Informationspflicht für Vermieter: Frist endet am 31. Januar

Bis Ende Januar müssen Eigentümer von Mietshäusern mit mehr als zehn Wohnungen die Mieter über den Energieverbrauch, die Energiekosten und Sparpotenziale informieren. Diese Pflicht aus der neuen Energieeinsparverordnung betrifft Gebäude, die mit Gas oder Fernwärme heizen.

Die Bundesregierung hat im September 2022 zwei neue Energieeinsparverordnungen mit einer Reihe von Maßnahmen in Wohngebäuden auf den Weg gebracht. Eine davon sieht insbesonderen Pflichten für Vermieter vor und soll Mieter animieren, Heizkosten zu sparen.

So haben etwa viele Vermieter nur noch bis Ende Januar Zeit, ihre Mieter über Energieverbrauch, Energiekosten und Sparpotenzial zu informieren.

Heizkosten: Informationspflicht für Vermieter

Die Informationspflicht gilt für Mietshäuser mit mindestens zehn Wohnungen, die mit Gas oder Fernwärme geheizt werden. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hin. Eigentlich hätten die Informationen bis Ende Oktober 2022 geliefert werden müssen. Für Eigentümer, die diese Vorgabe bisher nicht erfüllt haben, wurde die Frist bis zum 31.1.2023 verlängert.

Energieverbrauch: Zehn Millionen Wohnungen im Visier

Die Angaben sollten die Vermieter laut co2online bereits von ihren Gas- oder Wärmelieferanten erhalten haben. Die müssen sie auf die jeweilige Wohnung herunterrechnen und den Mietern die Ergebnisse liefern. "Das bedeutet erst einmal einen zeitlichen und finanziellen Aufwand", erklärte Geschäftsführerin Tanja Loitz. Das Sparpotenzial sei jedoch riesig.

Es ginge bei den Angaben um den Energieverbrauch von mehr als einer Million Mehrfamilienhäusern mit zirka zehn Millionen Wohnungen. "Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, wie viel sie verheizen und wie viel sie dabei noch sparen können", so Loitz.

Einsparpotenzial: Vermieter und Mieter in der Pflicht

Zum Energiesparen braucht es nach Angaben der Experten Vermieter und Mieter. Die Basis für einen langfristig niedrigen Energieverbrauch schaffe der Vermieter, indem er das Gebäude auf den energetisch bestmöglichen Stand bringe. Mieter wiederum könnten durch das Heizverhalten Energiesparen, zum Beispiel durch das Senken der Raumtemperatur oder richtiges Lüften.

"Die Informationen, die sie von ihren Vermietern erhalten, können zusätzlich motivieren – besonders dann, wenn die Angaben leicht verständlich aufbereitet sind", heißt es bei co2online.

Vermieter-Pflicht: Hinweis auf Beratungsangebote

Zur Informationspflicht des Vermieters laut Energieeinsparverordnung gehört es auch, den Mietern Hinweise zu Beratungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Einrichtungen, bei denen sich die Mieter wiederum über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung einholen können.

co2online-"Modernisierungscheck": Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen


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Schlagworte zum Thema:  Vermieter, Heizkosten, Energieeinsparverordnung