Neue Förderung für E-Lastenräder und Mikro-Depots
Der Online-Handel boomt. In Deutschland werden pro Jahr rund drei Milliarden Pakete ausgeliefert, mehr als zehn Millionen Sendungen pro Werktag. Immer mehr Lieferfahrzeuge parken Geh- und Radwege zu und verschmutzen die Luft mit Abgasen. Der Einsatz von E-Lastenfahrrädern (auch Cargo-Bikes) ist eine Möglichkeit, um den Lieferverkehr auf der letzten Meile, also dem Transport vom letzten Umschlagsort zum Endkunden, umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten. Sie verursachen keine Schadstoffemissionen und stören den Verkehr kaum. Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag der Sendungen auf die Lastenräder.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert künftig die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Mikro-Depots. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.
Förderrichtlinien: Mikro-Depots und E-Lastenräder
Mikro-Depots
Die Förderrichtlinie für Mikro-Depots (Mikro-Depot-Richtlinie) gilt bis zum 30.6.2024. In den Jahren 2021 bis 2023 können jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen eingereicht werden. Förderfähige Vorhaben werden ausgewählt und können dann elektronisch einen förmlichen Antrag stellen. Gesucht sind Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
Die Skizzen zur Mikro-Depot-Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) entgegen. Von der Förderung sollen private und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ist vom BMU ausdrücklich erwünscht. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
E-Lastenräder
Das BMU fördert außerdem die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E‑Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder oder -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen.
Bewerben können sich Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, die in der Innenstadt unterwegs sind.
Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1.3.2021 bis zum 29.2.2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Für die Bewilligung des Förderantrags muss die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden.
Informationen zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie
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