Jeder zweite Beschäftigte wurde schon sexuell belästigt
Wie verbreitet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist, hat die repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben, die diese Woche veröffentlicht wurde. Unter sexuelle Belästigung fallen dabei neben anzüglichen Bemerkungen und Handlungen wie das Zeigen von Nacktbildern auch ungewünschte Berührungen. Mit Kollegen, die sie gegen ihren Willen berühren, haben der Studie zufolge schon zwanzig Prozent der Frauen und zwölf Prozent der Männer Erfahrungen gemacht.
Dass diese Art der Belästigung aber nicht zwangsläufig zur Kündigung führt, hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Bei dem Fall vor dem BAG hatte ein männlicher Arbeitnehmer einer Kollegin anzügliche Komplimente gemacht und ihr an den Busen gegriffen.
"Setz dich auf meinen Schoß": Belästigung oder nicht?
Die nun vorliegende Studie zeigt auch, wie unterschiedlich Menschen sexuelle Belästigung wahrnehmen. So gaben etwa immerhin 13 Prozent der Männer gaben, aus ihrer Sicht seien Sprüche wie "Setz dich auf meinen Schoß" gar keine Belästigung. Bei den Frauen sahen das weniger, nämlich nur acht Prozent, so.
Zudem ergab die Studie auch einen entscheidenden Unterschied zwischen sexueller Belästigung bei Frauen und Männern: Während Männer meist von einem Täter der gleichen Hierarchiestufe belästigt würden, gebe es bei weiblichen Opfern meist ein Hierarchiegefälle zwischen Täter und Opfer, sagt Frank Faulbaum vom Sozialwissenschaftlichen Umfrageinstitut der Universität Duisburg.
Lösungsansatz: Verlängerung der Anzeigefrist
Die Ergebnisse der Befragung fließen ein in die Arbeit einer von der Antidiskriminierungsstelle berufenen Expertenkommission. Vorsitzende sind die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, und der ehemalige Berliner Bürgermeister, Klaus Wowereit.
Die Kommission soll bis Dezember Gesetzesänderungen und andere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung im Job vorschlagen. Dazu könnte laut Allmendinger eine Verlängerung der Zweimonatsfrist gehören, die bei der Anzeige derartiger Vorfälle gilt. Gerade Frauen, die sich in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis befinden, schrecken meist davor zurück, Belästigungen zu melden.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
2.216
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.547
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.425
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.387
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.357
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.357
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
978
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
680
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
463
-
Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
441
-
Wie KI dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz schaden kann
15.11.2024
-
"Wir sollten uns größere Sprünge zutrauen"
14.11.2024
-
Wie der Führungswechsel im Mittelstand gelingen kann
13.11.2024
-
"Im MBA-Markt ist noch viel Musik drin"
13.11.2024
-
KMU mit Fortschritten bei der HR-Digitalisierung
12.11.2024
-
Flipped Classroom in Corporate Trainings: Evaluation eines Pilotprojekts
07.11.2024
-
Über Fröhlichkeit und Zuversicht in der Führung
06.11.2024
-
MINT-Fachkräftelücke bedroht Innovationsfähigkeit
06.11.2024
-
Immer mehr Masterstudiengänge
06.11.2024
-
Ausländische Fachkräfte in Engpassberufen
05.11.2024