Neuerungen 2022: Das ändert sich für Eigentümer und Vermieter

Das neue Jahr ist angebrochen: Was ändert sich 2022 für Wohneigentümer und Vermieter? Welche Gesetze und Verordnungen werden gelten? Und wofür gibt es staatliche Förderungen? Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Wohneigentümer und Vermieter müssen sich 2022 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Die Grundsteuerreform muss umgesetzt werden, die KfW-Förderung nach dem Effizienzhausstandard 55 läuft aus, der Zensus 2022 kommt und die novellierte Heizkostenverordnung könnte zusätzliche Kosten mit sich bringen. Darauf weist unter anderem der Branchenverband IVD l Die Immobilienunternehmer hin. Was bringt das neue Jahr?

Förderung: Was kommt, was geht?

Die etablierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird 2022 fortgeführt. Die Gelder werden wie bisher von der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit gestellt. Weniger erfreulich für die Immobilienbranche: Die Bundesförderung von Neubauten, die den KfW-Effizienzhausstandard 55 erreichen, läuft am 1.2.2022 aus und soll eingestellt werden. Anträge für das "Effizienzhaus 55" im Neubau können noch bis zum 31.1.2022 gestellt werden. Anschließend müssen Neubauten mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen, um noch gefördert zu werden. Die Bestandssanierung soll stärker gefördert werden. Außerdem wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung eine KfW-Förderung für eine private Starkregen- und Hochwasservorsorge angekündigt – ob diese 2022 startet, ist allerdings noch offen.

Zensus 2022: Eigentümer und Verwalter in der Pflicht

Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt: Neben der "Volkszählung" werden auch der Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen Angaben zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen sowie zu Namen und zur Anzahl der Bewohner machen.

Grundsteuer: Reform im Anmarsch

Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab 1.1.2025, aber Eigentümer von Grundstücken müssen bereits zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. "Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt", sagt Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des IVD l Die Immobilienunternehmer. Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.

Telekommunikationsgesetz: Aus für Umlagefähigkeit

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ist damit abgeschafft. Für Hausverteilnetze, die nach dem 1.12.2021 errichtet wurden, können die Kosten ab sofort nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2024 – diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) im alten Jahr noch bestätigt.

Solarpflicht: In Baden-Württemberg wird's ernst

Einzelne Bundesländer haben im vergangenen Jahr noch gesetzliche Vorgaben zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen für Neubauten sowie bei umfangreicheren Dachsanierungen auf den Weg gebracht. Seit dem 1.1.2022 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg für neue Nichtwohngebäude, ab dem 1.5.2022 auch für neue Wohngebäude. Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben den Start einer Solarpflicht ab 2023 beschlossen. Pläne gibt es auch in Bremen und Niedersachsen. Der IVD erwartet, dass es bald auch eine bundesgesetzliche Regelung geben wird.

Mietspiegel: Einheitliche Vorgaben ab Juli 2022

Mit der Reform des Mietspiegelrechts, die am 1.7.2022 in Kraft tritt, werden einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. So soll eine rechtssichere und fundierte Wiedergabe der ortüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Die Daten müssen regelmäßig durch Umfragen ermittelt werden – die Teilnahme ist für Mieter und Vermieter Pflicht.

Heizkostenverordnung mit neuen Pflichtangaben

Seit dem 1.12.2021 gilt die neue Heizkostenverordnung (HeizKV). Eine tragende Rolle spielt die fernauslesbare Technik: Für Eigentümer, in deren Immobilien fernablesbare Messgeräte installiert sind, gilt jetzt zum Beispiel eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Auch die Heizkostenabrechnung ändert sich. Es gibt neue Pflichtangaben, etwa ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch.

WEG-Recht: Zertifizierter Verwalter und Corona-Sonderregeln

Die Anfang 2020 beschlossenen Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) infolge der Coronakrise wurden verlängert und laufen vorläufig noch bis Ende August 2022. Damit bleibt zum Beispiel der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt und der Wirtschaftsplan gilt fort. Außerdem haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 im Zuge der WEG-Reform einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

EEG-Umlage sinkt, CO2-Preis steigt

Beim Strom sinkt ab Januar 2022 die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Den Strom wird das unter dem Strich allerdings vorerst nicht preisgünstiger machen, da die Beschaffungskosten gestiegen sind. Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas ist zum 1.1.2022 von 25 auf 30 Euro gestiegen. Das macht das Heizen teurer. Für Eigentümer besteht die Möglichkeit, den Einbau einer neuen Heizung, die mit erneuerbaren Energien "arbeitet", fördern zu lassen.

ImmoWertV: Ermittlung erfolgt jetzt bundesweit einheitlich

Am 1.1.2022 ist die Novelle der Immobilienwertermittlungsordnung (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte und anderer erforderlicher Daten läuft ab sofort bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen. Vorschläge für Musteranwendungshinweise (ImmoWertA) will die Bundesregierung noch erarbeitet: Sie sollen aber keinen Regelungscharakter erhalten.


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