Immobilienwirtschaft: Worst-first-Ansatz gehört in Taxonomie

Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen der Green-Deal-Strategie das Ziel gesetzt, bis 2050 klimanuetral zu werden. Bis zum Jahr 2030 wird die CO2-Reduzierung von 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1991verbindlich. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) regt nun an, dass in Europa das Augenmerk verstärkt auf den Bestand gerichtet wird, und schlägt in einem Positionspapier vor, dass die Philosophie der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) im Kern auf die EU-Taxonomie übertragen werden soll – gemeint ist der Worst-first-Ansatz.
"Die bisherige Taxonomie lenkt Kapitalströme in Gebäude, die aufgrund der Bauanforderungen besonders energiesparend und emissionsarm sind", erklärt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. "Investoren ziehen also genau die Projekte vor, die ohnehin klimafreundlich sind."
CO2-Ausstoß senken: Großen Gebäudebestand in den Fokus nehmen
Die Verbesserung eines Gebäudes von der Energieklasse G auf F bringt laut ZIA etwa doppelt so viel wie von B auf A. Mit vergleichsweise geringem Aufwand lassen sich ineffiziente Gebäude energetisch deutlich upgraden – zum Beispiel auf ein C. "Die Ausrichtung der bisherigen Taxonomie bewirkt hier also eine Fehllenkung", sagt Schenk. Es fehle für privates Kapital an Anreizen, in das Renovieren im Bestand zu investieren. Reporting-Anforderungen könnten diese Zurückhaltung noch verstärken.
Die EPBD, die gerade unter den EU-Institutionen – Rat, Kommission, Parlament (Trilog) – verhandelt wird, ist nach aktuellen Plänen so angelegt, dass die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (worst performing buildings) den größten Beitrag beim Energieeinsparen leisten soll.
ZIA: Erweiterte EU-Taxonomie gegen Abriss von Gebäuden
"Nur, wenn große Verbesserungen eines Gebäudebestandes auch als taxonomiekonform klassifiziert werden, werden hierfür privates Kapital und Bankfinanzierung zur Verfügung stehen", so der ZIA-Vize weiter. Sonst bestehe die Gefahr, dass immer mehr bestehende Gebäude abgerissen und durch teure Neubauten ersetzt werden.
Der ZIA hat deshalb im Rahmen des Dialogs mit der EU-Kommission vorgeschlagen: Gebäude, die durch Renovierungen eine 50-prozentige Senkung des Primärenergiebedarfs erreichen, übergangsweise als taxonomiekonform zu klassifizieren. Das wäre ein erheblicher Fortschritt und rechtfertigte eine Taxonomie-Qualifizierung des Gebäudes, erklärt der Initiator des Modells, ZIA-Geschäftsführer Dr. Joachim Lohse.
ZIA-Positionspapier Taxonomie (PDF)
Das könnte Sie auch interessieren:
EU-Sanierungspflicht: Nur teuer oder auch gewinnbringend?
Taxonomie scharf gestellt: Jetzt braucht's Rechtssicherheit!
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
3.9956
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
2.512
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.475
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
1.101
-
Kürzere Nutzungsdauer: So sparen Vermieter Tausende Euro Steuern
9342
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
843
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
7952
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
787
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
759
-
Neue Bauordnung mit weniger Regeln und Standards
678
-
Mit dem Omnibus zum Klimaziel
11.04.2025
-
Wohnungskrise gefährdet die deutsche Wirtschaft
11.04.2025
-
Makler: Hälfte der Mieter will keine Mietpreisbremse
10.04.20251
-
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht
10.04.2025
-
US-Zölle: Gift für die Immobilienwirtschaft?
09.04.2025
-
Neues Materialkataster für nachhaltiges Bauen
09.04.2025
-
Immobilienchefs verdienen immer mehr
09.04.2025
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
08.04.2025
-
Bürgschaften hui, Bürokratie pfui
04.04.20251
-
Berlins Senat verzögert Vergesellschaftungsgesetz
03.04.2025