Energiekosten: Flatrate-Pauschalmieten werden interessant
Pauschalmieten sind bislang hauptsächlich aus Studentenwohnheimen bekannt. Einige Wohnungsbauunternehmen halten Flatrate-Modelle trotzdem für eine interessante Option, sagt die Energie-Referentin Ingrid Vogler vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. "Es gibt erste Fälle, ein großer Trend ist es aber nicht."
Aktuell setzt die Cottbuser Wohnungsgenossenschaft eG Wohnen 1902 in Brandenburg auf ein solches Modell. Zwei Mehrfamilienhäuser entstehen gerade – auf die Dächer sollen Solaranlagen für Wärme und Strom kommen.
Mit den künftigen Mietern soll eine feste Miete vereinbart werden, die eine Flatrate für Wärme und Strom beinhaltet.
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60 bis 70 Prozent des Verbrauchs soll die solare Eigenproduktion decken, wie der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft, Uwe Emmerling, erläutert. Für den Rest will die Genossenschaft selbst mit der Energiewirtschaft Verträge schließen.
Flatrate-Mieter haben keinen eigenen Liefervertrag für Wärme und Strom
Die Mieter zahlen dann nur die Pauschalmiete und unterschreiben keinen eigenen Liefervertrag für Wärme und Strom. Das Cottbuser Konzept stammt aus der Feder eines Solartechnikunternehmens im sächsischen Freiberg. Es gebe bereits weitere Anfragen für solche Flatrate-Konzepte, vor allem von Wohnungsgenossenschaften, sagt Inhaber Timo Leukefeld.
Dass Sonnenenergie bei Mietshäusern im Blickpunkt ist, spiegelt sich auch in einem Bundestagsbeschluss vom Sommer wieder – zum Mieterstrom. Dabei gibt es einen staatlichen Zuschuss für den Vermieter, wenn er den Strom der Solaranlage auf dem Dach an die Mieter verkauft. Ein Mehrfamilienhaus, das sich zu 100 Prozent selbst versorge, gebe es bislang allerdings nicht, sagt Vogler.
Pauschalmieten: Erste Beispiele und Modelle wurden bereits umgesetzt
Auch andernorts gibt es bereits Pauschalmieten. In Schleswig-Holstein wendet die Gewoba Nord Baugenossenschaft ein Flatrate-Mietmodell an. Anders als bei den Cottbuser Plänen ist Strom aber nicht inbegriffen, sondern die Netto-Kalt-Miete und alle Betriebskosten inklusive Heizung.
In der Gemeinde Harrislee, in Husum und in Schleswig wurden drei Wohnquartiere mit solarthermischen Anlagen für Wärme errichtet. Die Produktion deckt etwa zu 75 Prozent den Verbrauch, so dass die Genossenschaft am Energiemarkt zusätzlich Wärme bezieht, wie Vorstandsmitglied Dietmar Jonscher erläutert. Die Kosten sind in der Miete inbegriffen. Dadurch, dass keine Zähler in den Wohnungen eingebaut sind und es keine Abrechnungen gibt, seien die Kosten für Warmwasser und Heizung niedriger als üblich. Das sei vor allem dann attraktiv, wenn die Heizkosten auf dem Energiemarkt steigen sollten.
Flatrate-Miete: Es gibt noch offene juristische Fragen
Iris Behr vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH – einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung des Landes Hessen und Darmstadt – geht davon aus, dass das Interesse der Wohnungswirtschaft am energieautarken Wohnen steigen wird.
"Viele Unternehmen entdecken gerade das Thema Strom für sich", sagt die Prokuristin. Zudem wollten viele Bauherren so bauen, dass möglichst wenig Wärme verbraucht werden muss. Dass Vermieter verstärkt über Pauschal- oder Inklusivmieten nachdenken, sei auch der Versuch, weg vom Splitten der Kosten für eine Mietwohnung zu kommen.
„Haushalte wollen vor allem wissen, was sie insgesamt für eine warme und helle Wohnung bezahlen müssen.“ Iris Behr, Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Sowohl im Bereich Wärme als auch beim Strom gebe es aber noch viele juristische Unklarheiten. Gesetze seien nicht aufeinander abgestimmt, Regeln widersprächen sich oder fehlten, betont Behr.
Bislang sind Flatrate-Mietverträge die absolute Ausnahme
In Deutschland seien Mietverträge mit Flatrates bislang die "absolute Ausnahme", teilt der Deutsche Mieterbund mit. Das liege auch an den bestehenden Regelungen der Heizkostenverordnung, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibe. Es gebe aber Ausnahmen für Häuser, die durch Bauweise und Dämmung sehr wenig Wärme verbrauchen. Unter den Mietshäusern sind das zwar nicht viele, der Mieterbund geht aber davon aus, dass es in Zukunft mehr werden.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält speziell die in Cottbus angedachte Kopplung von Mietverträgen mit einer Stromflatrate für eine Ausnahme auf dem Markt. Prinzipiell müsse in Deutschland jeder Stromkunde einen eigenen Stromliefervertrag und einen eigenen Zähler haben und könne sich seinen Lieferanten selbst auswählen. Gerade bei Bestandsgebäuden seien solche neuen Mietmodelle deshalb kaum zu realisieren.
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