So mindern Sie die Infektionsgefahr im Großraumbüro
Der Schutz vor Ansteckung und die deshalb zu ergreifenden Maßnahmen und Verhaltensregeln in Unternehemensgebäuden werden das Arbeitsleben noch viele Monate beeinflussen. Als Richtschnur für das von jedem Unternehmen umzusetzende Hygienekonzept dient der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dessen teilweise nicht immer eindeutigen Regelungen sind durch die neuere "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" konkretisiert worden. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) hat daraus praxisnahe Empfehlungen für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen erarbeitet.
Corona-Regeln im Großraumbüro: Abstand und Hygiene sind Pflicht
Bei der Rückkehr an den Büroarbeitsplatz lauten die wichtigsten Regeln weiterhin Abstand und Hygiene. Hier geben die genannten Arbeitsschutzstandards des Arbeitsministeriums den Rahmen vor. Unter anderem soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Außerdem ist die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können beziehungsweise ausreichende Schutzabstände gegeben sind.
Gerade in Gruppen- oder Großraumbüros stellt sich diese Anforderung gleichwohl als schwierig umsetzbar dar. Viele Büroräume können nicht bis zu ihrer vollen Kapazität besetzt werden, ohne dass es zu Unterschreitungen der erforderlichen Schutzabstände kommt. Daher kann es erforderlich sein, Teams in zwei Gruppen zu unterteilen, welche die begrenzte Bürofläche zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, während die jeweils andere Gruppe im Homeoffice arbeitet. Auch müssen seitliche Abgrenzungen zwischen Arbeitsplätzen und Durchgangs- sowie Verkehrswegen gewährleistet sein.
Schutz vor Infektion an den Arbeitsplätzen erhöhen
Auch die Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze sollte hinsichtlich des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Meter optimiert werden. Dabei ist das Arbeitsstättenrecht in Deutschland, welches Flächen pro Person, Arbeitsplatzmaße und Abstände definiert, schon eine gute Orientierung. Dadurch wird in vielen Büros bereits ein Großteil der Anforderungen erfüllt.
- Kann diese Abstandsregel zwischen den Arbeitsplätzen aus betriebstechnischen Gründen nicht sichergestellt werden und kommt es dann bei der Arbeitsausführung zu Kontakten, die länger als 15 Minuten dauern, sind als technische Maßnahme Abtrennungen zu installieren. Vorteilhaft ist der Einsatz transparenter Materialen, da diese den Sichtkontakt zwischen den Arbeitsplätzen erhalten und das Tageslicht nicht abschirmen.
- Auch bei gegenüber aufgestellten Schreibtischen mit der in Deutschland vorgegebenen Mindesttiefe von 80 cm ist der Mindestabstand von 1,5 Meter – je nach Körperhaltung – nicht durchgängig gewährleistet. Sollen beide Plätze genutzt werden, kann der erforderliche Schutz durch eine zusätzliche Abschirmung zwischen den Plätzen gewährleistet werden. Der obere Rand der Abtrennung muss für Sitzarbeitsplätze mindestens 1,5 Meter über den Boden reichen, für Steharbeitsplätze sowie bei Theken mit stehenden Kunden ist eine Höhe von mindestens 2,0 Meter über dem Boden erforderlich. Falls Sitz-Steh-Arbeitstische genutzt werden, sollten die Abschirmungen so angebracht werden, dass sie sich zusammen mit der Tischfläche nach oben oder unten bewegen.
- Die gleichen Anforderungen gelten auch für den Abstand zwischen benachbarten Schreibtischen. Der Standard-Arbeitsplatz hat eine Breite von mindestens 1,6 Meter. Das Arbeitsstättenrecht lässt allerdings Ausnahmen zu, so kann an in Reihe nebeneinander aufgestellten Tischen die Arbeitsplatzbreite auf 1,2 Meter verringert werden. In dem Fall müssen zum Schutz vor SARS-CoV-2 die Abstände zwischen den einzelnen Elementen vergrößert oder seitliche Abtrennungen installiert werden.
- Seitliche Abschirmungen der Arbeitsplätze zu angrenzenden Wegeflächen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Um eine ausreichende Abschirmung auf 2,0 Meter Höhe zu erreichen, können vorhandene Stellwände mit transparenten Aufsätzen aus Glas oder Kunststoff ergänzt werden.
Hygieneschutz am Arbeitsplatz langfristig ausrichten
Bei der Umsetzung der Corona-spezifischen Arbeitsschutzstandards sollte eine langfristige Ausrichtung im Fokus stehen, da diese Schutzmaßnahmen das Arbeitsleben wohl noch viele weitere Monate beeinflussen werden. Um eine fachgerechte und langfristige Umsetzung zu gewährleisten, können Unternehmen auch auf die kompetente Beratung von Büromöbelexperten wie den Quality-Office-Fachberatern zurückgreifen.
