Ranking: Arbeitsrechtskanzleien rücken näher zusammen

Der Juve-Verlag zeichnet jährlich die besten Anwaltskanzleien aus – auch im Bereich Arbeitsrecht. Unser Autor Silvio Fricke vergleicht die Auszeichnung 2015 mit der des Vorjahrs. Dabei zeigt er objektive Veränderungen des Rankings, zieht aber auch subjektive Schlüsse aus der aktuellen Einordnung.

Der Blick auf das Arbeitsrechts-Ranking im neuen Juve-Handbuch zeigt: Wenn es denn einen objektiv ablesbaren Trend gibt, dann ist es jener der Verdichtung. So wurden 2015 die zehn Gruppenfenster (sogenannte "Tiers"), in die die Kanzleien je nach bewerteter Qualität eingeordnet sind, auf acht reduziert. Das scheint sinnvoll und überfällig. Bei 42 Kanzleien im Ranking – die absolute Anzahl ist unverändert zum vergangenen Jahr – war es wohl auch für die Juve-Redaktion nur schwer zu erklären, weshalb nun ausgerechnet zwei dieser Kanzleien trennscharf und unverrückbar beispielsweise das siebte "Tier" bilden sollen.

Denn letztlich tut sich die Redaktion zunehmend schwer mit dem Ranking. Das ist bei der sowohl quantitativen als auch qualitativen Verbesserung des Beratungsangebots am arbeitsrechtlichen Kanzleimarkt kein Wunder. Die Verdichtung in weniger "Tiers" ist also nur konsequent, sofern die absolute Zahl der Kanzleien im zentralen Ranking nicht spürbar vergrößert wird. Übrigens: ein zweites Ranking am Ende des Arbeitsrechtskapitels nennt weitere sogenannte "renommierter Kanzleien“ im Arbeitsrecht. Ob diese weitere Liste die Bewertungen leichter macht?

Das neue erste Gruppenfenster

Die Veränderung der Gruppenfenster erweitert die Spitze im Ranking: Die ersten beiden "Tiers" sind nun zusammengelegt. Mit Allen & Overy, CMS Hasche Sigle, Freshfields Bruckhaus Deringer, Gleiss Lutz und Kliemt & Vollstädt befinden sich nun fünf Kanzleien an der Spitze, lediglich Baker & McKenzie hat den Sprung in das neue "Tier" 1 nicht geschafft.

Die Zusammenlegung scheint sinnvoll. Eine Aufteilung in zwei Gruppenfelder – wie in den vergangenen Jahren geschehen – und ein daraus resultierender regelmäßiger Wechsel einer oder zweier Kanzleien nach oben beziehungsweise unten,  war nicht mehr länger – gegenüber Markt und Kanzleien – zu rechtfertigen. Gerade im Arbeitsrecht, in dem sich durch Neu- und Ausgründungen die Zahl der Anbieter regelmäßig vergrößert, ist es wohl nicht mehr halt- und nachvollziehbar, die Spitze des Rankings auf nur zwei bis drei Kanzleien zu begrenzen.

Auch Zusammenfassung im Mittelfeld führt zu Verschiebungen

Der Trend der Verdichtung zeigt sich auch im Ranking-Mittelfeld: das bisherig sechste und siebte Gruppenfenster sind zusammengeführt. Dadurch finden sich nun Hengeler Müller und Linklaters zusammen mit Greenfort und Laborius Schrader Siebert Thoms Klagges in einem neuen (jetzt fünften) Gruppenfenster wieder. Der numerische Aufstieg der beiden erstgenannten Kanzleien um zwei Felder wird somit durch die beschriebenen Zusammenfassung unterstützt.

Unabhängig vom neuen Zuschnitt der Gruppenfenster halten sich die echten Sprünge nach oben in Grenzen. Als größter "Profiteur" im aktuellen Ranking kann Seitz mit einem Sprung aus dem "Tier" 4 in ein ebenfalls leicht vergrößertes "Tier" 2 angesehen werden. Für die aktuell von Juve gekürte "Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht" ein nachvollziehbarer Aufstieg. Aber auch Luther (bisher im fünften Gruppenfenster, jetzt in "Tier" 3) oder DLA Piper und Pusch Wahlig (beide bisher in "Tier" 6, jetzt in "Tier" 4) sind auf dem Weg nach oben.

In die gegengesetzte Richtung ging es für Clifford Chance – aus dem vierten Gruppenfenster von zehn in "Tier" 5 von acht – und für Raue aus dem sechten in das siebte Gruppenfenster.

Neuankömmlinge und Streichungen

Gänzlich verschwunden aus dem Ranking sind Kasper Knacke, Bird & Bird sowie Esche Schümann Commichau. Dafür haben als Neuankömmlinge den Weg ins achte Gruppenfenster gefunden: Norton Rose Fulbright, Schweibert Leßmann & Partner sowie Watson Farley & Williams.

Beim Blick auf die Neuankömmlinge ist nicht die große Anzahl an Boutiquen erkennbar, die gerade im Arbeitsrecht immer häufiger entstehen und etablierten (Groß-)Kanzleien spürbar Marktanteile - in diesem Fall Rankingplätze – wegschnappen (wollen). Auch der im Handbuch selbst beschriebene „Vormarsch der Boutiquen“ im Arbeitsrecht ist bei genauer Betrachtung des aktuellen Rankings nicht erkennbar. In diesem Zusammenhang sei nur auf DLA Piper, Linklaters und Hengeler Mueller verwiesen.

Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass ausschließlich Boutiquen angreifen können. Das ändert sich auch nicht, nur weil es immer und immer wieder behauptet wird. Dass der Wettbewerb zunimmt, steht außer Frage – doch das gilt schon längst und gleichermaßen auch für inzwischen gestandene Boutiquen im Arbeitsrecht.      

Konsequenz: Berater regelmäßig prüfen

Bleibt am Ende die Frage, ob das Ranking dem eigenen Anspruch einer Art Orientierungshilfe für Markteilnehmer, die auf der Suche nach arbeitsrechtlicher Beratung sind oder bestehende Arbeitsbeziehungen überprüfen wollen, gerecht wird. Ich meine: ja. Allerdings werden die Auswahlprozesse späterer Mandanten dadurch nicht einfacher. Denn die Verdichtung fordert dazu auf, sich mehr Gedanken bei der Kanzleiauswahl zu machen. Womöglich ist auch die Prüfung mehrerer Kandidaten – in viel kürzeren regelmäßigen Abständen als bisher - inzwischen der aus Sicht der Unternehmen wünschenswerte Normalzustand.

So weit weg vom allgemeinen Marktgefühl liegt das Ranking im Allgemeinen jedenfalls nicht. Natürlich gibt es aus Sicht des einzelnen Betrachters – vor allem, wenn dieser oder dessen Kanzlei selbst genannt ist – je nach Lage des eigenen Namens innerhalb des Ranking kritisches oder zustimmendes Feedback. Das wird sich jedoch nicht ändern. Daher, liebe Kanzleien: Auf zum nächsten Juve-Bericht!


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