Hessen: Verlängerung der Mietpreisbremse verzögert sich

Die "Mietenbegrenzungsverordnung" in Hessen läuft im Juli aus. Urspünglich sollte die Vorschrift zur Verlängerung der umstrittenen Mietpreisbremse noch 2018 in Kraft treten. Daraus wurde nichts. Nun sollen erst einmal Verbände etwa aus der Immobilienbranche angehört werden. Wie geht es danach weiter?

In Hessen gilt die Mietpreisbremse neben Frankfurt am Main in 15 weiteren Städten und Kommunen, darunter Darmstadt, Offenbach, Wiesbaden, Marburg und Kassel, aber auch in Griesheim, Weiterstadt, Mörfelden-Walldorf, Bad Homburg, Kronberg, Oberursel, Flörsheim, Hattersheim, Schwalbach und Dreieich.

Frankfurt als erste deutschen Großstadt ohne Mietpreisbremse?

Sollte die "Mietenbegrenzungsverordnung" im Juli auslaufen, stünde Frankfurt als bundesweit erste Großstadt ohne Mietpreisbremse da. Berlin könnte zum Juni 2020 folgen, Hamburg und Köln einen Monat später und München zum August.

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse nach Auffassung des LG Stuttgart nicht. Das Bundesland will die Verordnung zur Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt worden war, neu erlassen. Auch in Hessen, Bayern und Hamburg monierten Gerichte bereits eine mangelhafte Umsetzung der Mietpreisbremse. In Berlin hält die 67. Zivilkammer des Landgerichts schon alleine § 556d BGB als Grundlage für die Verordnungen der Bundesländer für verfassungswidrig.

Viele Experten halten Mietpreisbremse für wirkungslos

Die Mietpreisbremse untersagt im Grundsatz, bei der Wiedervermietung einer Wohnung eine Miete von mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Die Bundesländer konnten sie in angespannten Wohnungsmärkten seit 2015 zunächst auf fünf Jahre begrenzt einführen.

Die Maßnahme ist umstritten: Viele Immobilienverbände lehnen das Instrument mit dem Argument ab, sie sei weitgehend wirkungslos und löse den Wohnraummangel nicht. Ein Beratergremium der Bundesregierung hatte in einem Gutachten empfohlen, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen. Mieterverbände sehen das alles anders.

Das Bundeskabinett hatte die Mietpreisbremse im Herbst 2018 unter anderem mit neuen Auskunftspflichten für Vermieter verschärft. Die damit einhergehende Mietrechtsänderung ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten.

dpa