Hamburg: Wohnungsmieten steigen um sechs Prozent
Die Mieten auf dem Hamburger Wohnungsmarkt sind seit der Erhebung für den Mietenspiegel 2021 etwas langsamer gestiegen als zuvor. Das geht aus der am 12.12.2023 veröffentlichten Neuauflage des Mietenspiegels hervor. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter hat sich demnach in der Hansestadt innerhalb von zwei Jahren um 54 Cent auf 9,83 Euro verteuert – das ist ein Anstieg um 5,8 Prozent. Von 2019 bis 2021 war die Durchschnittsmiete in der Hansestadt um 63 Cent (plus 7,3 Prozent) gestiegen.
Der Anstieg fiel je nach Wohnlage und Gebäudealter unterschiedlich aus. In normaler Wohnlage sind die Mieten mit einem Plus von 5,4 Prozent weniger stark angestiegen als in guter Wohnlage, wo sich das Plus auf 6,8 Prozent beläuft. Stärker ausgeprägte Mietpreissteigerungen weisen zudem Wohnungen in Altbauten bis zum Baujahr 1918 und Wohnungen in Häusern mit der Baualtersklasse 1968 bis 1977 auf.
Der Hamburger Mietenspiegel 2023 ist eine Fortschreibung des Mietenspiegels 2021 mittels Stichprobenerhebung. Bei der repräsentativen Stichprobe, für die erstmals eine Auskunftspflicht galt, wurden rund 13.500 Antworten ausgewertet. Stichtag war der 1.4.2023. Aufgenommen werden nur Wohnungen, deren Miete sich in den vergangenen sechs Jahren verändert hat. Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung sind nicht enthalten. Der Hamburger Mietenspiegel wird seit 1976 alle zwei Jahre erhoben.
Mieterverein kritisiert Methodik, BFW widerspricht
Der Mieterverein "Mieter helfen Mietern e.V." erkennt den neuen Mietenspiegel nicht an. Es sei versäumt worden, durch eine Anpassung der Rechenmethode dafür zu sorgen, den Anstieg der im Mietenspiegel ausgewiesenen Werte zu verlangsamen.
Die Mittelwerte wurden wie bisher anhand des arithmetischen Mittels berechnet. Neben dieser Methode erlaubt § 15 der Mietspiegelverordnung auch eine Berechnung unter Zugrundelegung des Medians, also dem genau in der Mitte einer Datenverteilung liegenden Wert. Da sehr teure Mieten hierbei weniger Gewicht bekämen, sei der Median dem arithmetischen Mittel vorzuziehen, so der Verein. Die Verwendung des Medians bei der Erstellung des Mietenspiegels sei allerdings auf 2025 verschoben worden.
Nach Meinung des BFW Landesverbands Nord sei ein Wechsel in der Methodik aktuell nicht möglich gewesen, weil der Mietenspiegel 2023 eine Fortschreibung von 2021 ist. Erst mit der Neuerstellung im Jahr 2025 komme die Verwendung des Medians in Betracht. Allerdings solle der Mietenspiegel die Marktentwicklung abbilden und sei kein Instrument, die Mieten künstlich zu deckeln, so Kay Brahmst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BFW Nord in einer Mitteilung.
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