Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird erweitert
Grundsätzlich können von Rechnungen nur Lohn- und Fahrtkosten geltend gemacht werden, und zwar zu 20 Prozent. Bei Handwerkerleistungen beträgt der abziehbare Höchstbetrag 1.200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt er bei 4.000 Euro. Mit den Änderungen im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) berücksichtigt.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
- Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
- Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein.
- Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig, in allen offenen Fällen, beispielsweise Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein.
- Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden.
- Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, wird in Zukunft auch von dem Steuervorteil des § 35a EStG profitieren, da Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.
-
Bauzinsen nach Trump-Wahlsieg und Ampel-Aus
2.297
-
Kürzere Nutzungsdauer: Erhöhte Gebäude-AfA für Vermieter
6922
-
Immobilienpreisprognose: Investitionschancen mit Wertzuwachs
2291
-
Wohninvestments gehen immer: Hier stimmt die Mietrendite
204
-
Basel III: Schärfere Regeln für Immobilienbanken ab 2025
202
-
Wohnen: Kaufpreise ziehen leicht an, Mieten steigen kräftig
182
-
Berlin will Share Deals wieder zum Thema im Bundesrat machen
1224
-
BelWertV-Novelle: Bafin passt Beleihungswerte an
90
-
Flaute bei Projektentwicklern: Neues Zyklushoch erst 2029
70
-
Immobilienmarkt Europa: Anpassungsfähigkeit gefragt
58
-
Bauunternehmer Becken soll den Elbtower retten
16.12.2024
-
EZB, Trump und der deutsche Immobilienmarkt
13.12.2024
-
Rechenzentren: 4, 3, 2, 1 ... und die Preisblase platzt
11.12.2024
-
Büro-Renditen und Spitzenmieten im freien Flug?
10.12.2024
-
Bauzinsen nach Trump-Wahlsieg und Ampel-Aus
09.12.2024
-
Immobilienfinanzierer sehen Licht am Ende des Tunnels
09.12.2024
-
Höhere Preisaufschläge für grüne Immobilien
05.12.2024
-
Alternative Immobilienfinanzierer holen sich Anteile
03.12.2024
-
Erneuerbare Energien: Good News für Fondsinvestments
28.11.2024
-
Grundsatzurteile: Klimaschutz steht über Denkmalschutz
28.11.2024