Advertorial: bAV-Haftungsrisiken für Arbeitgeber

Arbeitgeber können bei der bAV schnell in die Haftung geraten – selbst, wenn in der internen bAV-Verwaltung alles vorbildlich läuft. Erschreckend viele bestehende bAV-Verträge beinhalten Klauseln, die Schäden in Millionenhöhe anrichten können. Lesen Sie mehr zu den Risiken und wie Sie sie abwenden.

Wir sprechen viel über bAV als Benefit – und das durchaus zu Recht. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die betriebliche Altersvorsorge enorme Risiken für Arbeitgeber bergen kann. Deshalb ist es wichtig, ganz genau hinzuschauen. Es gibt verschiedene Risiko-Quellen, die bAV-Haftungsfälle für Arbeitgeber hervorbringen können.

Quellen für bAV-Haftungsrisiken: unternehmensintern und -extern

Häufig passieren Fehler im Aufbau und den Prozessen bis hin zur bAV-Verwaltung innerhalb des eigenen Unternehmens. Beispiele dafür sind: keine oder veraltete Versorgungsordnung, fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarungen, keine arbeitsrechtlich sauberen Beratungsprotokolle. Häufig wird die Informationspflicht gemäß Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) nicht erfüllt und auch die bAV-Zuschüsse werden allzu oft falsch berechnet. Viele Personalabteilungen müssen ihre bAV darüber hinaus noch mit unübersichtlichen, fehleranfälligen Excel-Tabellen verwalten, was das Fehlerrisiko weiter erhöht.

Doch die Ursachen für teure Haftungsfälle liegen bei Weitem nicht immer im eigenen Unternehmen. Ein weiteres Risiko sind mangelhafte Klauseln in bAV-Verträgen, deren Gefährlichkeit auf den ersten Blick oft gar nicht ersichtlich ist, wie zum Beispiel Treuhänderklauseln bei Rentenfaktoren.

bAV-Experten warnen: 50% aller bAV-Verträge mangelhaft!

Unabhängige bAV-Berater kritisieren schon lange die Praxis vieler Versicherer, fragwürdige Klauseln in die bAV-Verträge einzubauen. Branchen-Experte Andreas Brand befasst sich seit 30 Jahren mit der betrieblichen Altersvorsorge: „Meiner Erfahrung nach ist etwa die Hälfte aller bAV-Verträge mangelhaft. Der Großteil davon entfällt auf mangelhafte Bedingungen und Vertragsklauseln, wie zum Beispiel weiche Rentenfaktoren. Das betrifft vor allem Verträge, die innerhalb der letzten 10 Jahre geschlossen wurden oder aktuell angeboten werden. Wir sehen das in der täglichen Arbeit bei BRANDCONSULT immer wieder, wenn Neukunden zu uns kommen und wir die bestehenden bAV-Versorgungen prüfen. Das Haftungsrisiko ist hoch und der potenzielle finanzielle Schaden enorm.“

Arbeitgeber haften bei bAV für Rentenkürzungen

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie zahlen 30 Jahre lang in eine betriebliche Altersvorsorge ein, die Ihnen eine Rente von 250,- Euro im Monat garantiert. Die Rendite ist gut und Ihr angelegtes Kapital verdoppelt sich. Zu Recht erwarten Sie nun eine Rente in Höhe von 500,- Euro. Zum Renteneintritt bekommen Sie aber trotzdem nur die garantierte Rente von 250,- Euro. Der erste Gedanke: Bestimmt nur ein Buchungsfehler!

Ein paar Anrufe später ist klar: Nein, leider nicht – die Vertragsbedingungen erlauben dem Versicherer diese Kürzung. Und tatsächlich wurde diese Option in der Vergangenheit auch schon mehrfach von Versicherern genutzt; sowohl von kleinen als auch großen Anbietern. Ist das fair? Nein, unserer Meinung nach nicht. Wahrscheinlich geht der Fall vor Gericht und mit großer Wahrscheinlichkeit haftet am Ende der Arbeitgeber für den Schaden – und zwar nicht nur für diesen einen bAV-Vertrag, sondern für alle bAV-Verträge mit dieser Klausel in seinem Unternehmen.


