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21.02.2011
Verwalter
Wird ein parkendes Auto von einer Dachlawine beschädigt, können Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer geltend gemacht werden. Dieser ist verpflichtet, auch in sonst schneearmen Gebieten vor den Gefahren zu warnen. Dass er nicht vor Ort wohnt, entlastet ihn nicht.
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