Neue EU-Mindestlohn-Richtlinie ist in Kraft

Die im Vorfeld stark umstrittene EU-Mindestlohnrichtlinie ist im Oktober 2022 verabschiedet worden. Einheitliche Mindestlöhne in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sollen die Bezahlung von Millionen Beschäftigten deutlich verbessern. Die Umsetzung soll bis zum Jahr 2024 erfolgen.

Die neue EU-Mindestlohnrichtlinie ist im Oktober 2022 verabschiedet worden und mittlerweile in Kraft getreten. Die neue Richtlinie gibt vor, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Außerdem ist vorgesehen, dass die EU-Mitglieder Aktionspläne aufstellen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt. Die Richtlinie legt allerdings kein gemeinsames europäisches Mindestlohnniveau fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten auch nicht zur EU-weiten Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Ziel der Richtlinie ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU durch angemessene Mindestlöhne am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.

Unterstützung von Tarifverhandlungen und Schutz durch angemessene Mindestlöhne

Mindestlohnschutz besteht bereits bisher, wenn auch nicht in allen Ländern flächendeckend, in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Entweder durch gesetzliche Mindestlöhne und Tarifverträge oder ausschließlich durch Tarifverträge. Der tarifvertraglich garantierte Mindestlohnschutz in Niedriglohnberufen ist im Allgemeinen angemessen. Allerdings sind nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch Mindestlöhne geschützt und dort, wo gesetzliche Mindestlöhne existieren, haben sie in der Vergangenheit nicht immer mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten.

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, hier durch einen EU-Rahmen für die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Abhilfe zu schaffen, gleichzeitig Tarifverhandlungen bei der Lohnfestsetzung zu fördern und den wirksamen Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Mindestlohnschutz zu verbessern. Die nationalen Gepflogenheiten und Zuständigkeiten sowie die Autonomie der Sozialpartner sollen dabei in vollem Umfang gewahrt werden.

Was sieht die Mindestlohnrichtlinie vor?

Die wichtigsten Elemente sind:

  • Förderung und Erleichterung von Tarifverhandlungen über Löhne: Mit der Richtlinie werden Tarifverhandlungen in allen Mitgliedstaaten unterstützt, da in Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung der Anteil der Geringverdienenden und die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestlöhne höher sind. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 Prozent beträgt, in der Richtlinie aufgefordert, einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen zu erstellen.
       
  • Vorgabe der Bedingungen für die Festlegung und Aktualisierung gesetzlicher Mindestlöhne: Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen müssen einen soliden Governance-Rahmen für die Festlegung und Aktualisierung von Mindestlöhnen schaffen. Dieser Rahmen umfasst:
     
    • Kriterien für die Festlegung der Mindestlöhne (wie Kaufkraft, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der Löhne und nationale Produktivität),
    • indikative Referenzwerte für die Bewertung der Angemessenheit der Mindestlöhne,
    • regelmäßige und rechtzeitige Aktualisierungen der Mindestlöhne,
    • die Einrichtung von Beratungsgremien, an denen sich die Sozialpartner beteiligen,
    • die Begrenzung von Variationen und Abzügen der gesetzlichen Mindestlöhne auf Fälle, in denen dies objektiv durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und
    • eine wirksame Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung und Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns.
  • Bessere Überwachung und Durchsetzung des Mindestlohnschutzes: Alle Mitgliedstaaten müssen Daten über die Abdeckung und Angemessenheit des Mindestlohns erheben und sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Streitbeilegungsverfahren und Anspruch auf Rechtsbehelfe haben. Die Einhaltung und wirksame Durchsetzung der Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich vom Zugang zum Mindestlohnschutz profitieren und ein fairer Wettbewerb für die Unternehmen im Binnenmarkt auf der Grundlage hoher Sozialstandards und einer hohen Produktivität gewährleistet ist.

Deutscher Mindestlohn erfüllt Bedingungen größtenteils

In Deutschland wurde der Mindestlohn zuletzt am 1. Oktober auf 12,00 Euro erhöht. Den Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015, seitdem stieg er stetig an. Normalerweise wird er in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt, nur die einmalige Erhöhung auf 12 Euro erfolgte ausnahmsweise per gesetzlicher Regelung.

Damit hat Deutschland einen der höchsten Mindestlöhne in der EU und erfüllt zurzeit - was den Mindestlohn angeht - größtenteils die Vorgaben der EU-Richtlinie. Die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerte von 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns sind damit noch nicht erreicht. Auch müssten die in der EU-Richtlinie genannten Kriterien möglicherweise in das Mindestlohngesetz übernommen werden. 

Tarifbindung weit weg von der Zielvorgabe

Betroffen wäre Deutschland allerdings vom Vorhaben der Richtlinie, die Tarifbindung in den EU-Ländern zu erhöhen. Die von der Richtlinie angestrebte Tarifbindungsquote von 80 Prozent wird hierzulande weit verfehlt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie zuletzt bundesweit bei gerade einmal 44 Prozent. Im Westen des Landes ist die Quote etwas höher, in den neuen Bundesländern liegt sie noch deutlich niedriger. Insgesamt ist die Tarifbindung in Deutschland bereits seit Jahren rückläufig.


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Schlagworte zum Thema:  Mindestlohn, EU-Richtlinie