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Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen


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Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen

Ab sofort können Bauherren Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung stellen. Die staatliche KfW-Bank hat die Zinssätze bekannt gegeben.

Ab dem 16.12.2025 gibt es zinsverbilligte Kredite für den Neubau und Erstkauf von Effizienzhäusern mit dem Standard EH55 Plus. Das sind Gebäude, die nur 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt, und Wärme mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien erzeugt. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen.

Die Förderbank KfW hat am 15.12.2025 die Zinssätze bekannt gegeben: Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gibt es zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.

"Die EH-55-Plus-Förderung setzt einen wichtigen Impuls, nach der Genehmigung auch mit dem Bau zu beginnen. Das war wirtschaftlich oft nicht möglich", sagte Bundesbauauministerin Verena Hubertz (SPD) zum Start des Programms. "Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit die Branche loslegen kann." Der Zinssatz von weniger als drei Prozent liege deutlich unter dem Marktniveau.

EH55-Plus-Förderung: Voraussetzungen im Überblick

Voraussetzung ist neben dem Standard EH55, dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen sind damit ausgeschlossen.

Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

  • Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt.
  • Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist bis zehn Jahre.
  • Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden.
  • Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung beantragt werden.
  • Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten.
  • Bauherren müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn des Bauvorhabens stellen. Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig.

Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Im Bundeshaushalt 2026 sind dafür 800 Millionen Euro aufgeführt.

Die Förderung wird in das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.

Weitere Informationen:

KfW-Kredit Nr. 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

KfW-Kredit Nr. 299: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen (Zuschuss 498, 499)

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Förderstopp der EH55-Förderung: Hintergrund

Die EH55-Förderung war im Jahr 2022 unter der Ampel-Regierung gestoppt worden mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst etabliert. Daher sollte fortan der strengere und teurere Standard EH40 gefördert werden.

Für viele Neubauprojekte, die noch im EH55-Standard geplant und genehmigt wurde, konnte kein erfolgreicher Förderantrag mehr gestellt werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.

Nach früheren Zahlen des Bauministeriums sind mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, wurden aber nicht gebaut. Mit der Wiederaufnahme des EH55-Programms trage man dazu bei, dass zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entstehe, sagte KfW-Vorständin Melanie Kehr.

KfW-55-Förderung im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des EH55-Standards vor. Dort steht wörtlich:

"Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen."

GdW: EH55-Standard ausweiten auf Sonder-AfA

Für den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist der Start der EH55-Förderung richtig und wichtig, um die Stagnation im Wohnungsbau zu bekämpfen – "der Zinssatz bleibt jedoch hinter unseren Erwartungen zurück", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft brauche Zinsen nahe einem Prozent, damit Neubaumieten bezahlbar sind und Projekte sich wirtschaftlich rechnen.

Um den Wohnungsbau im EH55-Standard wirklich voranzubringen, müsste dem Verband zufolge auch bei der steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b Einkommensteuergesetz ausreichen, heißt es in einer Mitteilung. Bislang sind dafür ein strengerer EH40-Standard und das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) vorgeschrieben.

"Der teure EH40-Standard spielt längst keine Rolle mehr – es ist höchste Zeit, dass der Bund hier nachjustiert", erklärte Gedaschko dazu. Die Sonderabschreibung sei insbesondere für private Investoren relevant und entlaste die Inanspruchnahme der KfW-Förderung.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) appellierte darüber hinaus an die Politik, die Förderkulisse – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – 2026 grundlegend zu reformieren und zu vereinfachen.


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Schlagworte zum Thema:  Neubau , Förderung , Wohnungsbau
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