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02.04.2015
Mietrecht
Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, müssen die Gerichte bei der Prüfung der Kündigung seine Vorstellungen respektieren. Sie dürfen die Kündigung nur auf Rechtsmissbrauch, aber nicht auf Angemessenheit prüfen. Pauschale Richtwerte, ab wann weit überhöhter Wohnbedarf vorliegt, gibt es nicht.
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