Was ist beim Radfahren erlaubt?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat für die Kampagne Runter vom Gas Tipps fürs sichere Fahrradfahren zusammengestellt und klärt über Irrtümer rund ums Radfahren auf. Im Mittelpunkt stehen die Helmpflicht, die Beleuchtung von Fahrrädern oder wo Radler fahren dürfen und was sie dabei beachten müssen.
Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen
Wie alle Verkehrsteilnehmer müssen auch Radfahrer in Deutschland stets rechts fahren. Gibt es also an einer Straße nur auf einer Seite ein Radweg und ist dieser nicht für beide Richtungen ausgeschildert, darf der Radweg nur in die eine Richtung befahren werden. Die Radler auf der anderen Straßenseite müssen die Fahrbahn nutzen.
Ist ein ausgewiesener Radweg sauber und hat er keine Beschädigungen, muss er von den Radlern genutzt werden. Ansonsten dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren. Und Radfahrer dürfen nebeneinanderfahren, solange sie den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern.
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht fürs Radfahren
Auch wenn es viele für sicherer halten, einen Kopfschutz beim Radeln zu tragen: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht in Deutschland. Deshalb hat der Helm auch keinen Einfluss auf die Versicherung. Wer also keinen Helm trägt, riskiert deshalb nicht die Mitschuld bei Verletzungen oder senkt seinen Schadensersatzanspruch.
Licht und Reflektoren bieten Sicherheit beim Fahrradfahren in der Dunkelheit
Seit 2013 darf das Fahrrad außer der Dynamobeleuchtung auch mit akku- oder batteriebetrieben Lampen ausgestattet sein. Außerdem müssen je zwei Speichenstrahler oder weiße reflektierende Ringe am Reifen vorhanden sein sowie Pedal-, weißer Front- und roter Großflächenrückstrahler.
Auch als Radfahrer kann man den Führerschein verlieren
Kommt es z. B. zu einem Unfall, drohen dem betrunkenen Radler
- ab 0,3 Promille strafrechtliche Folgen,
- ab 1,6 Promille Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe sowie
- je nach Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auch der Führerscheinentzug.
Achtung beim Radfahren auch bei folgenden Situationen
Wer mit dem Handy in der Hand telefoniert oder freihändig fährt riskiert ein Bußgeld.
Und Rauchen und zu laut Musik hören sind nicht nur gefährlich, sondern können bei einem Unfall auch zur Mitschuld führen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Verkehrssicherheit: Erst checken – dann radeln
Kopfverletzungen vermeiden - Fahrradhelm schützt wirksam vor Unfallfolgen
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.484
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.627
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.189
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.080
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
866
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
765
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7262
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6172
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
601
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
537
-
Gewalt am Arbeitsplatz nimmt zu
19.12.2024
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024
-
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
03.12.2024
-
Schutzeinrichtungen an Maschinen: Wie Manipulationen an ihnen vermieden werden können
25.11.2024
-
Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?
22.11.2024
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024