Abschreibung von Erbbaurechten
Sachlage
Vertraglich wurde Folgendes festgelegt:
- Bestellung eines Erbbaurechts für die Dauer von 25 Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch an;
- die Verkehrssicherungspflicht trägt der Erbbauberechtigte ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten;
- Besitz, Nutzen und Lasten gehen am Tag der Beurkundung auf den Erbbauberechtigten über.
Antwort
Ein Erbbaurecht ist in zivil- und bilanzrechtlicher Sicht das dinglich abgesicherte zeitlich befristete Recht, das Grundstück, den Grund und Boden,
- umfassend zu nutzen und
- auf oder unter der Erde ein Bauwerk zu haben
- mit der Maßgabe, dass der Erbbauberechtigte Eigentum des Bauwerks erwirbt.
Anders als ein Gebäude, das in Ausübung des Erbbaurechts errichtet wird, kann als Beginn der Abschreibung des Erbbauchrechts nicht der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums herangezogen werden. Nach dem Vertrag erfolgt die Bestellung des Erbbaurechts auf die Dauer von 25 Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuchs. Das Erbbaurecht
- ist hier ein zeitlich auf 25 Jahre begrenztes Recht, das auf den Nutzungszeitraum von 25 Jahren abschreibbar ist,
- der Abschreibungszeitraum beginnt mit der Eintragung im Grundbuch.
Hinsichtlich des Abschreibungsbeginns ist damit auf den Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch abzustellen.
Die Verkehrssicherungspflicht trägt der Erbbauberechtigten ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten. Das ist nach dem Vertrag der Tag der Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt in der Regel einige Zeit später. Beginn der Verkehrssicherungspflicht und Beginn der Abschreibung fallen daher zeitlich auseinander.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.874
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8671
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.697
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.127
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.077
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.727
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.6892
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.652
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.579
-
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bildung und Höhe
1.216
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024
-
IASB veröffentlicht den Entwurf „Bilanzierung nach der Equity-Methode“
17.10.2024
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unterstützung zur Umsetzung
01.10.2024
-
Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen
26.09.2024
-
Berücksichtigung von Verlust aus GmbH-Beteiligung
24.09.2024
-
Thematischer Review des FRC zu den Anhangangaben nach IFRS 17 im Jahr der Erstanwendung
19.09.2024
-
ESRS Set 1 und Art. 8 XBRL-Taxonomie von der EFRAG veröffentlicht
17.09.2024
-
Zahlungen von Geschäftsführergehalt und gleichzeitigen Zahlungen aufgrund Pensionszusage
16.09.2024