Ab dem 1.11.2024 erleichtert das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen.
Dies hat auch Auswirkungen auf Arbeitgeber: Sind der Geschlechtseintrag und der Vorname einer Person im Personenstandsregister geändert worden, kann diese Person vom ausstellenden Arbeitgeber verlangen, dass z. B. Zeugnisse mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen rückwirkend neu ausgestellt werden. Hintergrund ist, dass frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der betreffenden Person grds. nicht offenbart werden sollen. Es soll ihr möglich sein, Bewerbungsunterlagen ohne Erläuterung der Geschlechts- und Vornamensänderung zu verfassen.
Hinweis: Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses bleibt unverändert. Der Anspruch besteht nur gegenüber dem Arbeitgeber, der das betreffende Zeugnis ausgestellt hat und dessen Rechtsnachfolger. Er kann auch viele Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Gegenüber einem späteren Arbeitgeber, der das Zeugnis im Rahmen einer Bewerbung erhalten und in der Personalakte abgelegt hat, hat der:die Zeugnisempfänger:in keinen Anspruch auf Neuausstellung eben dieses Zeugnisses.
Bei der Neuausstellung ist dem Arbeitgeber das zu ändernde Zeugnis im Original zurückzugeben. Der:die Zeugnisempfänger:in hat die angemessenen Kosten der Neuausstellung zu tragen.
Sie können das Geschlecht und den Vornamen des:der Zeugnisempfänger:in im Haufe Zeugnis Manager bereits jetzt problemlos ändern. Öffnen Sie dafür das Zeugnis und ändern Sie die Stammdaten. Der Zeugnistext passt sich dann entsprechend an.
Bereits archivierte Zeugnisse stellen Sie hierfür über das Pfeilsymbol zunächst wieder her:
Achtung: Haben Sie Textbausteine individuell angepasst, werden die Änderungen des Geschlechts (z. B. Pronomen) nicht automatisch angepasst. Im Zeugnis erscheint dann ein entsprechender Hinweis:
Bitte prüfen Sie dann den betreffenden Textbaustein.
Sie müssen ein Arbeitszeugnis für eine Person dritten Geschlechts erstellen? Beachten Sie gerne unsere Empfehlungen hierzu.
Ab dem 1.11.2024 erleichtert das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen.
Dies hat auch Auswirkungen auf Arbeitgeber: Sind der Geschlechtseintrag und der Vorname einer Person im Personenstandsregister geändert worden, kann diese Person vom ausstellenden Arbeitgeber verlangen, dass z. B. Zeugnisse mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen rückwirkend neu ausgestellt werden. Hintergrund ist, dass frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der betreffenden Person grds. nicht offenbart werden sollen. Es soll ihr möglich sein, Bewerbungsunterlagen ohne Erläuterung der Geschlechts- und Vornamensänderung zu verfassen.
Hinweis: Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses bleibt unverändert. Der Anspruch besteht nur gegenüber dem Arbeitgeber, der das betreffende Zeugnis ausgestellt hat und dessen Rechtsnachfolger. Er kann auch viele Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Gegenüber einem späteren Arbeitgeber, der das Zeugnis im Rahmen einer Bewerbung erhalten und in der Personalakte abgelegt hat, hat der:die Zeugnisempfänger:in keinen Anspruch auf Neuausstellung eben dieses Zeugnisses.
Bei der Neuausstellung ist dem Arbeitgeber das zu ändernde Zeugnis im Original zurückzugeben. Der:die Zeugnisempfänger:in hat die angemessenen Kosten der Neuausstellung zu tragen.
Sie können das Geschlecht und den Vornamen des:der Zeugnisempfänger:in im Haufe Zeugnis Manager bereits jetzt problemlos ändern. Öffnen Sie dafür das Zeugnis und ändern Sie die Stammdaten. Der Zeugnistext passt sich dann entsprechend an.
Bereits archivierte Zeugnisse stellen Sie hierfür über das Pfeilsymbol zunächst wieder her:
Achtung: Haben Sie Textbausteine individuell angepasst, werden die Änderungen des Geschlechts (z. B. Pronomen) nicht automatisch angepasst. Im Zeugnis erscheint dann ein entsprechender Hinweis:
Bitte prüfen Sie dann den betreffenden Textbaustein.
Sie müssen ein Arbeitszeugnis für eine Person dritten Geschlechts erstellen? Beachten Sie gerne unsere Empfehlungen hierzu.