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Praxisbeispiel: Rentenlücke hätte Arbeitgeber 8,7 Mio. Euro gekostet

bAV-Experte Andreas Brand gibt uns ein Praxisbeispiel aus seinem Arbeitsalltag: „Eine Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat kann sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro aufsummieren – für viele Firmen wäre das der Ruin. Dieses Risiko zu kennen und nicht zu handeln, wäre fahrlässig." Kalkulationsgrundlage für diese Summe ist der Versichererbarwert, also der Betrag, den der Arbeitgeber einem Versicherer bezahlen müsste, damit dieser die Rentenverpflichtungen übernimmt. Die Alternative wäre: Das Unternehmen zahlt die Differenz selbst und muss dafür entsprechende Pensionsrückstellungen bilden, was in aller Regel zu einer erheblichen Verschlechterung der Bilanzzahlen führt.

bAV ist für die HR-Abteilung oft ein undankbares Thema

Wenn Sie jetzt ein gewisses Unbehagen spüren, weil die bAV in Ihrem Unternehmen bisher eher stiefmütterlich behandelt wird, seien Sie versichert: So wie Ihnen geht es vielen HR-Profis. Ressourcen sind knapp und die bAV-Verwaltung frisst unglaublich viel Zeit. Häufig werden noch händisch Papierakten und Excel-Tabellen gepflegt. Da ist das Fehlerpotenzial hoch. Innerhalb eines Unternehmens gibt es oft Dutzende verschiedener bAV-Verträge von unterschiedlichen Versicherern – alle mit eigenen, komplexen Versicherungsbedingungen, die selbst Branchen-Experten mitunter mehrfach lesen müssen, um die versteckten Fallstricke zu erkennen. Da ist es nur allzu verständlich, vor dem Thema zurückzuscheuen. Doch je länger Risiken ignoriert werden, desto größer wird die Gefahr. Sie müssen handeln. Das Gute ist: Sie müssen das nicht allein tun, sondern können sich externe Unterstützung holen.

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Gute bAV-Berater unterstützen und schützen HR

Unsere Empfehlung: Der bAV-Berater, den Sie sich für ein solches Projekt ins Haus holen, sollte über langjährige Erfahrung im Thema bAV sowie entsprechende hochwertige Qualifikationen verfügen und als freier bAV-Makler arbeiten. Fragen Sie nach, mit welchen Versicherern er Vermittlungsverträge hat: Er sollte möglichst den kompletten Markt abdecken, denn nur so kann er wirklich unabhängig und ausschließlich mit Fokus auf Ihre Interessen beraten. Nicht nur fachlich, auch menschlich sollten bAV-Consultants entsprechend versiert sein, denn hier geht es auch um Ihre firmeninterne Reputation: Niemand möchte gern der Überbringer schlechter Nachrichten sein. Richtig gehändelt hingegen wird die Geschäftsführung Ihnen dankbar sein, dass Sie ein großes Risiko erkannt und eine Lösung gefunden haben, bevor daraus für den Arbeitgeber teure Haftungsfälle wurden.

bAV bedeutet Verantwortung und braucht Vertrauen

Am Ende des Tages geht es nicht allein um Haftungsrisiken und die Zahlen in der Bilanz. Es geht auch um soziale Verantwortung, denn Ihre Mitarbeitenden verlassen sich darauf, dass die betriebliche Altersvorsorge sicher ist. Diese soziale Verantwortung ist etwas, was auch den bAV-Profi Andreas Brand antreibt: „Wir bieten unsere bAV-Risikoanalyse kostenlos an, denn wir finden: Jeder verdient Sicherheit in puncto Altersvorsorge. Hier geben wir zunächst eine Einschätzung anhand eines Ampel-Codes: Grün (= Alles OK, weiter so!), Gelb (= Leicht zu behebende Mängel, Handlungsbedarf!) oder Rot (= Schwerwiegende bAV-Haftungsrisiken, dringender Handlungsbedarf!) und erarbeiten individuell passende Lösungen für unsere Kunden.“

„Dabei übernehmen wir immense Verantwortung gegenüber den Unternehmen und den Mitarbeitenden – und auch gegenüber den HR-Profis, die sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir sind stolz darauf, jedes Jahr tausende Haftungsrisiken für unsere Neukunden aufzulösen und unsere Klienten auf dem kompletten Weg von der ersten Analyse bis zur langfristigen, rechtssicheren bAV-Verwaltung begleiten zu können."

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