Busfahrer ohne eigenen Bus ist nicht selbstständig
Ein Reise- und Omnibusbetrieb beschäftigte als Dienstleister im öffentlichen Personennahverkehr zahlreiche Busfahrer. Bei einer Betriebsprüfung stellte die Deutsche Rentenversicherung fest, dass für einen Busfahrer keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden seien, obwohl dieser als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt gewesen sei. Gegen die Beitragsnachforderung in Höhe von rund 53.000 Euro wandte sich die Firma mit der Begründung, dieser Busfahrer sei selbstständig für sie tätig gewesen. Er habe sich die Strecke selbst ausgesucht, eine wöchentliche Pauschale erhalten und den Fahrgastraum gereinigt. Zudem sei ihm bestätigt worden, dass er zuvor für ein anderes Unternehmen als selbstständiger Busfahrer tätig gewesen sei.
Busfahrer ohne eigenes Fahrzeug sind regelmäßig abhängig beschäftigt
Das Hessische Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht.
Die Tätigkeit als Busfahrer könne wie die Tätigkeit als Lkw- bzw. Pkw-Fahrer im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wie auch als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Für die Beurteilung komme es entscheidend darauf an, ob der Fahrer ein eigenes Fahrzeug einsetze. Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug seien regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Im vorliegenden Fall habe das Busunternehmen nicht nur den Bus, sondern auch die weiteren Betriebsmittel (Kraftstoff und Schmiermittel) gestellt sowie die laufenden Kosten für Unterhalt, Wartung und Versicherung des Fahrzeugs getragen.
Der Busfahrer sei zudem an die engen Vorgaben des Linienverkehrs gebunden gewesen. Seine Tätigkeit habe sich insgesamt nicht wesentlich von der Tätigkeit der festangestellten Fahrer der klagenden Firma unterschieden. Dass er für die Reinigung des Busses und den Erwerb von Tachoscheiben Kosten in Höhe von insgesamt knapp 184 Euro übernommen habe, sei insoweit unbeachtlich. Dies gelte auch dafür, dass sich der Busfahrer die Strecke selbst ausgesucht, eine wöchentliche Pauschale erhalten und den Fahrgastraum gereinigt habe.
Auch komme es nicht darauf an, ob eine frühere Tätigkeit des Busfahrers für ein anderes Unternehmen als selbstständige Tätigkeit bewertet worden sei. Denn abzustellen sei stets auf die konkrete Tätigkeit (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 24.11.2016, L 1 KR 157/16, Revision wurde nicht zugelassen).
Hinweise zur Rechtslage
§ 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
§ 24 Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung - (SGB III)
(1) In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind.
§ 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Krankenversicherung - (SGB V)
(1) Versicherungspflichtig sind
1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen
Arbeitsentgelt beschäftigt sind, (…)
§ 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – Rentenversicherung - (SGB VI)
(1) Versicherungspflichtig sind
1. Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt
sind; (…)
§ 20 Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Pflegeversicherung - (SGB XI)
(1) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. (…)
§ 28d Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Die Beiträge in der Kranken- oder Rentenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten (…) werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. (…)
§ 28e SGB IV
(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber (…) zu zahlen. (…)
-
Kosten für lasergestützte Kataraktoperation bei „Grauem Star“ sind beihilfefähig
365
-
Beamtin bekommt keine Beihilfe für Gentest
50
-
Wann die Beihilfe Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Operation übernimmt
45
-
Pflegerin muss Pflichtbeitrag für Pflegekammer zahlen
37
-
Ledige Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe bei künstlicher Befruchtung
25
-
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung
23
-
Kein Anspruch von Beamten auf Chefarztbehandlung in der Reha
23
-
Wann die Schwerbehindertenvertretung angehört werden muss
17
-
Gastspielkünstler am Theater sind sozialversicherungspflichtig
16
-
Beihilfe zahlt nicht für Viagra
141
-
Unfall nach Wochenendausflug auf dem Weg zur Abholung von Arbeitsschlüsseln kann versichert sein
01.10.2024
-
Keine Anerkennung eines Dienstunfalls für Feuerwehrmann wegen Einsatz bei Amokfahrt
05.09.2024
-
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern
05.07.2023
-
Abriss der Bizepssehne als Dienstunfall eines Postbeamten
04.08.2022
-
Zahl der Pensionäre im öffentlichen Dienst ist leicht gestiegen
21.12.2021
-
Corona-Infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall
23.11.2021
-
Corona-Erkrankung von NRW-Polizei erstmals als Dienstunfall anerkannt
04.11.2021
-
Wann die Beihilfe Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Operation übernimmt
12.03.2021
-
Explosion eines E-Zigaretten-Akkus ist kein Arbeitsunfall
12.03.2020
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Fußballturnier
21.02.2020