Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine nicht näher erläuterte Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind.mehr
Wenn ein Mieter die Erweiterung einer Wohnung in dem Wissen nutzt, dass der Vermieter hierfür eine erhöhte Miete verlangt, kommt über die erweiterte Fläche ein Mietvertrag zustande.mehr
Ein Mieter, der in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig einen Brand verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn dieser durch eine Versicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter trägt.mehr
Ist das Mietverhältnis gekündigt, kann der Mieter die Wohnung im Regelfall auch schon vor Ende des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückgeben. Lehnt der Vermieter die Rücknahme ab, kommt er in Annahmeverzug und kann für die Zeit nach Ende des Mietverhältnisses keine Nutzungsentschädigung verlangen.mehr
Gilt für Abstimmungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft das Objekt- oder Wertprinzip, kann der Fall eintreten, dass ein Eigentümer von vornherein über ein Übergewicht an Stimmen verfügt (Majorisierung). Dies ist nicht von vornherein unzulässig, darf aber auch nicht missbraucht werden.mehr
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Heizöl zum bestmöglichen Preis einzukaufen. Es reicht, wenn er auf den Preis achtet und keine unnötigen Kosten verursacht.mehr
Soll der bisherige Verwalter einer WEG eine Jahresabrechnung erstellen, obwohl er nicht mehr im Besitz der Verwaltungsunterlagen ist, muss ihm die Eigentümergemeinschaft von sich aus anbieten, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.mehr
Ein Badezimmer, bei dem nur zwei Wände bis zu einer Höhe von zwei Metern mit Fliesen versehen sind, erfüllt bei der Berechnung einer Mieterhöhung das Wohnwertmerkmal „überwiegend gefliest“ nicht.mehr
Das Anbringen von Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter, wenn diese wissen, dass es sich nicht um funktionsfähige Kameras handelt.mehr
Will der Mieter den Vermieter in einem Streit unter Druck setzen, indem er ihn mit einem Fernsehteam konfrontiert, ist es dem Vermieter nicht zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.mehr
Wohnungseigentumsgemeinschaften müssen für die von ihnen beschäftigten Hausmeister, Reinigungskräfte usw. keine Insolvenzgeldumlage entrichten. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt.mehr
In Baden-Württemberg müssen Wohnungen bis Ende 2014 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Der Verwalterveband VDIV Baden-Württemberg kritisiert den kurzen Übergangzeitraum und fordert eine Verlängerung der Frist bis Ende 2015.mehr
Wurde in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer Mängel offenlegen muss, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten, haftet er für größere Mängel wie ein undichtes Dach und mangelnde Beheizbarkeit trotz Gewährleistungsausschluss.mehr
Wohnungseigentümer müssen die Kosten dringend erforderlicher Sanierungen gemeinsam bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn sie sich die Renovierung nicht leisten können. Stimmen sie einem entsprechenden Beschluss nicht zu, können sie sich schadensersatzpflichtig machen.mehr
Will der Vermieter eine neue Heizungsanlage einbauen, muss er dies den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.mehr
Eine Betriebskostenabrechnung muss auch ohne betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Abkürzungen könnten deshalb problematisch sein.mehr
Die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster kann in der Gemeinschaftsordnung auf die einzelnen Sondereigentümer übertragen werden. Insoweit verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungsbefugnis.mehr
Seit 1.10.2014 können Sie prüfen, wer in das Grundbuch Ihres Grundstücks Einsicht genommen hat. Damit können Sie auch Personen entlarven, die sich durch falsche Behauptungen über ein angeblich berechtigtes Interesse die Grundbucheinsicht erschlichen haben.mehr
Dem Mieter einer Wohnung ist es nicht zuzumuten, mehr als 30 Kilometer entfernt beim Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung Einsicht in die Abrechnungsbelege zu nehmen.mehr
Ist eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als „Café mit Schnellimbiss“ bezeichnet, ist dies eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Die Eigentümer haben keine Beschlusskompetenz, die zulässige Nutzung zu erweitern.mehr
Die Wohnungseigentümer können ein Sondernutzungsrecht nicht durch Beschluss begründen. Auch „Altbeschlüsse“ diesen Inhalts, die vor über 30 Jahren gefasst worden sind, sind nichtig.mehr
Der Umstand, dass der Vermieter beim Verkauf der vermieteten Wohnung nur einen geringeren Kaufpreis erzielen kann als wenn die Wohnung unvermietet wäre, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung des Mietvertrages.mehr
Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Bei der Zwangsverwaltung wird der Gläubiger nicht aus der Substanz der Sache, sondern aus den Erträgen befriedigt. Bei vermieteten Eigentumswohnungen bietet sich diese Vollstreckungsart an.mehr
Eine Regelung, dass auf den gemeinschaftlichen Stellplätzen einer Wohnungseigentumsanlage nur angemeldete Fahrzeuge parken dürfen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Die Redezeit auf Eigentümerversammlungen kann nicht generell und ausnahmslos auf drei Minuten pro Eigentümer und Tagesordnungspunkt beschränkt werden.mehr
Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, in die Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten nach Wohnfläche auch unbeheizte Flächen einzubeziehen.mehr
Eine „bevorzugte Citylage“ zeichnet sich durch eine besondere Dichte an Einkaufs- und Kultureinrichtungen sowie Gastronomie aus, die eine besondere Bedeutung und Anziehungskraft für Besucher und Touristen aus dem In- und Ausland hat.mehr
Der Mieter kann vom in derselben Stadt ansässigen Vermieter nicht verlangen, die Abrechnungsbelege in einem näher gelegenen Servicebüro des Vermieters anstatt in dessen Geschäftsräumen einzusehen.mehr
Auch abwertende und schonungslose Kritik am Verwalter ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie sachbezogen ist und keine Schmähkritik oder bloße Formalbeleidigung darstellt.mehr
Zieht die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich, wird den Eigentümern das diesbezügliche Wissen des Verwalters erst ab Beschlussfassung mit Wirkung für die Zukunft zugerechnet.mehr
Die Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung zu dulden, bezieht sich zeitlich auf die üblichen Arbeitszeiten an Werktagen. Dabei muss der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen.mehr
Wird ein Mieterhöhungsverlangen bei einer Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen begründet, muss der Vermieter auch den in der Miete enthaltenen Betriebskostenanteil angeben, wenn ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Nettokaltmieten ausweist.mehr
Der Veräußerer einer Eigentumswohnung schuldet das Hausgeld bis zur Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Dies gilt auch, wenn sich die Eigentumsumschreibung durch das Verhalten eines Dritten verzögert.mehr
Vermieter müssen die Bewohner rechtzeitig informieren, wenn die Fassade ihres Wohnhauses ausgebessert werden soll und deshalb ein Gerüst aufgestellt werden muss. Eine gesetzliche Frist gibt es allerdings nicht.mehr
Der Mieter kann Einsicht in die Abrechnungsbelege grundsätzlich am Ort der Mietsache verlangen. Unterhält ein Vermieter, der seinen Sitz woanders hat, zwischen Sitz und Mietsache eine Zweigstelle, kann der Mieter dort Belegeinsicht beanspruchen.mehr
Um für eine Mieterhöhung im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes maßgeblich. Eine umfassende Sanierung ist nicht mit einem Neubau gleichzusetzen.mehr
Der Mieter einer Wohnung muss es nicht dulden, dass der Vermieter Fotos in der Wohnung macht, um diese in eine Anzeige im Internet einzustellen.mehr
Den Schlüssel für die Verteilung der Heizkosten dürfen die Wohnungseigentümer nicht rückwirkend ändern. Eine Änderung ist nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig.mehr
Hat der Vermieter Räumungsklage erhoben, ohne einer Bitte des Mieters um ein Gespräch über einen Räumungstermin nachgekommen zu sein, kann es der Billigkeit entsprechen, dem Vermieter die Prozesskosten aufzuerlegen.mehr
Nur im Ausnahmefall kann der Mieter preisfreien Wohnraums vom Vermieter verlangen, ihm Kopien der Belege zur Betriebskostenabrechnung zu übersenden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Parteien zerstritten sind.mehr
Geht von einem Wespennest eine akute Gefahr für den Mieter aus, darf dieser es sofort entfernen lassen. Der Vermieter muss die Kosten erstatten.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwalter ermächtigen, auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Modalitäten der Ermächtigung müssen aber genau geregelt sein.mehr
Der Vermieter muss für einen erhöhten Wasserverbrauch des Mieters infolge eines Defekts nur aufkommen, wenn er den Defekt zu vertreten hat oder den Mangel kennt und sich mit dessen Beseitigung in Verzug befindet.mehr
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind eine wirtschaftliche Einheit, jedenfalls bei einer üblichen Zahl von ein bis zwei Stellplätzen. Der Zwangsverwalter kann die Mindestvergütung daher nur einmal beanspruchen.mehr
Die Frist für einen Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses wird durch eine vor Fristablauf eingereichte und „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO zugestellte Räumungsklage gewahrt.mehr
Ist ein Haus an mehrere Personen vermietet, kommt ein durch die Entnahme von Energie stillschweigend geschlossener Versorgungsvertrag mit allen Mietern zustande, auch mit solchen, die nicht selbst in dem Haus wohnen.mehr
Verfügt eine Wohnung über moderne Fenster, die dicht schließen, muss der Vermieter Vorkehrungen gegen Schimmelbildung treffen. Ist ein besonderes Lüftungsverhalten erforderlich, muss er die Mieter darauf hinweisen.mehr
Setzt ein Mieter auf dem gemieteten Grundstück Pflanzen, die nach einigen Jahren nicht mehr ohne weiteres versetzt werden können, werden diese mit dem Einpflanzen wesentlicher Grundstücksbestandteil und gehen in das Eigentum des Vermieters über.mehr
Ein Wohnungseigentümer kann im Einzelfall einem Stimmrechtsverbot unterliegen und von der Teilnahme an einer Beschlussfassung ausgeschlossen sein. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Stimmrecht sind allerdings streng.mehr
Die rechtliche Einordnung eines Mietverhältnisses, das eine Wohnnutzung als auch eine freiberufliche oder gewerbliche Nutzung umfasst, richtet sich nach dem überwiegenden Vertragszweck. Dieser ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.mehr