Verkehrssicherheit: Was ist beim Radfahren erlaubt?

Radfahrer müssen sich wie Autofahrer an die Straßenverkehrsordnung halten. Doch es gibt auch Vorschriften, die nur für Zweiradfahrer gelten, etwa wenn es um die Beleuchtung geht. Unsicherheit gibt es zudem immer wieder bei der Frage nach der Helmpflicht oder ob und wann man als Radfahrer den Führerschein verlieren kann.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat für die Kampagne Runter vom Gas Tipps fürs sichere Fahrradfahren zusammengestellt und klärt über Irrtümer rund ums Radfahren auf. Im Mittelpunkt stehen die Helmpflicht, die Beleuchtung von Fahrrädern oder wo Radler fahren dürfen und was sie dabei beachten müssen.

Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen

Wie alle Verkehrsteilnehmer müssen auch Radfahrer in Deutschland stets rechts fahren. Gibt es also an einer Straße nur auf einer Seite ein Radweg und ist dieser nicht für beide Richtungen ausgeschildert, darf der Radweg nur in die eine Richtung befahren werden. Die Radler auf der anderen Straßenseite müssen die Fahrbahn nutzen.

Ist ein ausgewiesener Radweg sauber und hat er keine Beschädigungen, muss er von den Radlern genutzt werden. Ansonsten dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren. Und Radfahrer dürfen nebeneinanderfahren, solange sie den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern.

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht fürs Radfahren

Auch wenn es viele für sicherer halten, einen Kopfschutz beim Radeln zu tragen: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht in Deutschland. Deshalb hat der Helm auch keinen Einfluss auf die Versicherung. Wer also keinen Helm trägt, riskiert deshalb nicht die Mitschuld bei Verletzungen oder senkt seinen Schadensersatzanspruch.

Licht und Reflektoren bieten Sicherheit beim Fahrradfahren in der Dunkelheit

Seit 2013 darf das Fahrrad außer der Dynamobeleuchtung auch mit akku- oder batteriebetrieben Lampen ausgestattet sein. Außerdem müssen je zwei Speichenstrahler oder weiße reflektierende Ringe am Reifen vorhanden sein sowie Pedal-, weißer Front- und roter Großflächenrückstrahler.

Auch als Radfahrer kann man den Führerschein verlieren

Kommt es z. B. zu einem Unfall, drohen dem betrunkenen Radler

  • ab 0,3 Promille strafrechtliche Folgen,
  • ab 1,6 Promille Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe sowie
  • je nach Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auch der Führerscheinentzug.

Achtung beim Radfahren auch bei folgenden Situationen

Wer mit dem Handy in der Hand telefoniert oder freihändig fährt riskiert ein Bußgeld.

Und Rauchen und zu laut Musik hören sind nicht nur gefährlich, sondern können bei einem Unfall auch zur Mitschuld führen.

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