Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen: Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden, damit nicht etwa mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung befreit werden kann. Freizeit- und Luxusgegenstände sind grundsätzlich nicht begünstigt.
Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Im September 2015 hatte dann der Bundesrat eine kritische Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag als Gesetz beschloss. Am 8. Juli riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.
Die Vermittler formulierten am 21. September einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll rückwirkend zum 1.7.2016 in Kraft treten.
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