Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung und Versorgungsrücklage
Der Gesetzentwurf vom 13.7.2016 sieht - unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht - eine zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifeinigung vor, die Ende April 2016 in Potsdam für die Tarifbeschäftigten des Bundes erzielt worden war. Die Besoldung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten wird deutlich erhöht, und auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden einbezogen.
Dienst- und Versorgungsbezüge steigen um 2,2 Prozent
Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, sieht vor, die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten in zwei Schritten am 1. März 2016 um 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent linear zu erhöhen.
Interessenvertretung dbb zeigt sich zufrieden
„Wir würdigen ausdrücklich, dass der Bund im Unterschied zu einigen Ländern die dort zu beobachtende Neigung vermeidet, die Anpassung von Besoldung und Versorgung zeitlich zu verschieben, über mehrere Jahre durch 1 Prozent Steigerungen Minimalzuwächse festzuschreiben beziehungsweise einzelne Besoldungsgruppen ganz von Besoldungssteigerungen auszuschließen“, lobte der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra.
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