Deutschlands Zukunft gestalten. Unter diesem Motto wurde der Koalitionsvertrag der „GroKo“ im Jahr 2013 veröffentlicht. In den Bereichen Sozialversicherung und Entgeltabrechnung sollte diese Gestaltung hauptsächlich durch Verbesserungen und Reformen bei der Rente und der Pflegeversicherung erfolgen.
Koalitionsvertrag 2013: Soziale Sicherheit
Durch den demografischen Wandel war der Erhalt der sozialen Sicherheit im Alter einer der zentralen Punkte der Bundesregierung. Um die Rentenversicherung zu stärken hatte die große Koalition das Ziel Anreize zu schaffen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und über ihre Steuern und Sozialbeiträge die finanzielle Basis der Alterssicherungssysteme stärken.
Flexirentengesetz zur sozialen Sicherheit im Alter
Mit dem Flexirentengesetz wurden neue, veränderte Rahmenbedingungen für das Arbeiten neben dem Rentenbezug bis zur Altersgrenze festgelegt. Die folgenden Bereiche wurden dabei aufgenommen und von der Regierung umgesetzt:
- Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts
- Änderung der Rentenversicherungspflicht bei Bezug einer Vollrente
- Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation
- Änderung in der Arbeitslosenversicherung und Rentenmitteilung
Das Flexirentengesetz bringt auch Änderungen in der Entgeltabrechnung und bei den Minijobs mit sich. Zum Beispiel ist ab 1. Januar 2017 der neue Personengruppenschlüssel 120 anzuwenden. Außerdem sind Altersvollrentner in einem 450-Euro-Minijob bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig.
Arbeiten bis 67 gestalten: Rentenalter
Zum 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket der großen Koalition in Kraft. Damit wurde die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitert. Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Weitere Inhalte des Rentenpakets waren Verbesserungen bei Renten für ältere Mütter und mehr Leistungen für Erwerbsgeminderte.
Prävention und Gesundheitsförderung
Ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten war die Verabschiedung des Präventionsgesetzes. Insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung sollte unter Einbezug aller Sozialversicherungsträger gestärkt werden. Das im Juli 2015 vom Bundesrat beschlossene Präventionsgesetz bezweckt eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und mehr Impfschutz für die 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.
Finanzierung der Krankenversicherung
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages sah die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung gut aus. Dennoch wurde prognostiziert, dass im Jahr 2015 die Ausgaben des Gesundheitsfonds die Einnahmen übersteigen würden. Aus diesem Wissen heraus wurde mit der GKV-Finanzreform der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag. Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen, müssen ab diesem Zeitpunkt die fehlenden Mittel über einen individuellen Zusatzbeitrag abdecken.
Eine aktuelle Übersicht aller Zusatzbeiträge der Krankenkassen.
Reform der Pflegeversicherung
Die Reform der Pflegeversicherung war mit eine der umfangreichsten Reformen dieser Legislaturperiode. Der Leistungsanspruch, die Finanzierung und die Organisation der Pflegeversicherung sollten laut Koalitionsvertrag angegangen werden. Die entsprechende Reform gliederte sich in drei Pflegestärkungsgesetze auf.
Pflegestärkungsgesetz I
Zum 1. Januar 2015 trat das erste von drei Pflegestärkungsgesetzen in Kraft. Neu geregelt wurde, dass alle Pflegeleistungsbezieher einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Ein Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngruppen und die Verbesserung der Betreuungsrelation in Pflegeeinrichtungen waren ebenfalls Inhalte des PSG I. Neben diesen Maßnahmen wurden die Pflegeleistungen auch dynamisiert.
Pflegereform: Die weiteren Pflegestärkungsgesetze
Zwei Jahre später, zum 1. Januar 2017 wurde das PSG II eingeführt. Im Fokus standen folgende Punkte:
- Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade
- Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit für Pflegepersonen
- Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen
- Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung
- Leistungsanpassungen bei ambulanter Pflege
- Anspruch auf Pflegehilfe in bei vollstationärer Pflege
Das PSG III, welches ebenfalls am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hatte die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort durch Stärkung der Kommunen in den Mittelpunkt gestellt. Weiterer Inhalt war die Angleichung der Pflegeversicherung an das Recht der Sozialhilfe. Einen Überblick zum PSG III und ein Fazit zur gesamten Reform der Pflegeversicherung finden Sie hier.