Geringere Abfindungszahlungen für Frauen in Ostdeutschland
Oftmals erhalten Arbeitnehmer zum Ende ihrer Beschäftigung eine Abfindungszahlung vom Arbeitgeber. In den meisten Fällen wird die Abfindung vom Arbeitgeber freiwillig oder nach einer gerichtlichen Entscheidung gezahlt. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht. (Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie in der News: Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?).
Die Höhe der Abfindungszahlung variiert offenbar stark je nach geografischer Lage des Arbeitgebers und dem Geschlecht des Mitarbeiters. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der Kanzlei Chevalier, die hierfür 1.268 interne Abfindungsdaten ausgewertet hat.
Starkes Ost-West-Gefälle bei Abfindungshöhe
Die interne Analyse der Abfindungsdaten hat starke regionale Unterschiede bei der Höhe der Abfindungszahlung aufgezeigt. Auch dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung wird ein eindeutiges Ost-West-Gefälle deutlich. Beschäftigte in Deutschland erhalten eine Abfindung von durchschnittlich 14.300 Euro. Während der Durchschnitt im Westen bei 15.800 Euro liegt, sind es im Osten (inklusive Berlin) lediglich 8.000 Euro. Somit zahlen Arbeitgeber in Ostdeutschland ihren Beschäftigten durchschnittlich rund 49 Prozent weniger Abfindung als in Westdeutschland. Das Schlusslicht bildet Sachsen: Hier werden mit durchschnittlich 4.000 Euro die geringsten Abfindungssummen gezahlt. Die großzügigste Abfindung mit durchschnittlich 22.400 Euro wird hingegen in Hessen gezahlt.
Absolute Abfindung von Frauen etwa 43 Prozent niedriger
Die Auswertung zeigt auch, wie geschlechtsspezifisch die Höhe der Abfindungszahlung ist: Frauen erhalten durchschnittlich 10.000 Euro Abfindung, Männer erzielen dagegen bis zu 17.600 Euro im Durchschnitt. Damit erhalten Frauen rund 43 Prozent weniger Abfindungssumme als Männer. Der Grund liegt hier laut Kanzlei Chevalier auch in der in Deutschland immer noch existenten Gender Pay Gap, wonach Frauen oftmals für die gleiche Arbeit weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen erhalten. Das Statistische Bundesamt gibt den Verdienstunterschied aktuell mit circa 20 Prozent an. Da bei jeder Abfindung das Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt wird, wirkt sich die Lohnlücke auch auf die Höhe der Abfindung aus, sodass Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen deutlich schlechter abschneiden.
Betriebszugehörigkeit und Abfindungshöhe
Neben dem Gehalt setzen sich die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Höhe der Abfindung auch bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit fort. Hier hat die Analyse ergeben, dass sich die Abfindungssummen bei Männern und Frauen in den ersten fünf Jahren zunächst gleichen. Dies ändert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit: So bekommen Frauen nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit nur rund 23.400 Euro Abfindung, wogegen Männer mit rund 40.200 Euro Abfindung fast das Doppelte erhalten.
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