Gesetzlicher Mindestlohn und Mütterrente kommen

Union und SPD haben sich auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verständigt und damit eines der strittigsten Themen der Koalitionsverhandlungen gelöst. Offen ist allerdings, wie hoch die einheitliche Lohnuntergrenze sein soll und wann sie startet. Die SPD fordert bundesweit 8,50 EUR pro Stunde.
Die Verhandlungsführer der Koalitions-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU) und Andrea Nahles (SPD), verständigten sich am Montag in Berlin außerdem auf die umstrittene Mütterrente sowie eine ausreichende Rente für Geringverdiener. Die Milliarden teuren Renten-Pläne stehen allerdings noch unter Finanzierungsvorbehalt. Endgültig entschieden wird daher erst in der finalen Runde voraussichtlich Ende November.
Damit haben sich Union und SPD - fast zwei Monate nach der Bundestagswahl - erstmals auf große Vorhaben eines schwarz-roten Regierungsbündnisses verständigt. Ökonomen warnen vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, auch die Bundesbank. Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnen zudem einen Griff in die Rentenkasse zur Finanzierung der Milliarden-Pläne strikt ab.
Über die Einigung der Unterhändler soll heute die große Koalitions-Verhandlungsrunde entscheiden. Das Gremium mit mehr als 70 Vertretern tagt zum sechsten Mal. Es stimmt dann auch über die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Führungsetagen der Wirtschaft und Erleichterungen bei der Pflege von Angehörigen ab.
Darüber hinaus soll einen Rechtsanspruch für eine Familienpflegezeit geben. Arbeitnehmern wird zur Pflege Angehöriger eine zehntägige Auszeit zugestanden, in der sie weiter bezahlt werden. Ein «Elterngeld Plus» soll Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten ein Elterngeld in Kombination mit einem Teilzeitjob ermöglichen.
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