Einmal ins Büro zurückgekehrt, stellen vor allem die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten eine Herausforderung im Arbeitsalltag dar. An Orten wie Aufzügen, Küchen oder Besprechungsräumen, an denen häufig Personenansammlungen entstehen, empfiehlt das Arbeitsministerium sichere Schutzabstände und Warteflächen, die mit Klebeband markiert sind. Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sind außerdem hilfreich, um den Mindestabstand im Kontakt zu den Kollegen zu gewährleisten.
Corona-Schutz: Auf Desk-Sharing verzichten
Non-territoriale Arbeitsweisen, welche keine feste Zuordnung von Arbeitsplätzen vorsehen, erweisen sich unter den aktuellen Umständen ebenfalls als problematisch. Um einer Ansteckungsgefahr durch geteilte Büroausstattung entgegenzuwirken, sollten Unternehmen auf non-territoriales Arbeiten und Desk-Sharing in der nächsten Zeit verzichten und ihren Mitarbeitern feste Arbeitsplätze zuweisen. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitsflächen regelmäßig mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden. Tastatur und Maus sollten jeweils nur von einer Person genutzt werden und gegebenenfalls von einem Rechner zu einem anderen mitgenommen werden.
Die aktuellen Entwicklungen bedeuten aber nicht, dass die New-Work-Trends der modernen Arbeitswelt wieder durch Einzelbüros und statische Arbeitsweisen abgelöst werden. "Dass sich die Anforderungen an den Büro-Arbeitsplatz ständig dynamisch verändern, ist schon länger der Fall – und zumindest das kommt den Unternehmen in der Corona-Krise bei allen sonstigen negativen Auswirkungen zugute. Besonders das flexible Arbeiten, auch aus dem Homeoffice, wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen", betont Hendrik Hund, Vorsitzender des IBA. Umso wichtiger sei es für Arbeitgeber, weiterhin das Büro zu einem identitätsstiftenden Ort zu machen, der auch im Rahmen der aktuellen Gegebenheiten die Gemeinschaft stärkt sowie Kreativität und Kommunikation fördert.
Schmierinfektionen im Büro vermeiden
Die gemeinsame Nutzung der Büroflächen führt außerdem zu erweiterten hygienischen Anforderungen, denn an dieser Stelle ist das Risiko einer Schmierinfektion hoch. Laut einer US-amerikanischen Studie können Covid-19-Viren auf Plastik- und Stahloberflächen zwei bis drei Tage lang nachgewiesen werden. Daher ist es sinnvoll, mit den Mitarbeitern vor der Rückkehr ins Büro einige Hygiene- und Verhaltensregeln zu besprechen.
Das Bundesarbeitsministerium gibt ebenfalls einige Hinweise, welche Maßnahmen am Büroarbeitsplatz sinnvoll sind:
- Befolgen der Husten- und Niesen-Etikette (in die Armbeuge).
- Regelmäßige und gründliche Handhygiene.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von gemeinsam genutzten Flächen (z. B. Schrank- oder Türgriffe, Küchenutensilien und Knöpfe an Kopierern oder Kaffeemaschinen) sowie des persönlichen Arbeitsplatzes.
- Anstreben eines möglichst "papierlosen" Arbeitsplatzes, da Dokumente häufig durch mehrere Hände wandern – sauber und aufgeräumt bietet der Schreibtisch Viren und Bakterien kaum Lebensraum.
- Regelmäßiges Lüften, um die Zahl der Krankheitserreger in geschlossenen Räumen zu verringern.
Downloads:
SARS-CoV-2-Abeitsschutzstandard
Das könnte Sie auch interessieren:
Rückkehr ins Büro: Die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Büroarbeitsplatz
Fünf Maßnahmen zum Infektionsschutz
Corona-Warn-App: Was Arbeitgeber zum Einsatz wissen müssen
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
2.216
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.547
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.425
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.387
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.357
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.357
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
978
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
680
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
463
-
Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
441
-
Wie KI dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz schaden kann
15.11.2024
-
"Wir sollten uns größere Sprünge zutrauen"
14.11.2024
-
Wie der Führungswechsel im Mittelstand gelingen kann
13.11.2024
-
"Im MBA-Markt ist noch viel Musik drin"
13.11.2024
-
KMU mit Fortschritten bei der HR-Digitalisierung
12.11.2024
-
Flipped Classroom in Corporate Trainings: Evaluation eines Pilotprojekts
07.11.2024
-
Über Fröhlichkeit und Zuversicht in der Führung
06.11.2024
-
MINT-Fachkräftelücke bedroht Innovationsfähigkeit
06.11.2024
-
Immer mehr Masterstudiengänge
06.11.2024
-
Ausländische Fachkräfte in Engpassberufen
05.11.2024