Immobilienwirtschaft: Worst-first-Ansatz gehört in Taxonomie

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) schlägt vor, den Worst-first-Ansatz der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) auf die EU-Taxonomie zu übertragen. In einem Positionspapier macht der Verband konkrete Vorschläge.

Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen der Green-Deal-Strategie das Ziel gesetzt, bis 2050 klimanuetral zu werden. Bis zum Jahr 2030 wird die CO2-Reduzierung von 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1991verbindlich. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) regt nun an, dass in Europa das Augenmerk verstärkt auf den Bestand gerichtet wird, und schlägt in einem Positionspapier vor, dass die Philosophie der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) im Kern auf die EU-Taxonomie übertragen werden soll – gemeint ist der Worst-first-Ansatz.

"Die bisherige Taxonomie lenkt Kapitalströme in Gebäude, die aufgrund der Bauanforderungen besonders energiesparend und emissionsarm sind", erklärt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. "Investoren ziehen also genau die Projekte vor, die ohnehin klimafreundlich sind."

CO2-Ausstoß senken: Großen Gebäudebestand in den Fokus nehmen

Die Verbesserung eines Gebäudes von der Energieklasse G auf F bringt laut ZIA etwa doppelt so viel wie von B auf A. Mit vergleichsweise geringem Aufwand lassen sich ineffiziente Gebäude energetisch deutlich upgraden – zum Beispiel auf ein C. "Die Ausrichtung der bisherigen Taxonomie bewirkt hier also eine Fehllenkung", sagt Schenk. Es fehle für privates Kapital an Anreizen, in das Renovieren im Bestand zu investieren. Reporting-Anforderungen könnten diese Zurückhaltung noch verstärken.

Die EPBD, die gerade unter den EU-Institutionen – Rat, Kommission, Parlament (Trilog) – verhandelt wird, ist nach aktuellen Plänen so angelegt, dass die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (worst performing buildings) den größten Beitrag beim Energieeinsparen leisten soll.

ZIA: Erweiterte EU-Taxonomie gegen Abriss von Gebäuden

"Nur, wenn große Verbesserungen eines Gebäudebestandes auch als taxonomiekonform klassifiziert werden, werden hierfür privates Kapital und Bankfinanzierung zur Verfügung stehen", so der ZIA-Vize weiter. Sonst bestehe die Gefahr, dass immer mehr bestehende Gebäude abgerissen und durch teure Neubauten ersetzt werden.

Der ZIA hat deshalb im Rahmen des Dialogs mit der EU-Kommission vorgeschlagen: Gebäude, die durch Renovierungen eine 50-prozentige Senkung des Primärenergiebedarfs erreichen, übergangsweise als taxonomiekonform zu klassifizieren. Das wäre ein erheblicher Fortschritt und rechtfertigte eine Taxonomie-Qualifizierung des Gebäudes, erklärt der Initiator des Modells, ZIA-Geschäftsführer Dr. Joachim Lohse.

ZIA-Positionspapier Taxonomie (PDF)


Das könnte Sie auch interessieren:

EU-Sanierungspflicht: Nur teuer oder auch gewinnbringend?

Taxonomie scharf gestellt: Jetzt braucht's Rechtssicherheit!

Weitere EU-Taxonomie-Ziele in Kraft: Und viele Fragen offen