Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Bundestag verabschiedet
Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben künftig mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Der Bundestag hat mit Koalitionsmehrheit die Reform des umstrittenen Gesetzes über Zeitverträge verabschiedet, das in den vergangenen Jahren häufig prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verursacht hatte. Bildungsministerin Johanna Wanka beklagte bei der Parlamentsdebatte, die bisherigen Möglichkeiten zur Befristung seien ausgenutzt worden. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW hatten zuletzt neun von zehn wissenschaftlichen Uni-Mitarbeitern lediglich Zeitverträge.
Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen
Der wichtigste Leitsatz für das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Gegen "Fehlentwicklungen" wie Kurzfrist-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel mehrere Jahre. Zunächst war die Befristung bei Drittmittelprojekten nur an die Mittelbewilligung gebunden. Auch wird sich die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten auf sechs Jahre erhöhen. Der Bildungsausschuss des Bundestags brachte beide Änderungen auf Vorschlag des rot-grün dominierten Bundesrats erst im Dezember im Gesetz unter.
Für die Opposition greift die schwarz-rote Reform zu kurz. "Der Entwurf der Bundesregierung lässt auch nach jahrelanger Debatte die größten Missstände bestehen", sagte Nicole Gohlke von der Linken. "Nach wie vor sind kurze Vertragslaufzeiten und Kettenbefristungen möglich." Ihr Grünen-Kollege Kai Gehring ergänzte: "Union und SPD riskieren damit, dass junge Talente der Wissenschaft weiter 'Lebewohl' sagen."
Hochulrektoren: Flexibilität des Wissenschaftssystems bleibt
Nach Einschätzung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird die Gesetzesreform dagegen für den Wissenschaftsnachwuchs im Uni-Alltag nicht zu großen Problemen führen. "Wir sind angehört worden, es sind einige unserer Vorstellungen in die Novelle eingeflossen - leider nicht alle. Ich denke, wir können damit dennoch ganz gut leben", sagte HRK-Präsident Horst Hippler der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Flexibilität und Dynamik des Wissenschaftssystems sehe ich nicht gefährdet."
Hippler sagte über die schwarz-rote Gesetzesnovelle: "Dass etwa Vertragslaufzeiten künftig an die Laufzeiten des Qualifizierungsziels angepasst werden sollen, halte ich für sehr positiv, solange auch Abweichungen - auch im Interesse der Mitarbeiter - möglich sind." Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen würden aber mit den Regelungen für das wissenschaftsunterstützende Personal in Technik und Verwaltung in Drittmittelprojekten Probleme kriegen. "Da wird dann regelmäßig auf rechtssichere befristete Einstellungen für nur zwei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zurückgegriffen werden, und damit wird es zu größerer Fluktuation kommen."
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.7224
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.579
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.979
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.3762
-
Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichsprämie
5.408
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.253
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.216
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.661
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
3.311
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2291
-
"Ethik kann helfen, die Arbeitskultur in Unternehmen zu stärken"
20.12.2024
-
Betriebsrat wegen Drogenkonsums gekündigt
19.12.2024
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
18.12.20244
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2024
17.12.2024
-
Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice
16.12.2024
-
Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
12.12.2024
-
Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
11.12.2024
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2025
10.12.20247
-
Urlaubsabgeltung bei fortdauernden Beschäftigungsverboten
09.12.2024
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2024