Langzeitarbeitslosigkeit: Arbeitgeber nutzen staatliche Förderung
Seit Januar ist das Teilhabechancengesetz ist Kraft – und die neuen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose scheinen zu greifen. Es sei gelungen bis Ende Juni 21.300 Langzeitarbeitslose in öffentlich geförderte Jobs zu vermitteln, berichtete BA-Vorstandschef Detlef Scheele in einem dpa-Interview. Er bezeichnete das Jobprogramm, bei dem Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen Lohnkostenzuschüsse winken, als "Erfolgsgeschichte". Bereits nach einem halben Jahr sei man etwa bei der Hälfte der erwarteten Beschäftigungsverhältnisse angelangt.
Langzeitarbeitslose: Jobs finanzieren statt Arbeitslosigkeit
Durch das Teilhabechancengesetz gibt es seit Beginn des Jahres zwei neue Arbeitsmarktinstrumente, die sich an zwei unterschiedliche Zielgruppen richten. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse, wenn sie Personen der Zielgruppen einstellen.
Instrument 1 – Teilhabe am Arbeitsmarkt: Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sind, innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Grundsicherung (also Arbeitslosengeld II) bezogen haben und dabei allenfalls kurz beschäftigt waren. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug gelten machen. Von den Jobcentern erhalten die Betroffenen zusätzlich ein begleitetes Coaching, um ihnen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern.
Lohnkostenzuschuss bei Langzeitarbeitslosigkeit: 100 Prozent Förderung für zwei Jahre
In den ersten beiden Jahren können Unternehmen, die Mitarbeiter dieser Zielgruppe einstellen, mit 100 Prozent des Mindestlohns gefördert werden. Es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.
Bis zu den Änderungen durch das Teilhabechancengesetz gab es eine solche fünfjährige Förderung von besonders langjährigen Hartz-Beziehern nicht. Zwar existierten bereits weitere Förderprogramme für Langzeitarbeitslose – etwa finanziert durch den Europäischen Sozialfonds. Nun profitieren die Betroffenen aber von einer per Gesetz dauerhaft festgeschriebenen Förderung.
Förderung bei zweijähriger Arbeitslosigkeit
Instrument 2 – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Stellen Unternehmen Mitarbeiter ein, die mindestens zwei Jahren ohne Arbeit sind, fließt für 24 Monate ein Lohnkostenzuschuss – im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten Arbeitslohns.
Bis zu dieser seit Jahresbeginn geltenden Änderung gab es eine ähnliche Förderung – bereits ab mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit. Damals mussten jedoch zwei zusätzliche „Vermittlungshemmnisse“, wie zum Beispiel gesundheitliche Probleme oder hohes Alter, vorliegen. Ende 2018 erhielten knapp 7.000 Menschen diese Förderung.
Langzeitarbeitslose: Übergang in normale Beschäftigung bleibt das Ziel
Der Übergang in eine normale Beschäftigung bleibt auch mit dem neuen Teilhabechancengesetz das Ziel. Die Betroffenen sollen die Chance bekommen, am Arbeitsleben und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb sollen Betroffene neben der geförderten Beschäftigung auch durch Coaches betreut werden, Weiterbildung und betriebliche Praktika erhalten.
Private Arbeitgeber nutzen Förderung
BA-Chef Scheele zeigte sich insbesondere erfreut, dass nicht nur öffentliche Arbeitgeber das Jobprogramm nutzten. In manchen Arbeitsagenturbezirken stammten bis zu 70 Prozent der angebotenen Stellen von privaten Arbeitgebern. Die Jobcenter hätten mit den neuen Förderungen endlich ein Instrument, das über die bisher häufig eingesetzten Möglichkeiten, wie etwa Bewerbungstrainings, hinausgehe.
Mehr zum Thema:
- Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro
- Mindestlohn: Ausnahmen für Langzeitarbeitslose ungenutzt
- Arbeitslos und Minijob: Das müssen Sie beachten
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.7224
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.579
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.979
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.3762
-
Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichsprämie
5.408
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.253
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.216
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.661
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
3.311
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2291
-
"Ethik kann helfen, die Arbeitskultur in Unternehmen zu stärken"
20.12.2024
-
Betriebsrat wegen Drogenkonsums gekündigt
19.12.2024
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
18.12.20244
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2024
17.12.2024
-
Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice
16.12.2024
-
Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
12.12.2024
-
Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
11.12.2024
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2025
10.12.20247
-
Urlaubsabgeltung bei fortdauernden Beschäftigungsverboten
09.12.2024
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2024