Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung wirksam
Hat der Vermieter einer Wohnung das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos gekündigt, wird die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter sämtliche Rückstände spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs gezahlt hat (sog. Schonfristzahlung).
Hingegen bleibt eine (hilfsweise erklärte) ordentliche Kündigung, die auf Zahlungsverzug gestützt wird, auch bei einer Schonfristzahlung des Mieters wirksam.
Es gilt auch keine allgemeine Regel, dass die Berufung auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung in solchen Verzugsfällen rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist zahlt, es keine Anhaltspunkte gibt, dass es künftig zu erneuten Zahlungsrückständen kommen werde und der Mieter auch im Übrigen keine mietvertraglichen Pflichten verletzt hat. Denn dies liefe letztlich auf eine unzulässige analoge Anwendung der nur für die fristlose Kündigung geltenden Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hinaus.
Im Einzelfall kann es dem Vermieter aber mit Rücksicht auf Treu und Glauben wegen besonderer Umstände verwehrt sein, seinen auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruch durchzusetzen.
(BGH, Beschluss v. 23.2.2016, VIII ZR 321/14)
Lesen Sie auch:
BGH: Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot zulässig
BGH: Ausnahmsweise kann unvollständige Zahlung Kündigung heilen
BGH: Nur vollständige Zahlung kann Kündigung wegen Mietrückstand kippen
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.894
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.886
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.863
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.438
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.380
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
1.125
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.105
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.081
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.039
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
1.026
-
Mieter zahlen monatlich 2,51 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter
20.12.2024
-
GdWE muss Haus errichten, wenn es zumutbar ist
20.12.2024
-
Gedenkstein darf im WEG-Ziergarten stehen
11.12.2024
-
Anfechtungskläger muss bei langsamem Gericht nachhaken
04.12.20241
-
BGH-Urteile zu Betriebskosten
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Schönheitsreparaturen und Mängeln
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Kündigung
01.12.2024
-
BGH-Urteile zum WEG-Recht
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Kaution und Mieterhöhung
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu weiteren Themen
01.12.2024