spricht die gleiche Zielgruppe an und die Gepflogenheiten unterscheiden sich. Laut BG ETEM empfehlen sich XING, Linkedin oder Facebook, wenn zu einem Thema Unternehmensleitungen, die Personalvertretung und Sicherheitsfachkräfte erreicht werden sollen. Mit Tweets auf Twitter werden vor allem Multiplikatoren, Journalisten, Verbände, Gewerkschaften sowie Politiker angesprochen.

Beschäftigte erreicht man am besten über Youtube, Facebook oder Instagram

Sollen Beschäftigten für Gefahren sensibilisiert und zu sicherem Verhalten motiviert werden, braucht es klare Botschaften und leicht konsumierbare Inhalte. Das kann mit einem Post auf Instagram oder Facebook oder mit einem kurzen Video bei Youtube erfolgen.

Soziale Medien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen

In der Zwischenzeit gibt es sogar „Corporate Influencer“, also Personen, die über soziale Medien Einfluss auf das Unternehmen nehmen. Sie teilen oder liken Posts ihres Unternehmens und formulieren selbst Botschaften und setzen Themen. Das ist durchaus auch zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes denkbar. Doch es reicht nicht, nur etwas zu posten oder zu twittern. Mehrwert erhält ein Beitrag, wenn er mit der unternehmenseigenen Website, einem Webmagazin oder Medienportal verlinkt ist. Dort können Interessierte, ohne selbst großen Recherche-Aufwand betreiben zu müssen, weitere Informationen zum Thema finden.

Rechte und Datenschutzgesetz müssen beachtet werden

Wer in den sozialen Medien aktiv werden will, kann einfach einmal einen Beitrag, den er gut findet liken, teilen oder kommentieren. Wer selbst posten und twittern will, sollte sich zunächst die Richtlinien des Arbeitgebers zum Umgang mit sozialen Medien anschauen. Auf alle Fälle sind die rechtlichen Aspekte, wie etwa bei Fotos das Recht am eigenen Bild, und das Thema Datenschutz zu beachten. Ein Fehler lässt sich nur schwer rückgängig machen. Was einmal ins Netz gestellt wurde, kann so schnell nicht mehr gelöscht werden.

Deshalb sind soziale Medien für Arbeitsschützer attraktiv

  • Über Netzwerke können Sie schnell und jederzeit mit Kollegen, Experten und Interessierten in Kontakt bleiben.
  • Über Suchfunktionen können Sie immer und überall Foren zum Austausch oder zum Nachlesen von Informationen finden.
  • Viele Unternehmen, Organisationen und Dienstleister stellen Informationsmaterial, u. a. auch Videos, kostenlos zur Verfügung. Dieses können Sie für Schulungen oder Aushänge nutzen.
  • Wenn Sie selbst in den sozialen Medien aktiv sind, werden Sie von der Unternehmensführung und den Beschäftigten besser wahrgenommen. Dadurch können Sie Themen vorantreiben.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Social Media