Doppelbesteuerungsabkommen
Das Besteuerungsrecht für Schweizer Grenzgänger steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu. Dafür braucht es allerdings eine Ansässigkeitsbescheinigung, für die ab 2024 neue Vordrucke aufgelegt worden sind. Kehren Arbeitnehmende berufsbedingt nicht an den Wohnsitz zurück, entfällt bei mehr als 60 Tagen das dortige Besteuerungsrecht. Deutschland und die Schweiz haben vereinbart, dass Tage im Homeoffice nicht als sogenannte Nichtrückkehrtage zählen.
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