Betriebliche Altersversorgung könnte zur Pflicht werden
Falls die Tarifpartner in Deutschland das Sozialpartnermodell (SPM) weiterhin ignorieren, könnte sich der Gesetzgeber dafür entscheiden, obligatorische Betriebsrenten einzuführen. Das sagte Georg Thurnes, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) auf der Jahresauftaktveranstaltung der Pensions-Akademie. Konkret würde das bedeuten, dass zukünftig in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung enthalten ist, die wirksam ist, solange der Mitarbeiter ihr nicht aktiv widerspricht (sogenanntes Opting-out).
Sozialpartnermodell funktioniert noch nicht
Das Sozialpartnermodell ist ein wichtiger Teil des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) vom September 2017, das zur weiten Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen sollte. Kernstück ist eine sogenannte Tarifrente, die die Sozialpartner per Tarifvertrag vereinbaren können.
Insbesondere weil der Arbeitgeber bei diesem Modell die Rendite der bAV nicht mehr garantieren muss, haben sich bisher deutsche Gewerkschaftsvertreter für das Sozialpartnermodell kaum erwärmen können. Bislang ist nur ein einziges Sozialpartnermodell über einen Haustarifvertrag umgesetzt worden, dieses Modell hat jedoch keinen Referenzcharakter.
Die Durchdringung der bAV stagniert demnach weiterhin, besonders Mitarbeiter mit niedrigeren Löhnen und in nicht tarifgebundenen Firmen haben oft keine betriebliche Versorgung abgeschlossen. „Dass das Sozialpartnermodell noch nicht zum Einsatz kommt, ist bedauerlich. Es liegt aber nicht am Modell, was ein sehr gutes ist,“ sagte Thurnes auf der Jahresauftaktveranstaltung. „Es hat eher damit zu tun, dass man Garantien so wichtig findet. Doch bei diesen Zinsen (nahe dem Nullpunkt, Anm. d. Red.) ist es unheimlich schwierig, Garantien auszusprechen und dabei gleichzeitig noch vernünftige Leistungen zu generieren.“
Regierung will 2023 die Wirkung des BRSG überprüfen
Laut Thurnes könnte der Gesetzgeber ein Obligatorium einführen, wenn sich in Sachen Sozialpartnermodell weiterhin nichts tut. „Der Druck auf die Tarifpartner ist derzeit offenbar noch nicht hoch genug, aber vielleicht ändert sich das, wenn der Gesetzgeber mit einem Obligatorium droht“, sagte er. Das Bundessozialministerium soll 2023 die Wirksamkeit des BRSG prüfen. Die Regierung hat bereits erklärt, dass sie sich für ein Obligatorium entscheiden könnte, wenn das BRSG nicht zu viel mehr Betriebsrenten führt.
Den Schritt sieht die Aba in Berlin äußerst kritisch. Gegenüber dem Fachblatt Versicherungswirtschaft-heute sagte Klaus Stiefermann, langjähriger Geschäftsführer der bAV-Lobby: „Der Ansatz eines gesetzlichen Obligatoriums birgt neben der verfassungsrechtlichen Frage der Zulässigkeit vielfältige Nachteile. Aus Sicht der Arbeitnehmer würde es stark in die persönlichen Entscheidungen eingreifen und als weitere Zwangsabgabe empfunden werden.“ Und aus Sicht der Arbeitgeber würde ein Obligatorium „das bisherige Verständnis von betrieblicher Altersversorgung als freiwillige, selbst gestaltete und besonders effiziente Vorsorgeform gefährden“, ergänzte Stiefermann.
Obligatorium mit Opting-out-Regelungen in Großbritannien und Dänemark
In anderen europäischen Ländern gibt es bereits eine verplichtende betriebliche Altersversogung mit Opting-out-Regelungen. So wird in Großbritannien Mitarbeitern mit dem Arbeitsvertrag stets auch ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung unterbreitet, widersprechen sie diesem nicht, gilt es als abgeschlossen. Ein ähnliches Obligatorium mit Ausstiegsoption haben auch in Dänemark die Gewerkschaften in die Tarifverträge eingeführt.
Obligatorische Betriebsrente auch über Einführung einer „Deutschlandrente" möglich
Fachkreise halten es für möglich, dass eine Art obligatorischer Betriebsrente bereits vor 2023 in Form der sogenannten „Deutschland-Rente“ kommt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Bundesrat eingebracht. Die Grünen sowie Teile der regierenden Christdemokraten unterstützen diese Idee. Die Deutschland-Rente sieht vor, dass die Arbeitnehmer freiwillig, aber automatisch in eine Betriebsrente einzahlen. Anders als bei üblichen bAV-Plänen, die beispielsweise von Firmen oder Versicherungen organisiert werden, würde die gesetzliche Rentenversicherung die Beiträge einsammeln und investieren lassen. Falls nach der Bundestagswahl im September 2021 eine schwarz-grüne Regierungskoalition entstehen sollte, wären die Chancen für die Deutschland-Rente ziemlich gut.
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Da muss man sich schon fragen, was dieser Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung eigentlich geraucht hat.
Reicht es nicht, dass die Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne schon 2004 Millionen Direktversicherte durch rückwirkenden Eingriff in Versicherungsverträge betrogen haben?
Nach diesen Erfahrungen kann man nur sagen: Finger weg von jeglicher betrieblichen Altersvorsorge!